Rudolf Hoogvliet
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die mehrheitlich doch sehr konstruktive und gute Debatte, (Es treten technische Probleme bei der Tonübertra- gung auf.) die hier stattgefunden hat. Sie ist wichtig. Ich will anknüpfen an Herrn Abg. Wolf und würde die These in den Raum werfen, dass Medienpolitik Demokratiepolitik ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Wir brauchen in diesen Zeiten mehr denn je gute Qualitätsmedien. Da reden wir nicht nur von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, sondern durchaus auch von qualitativ gehaltvollen privaten Medien. iode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 Wir merken, dass sich die Menschen immer mehr über Social Media informieren. Sie werden da mit Bots konfrontiert; sie befinden sich in Blasen. Eine gehaltvolle und ausgewogene Information der Menschen ist die Grundlage unserer Demokratie. Wenn Informationen nur über Social Media erfolgen, dann gerät die Demokratie in Gefahr. (Beifall der Abg. Arnulf Freiherr von Eyb und Chris- tine Neumann-Martin CDU – Lachen des Abg. An- ton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Medienmacht!) Insofern ist die Bedeutung der Medienpolitik in diesen Tagen tatsächlich nicht zu überschätzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jonas Weber SPD) Jetzt haben wir die Vorgänge beim rbb hinlänglich beleuchtet. Sie haben das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich geschwächt. Daher braucht es eine entsprechende, eine deutliche Antwort. Ich glaube, mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag liefern wir eine Antwort auf die Missstände, die dort zu beklagen sind. Wir versuchen – im Rahmen der Medienpolitik und der gebotenen Staatsferne – alles uns Mögliche, um das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen wiederherzustellen. Deswegen haben wir in Rekordzeit den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg hatte da die Führung. Wir haben den Änderungsstaatsvertrag innerhalb eines halben Jahres tatsächlich unterschriftsreif gestalten können. Was ist darin enthalten? Im Wesentlichen sind das vier Punkte: Erstens geht es darum, mehr Transparenz einziehen zu lassen. Deswegen enthält der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag eine allgemeine Transparenzverpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, auch mit konkreten Vorgaben zu Bezügen und sonstigen Einkünften von der Intendantenebene bis zur Direktorenebene. Ja, Herr Abg. Klos, es gibt natürlich auch die Debatte über die Gehälter der Intendanz und die außertariflichen Verträge. Diese ist zu führen. Zugleich würde ich da schon zur Vorsicht mahnen. Wir brauchen natürlich Intendanten und Direktoren, die eine entsprechende Qualität mitbringen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das hat bisher ja hervorra- gend funktioniert!) Deswegen muss auch das Gehaltsgefüge entsprechend konkurrenzfähig sein. Wir brauchen gute Leute, die bereit und in der Lage sind, diese Posten zu übernehmen. Daher: Ja, wir schauen da genauer hin. Wir debattieren auch darüber, ob nicht eine gewisse Beschränkung stattfinden soll. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wir debattieren doch jetzt gerade genug!) Das halte ich durchaus für eine vernünftige Debatte. Aber es muss auch im Rahmen des Tolerablen und des Konkurrenzfähigen bleiben. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Zweitens geht es um die sparsame, wirtschaftliche und transparente Verwendung der Beitragsgelder. Das ist eine elementare Voraussetzung, um das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen. Deswegen ist diese Transparenz, glaube ich, von großer Bedeutung. Wir werden einheitliche Mindeststandards in den Bereichen Transparenz und Compliance einziehen. Drittens sollen die Gremien und die Gremiengeschäftsstellen gestärkt werden; Fachexpertise soll vonseiten der Mitglieder der Gremien eingeholt werden können. Viertens gibt es ein ganzes Maßnahmenbündel im Bereich Compliance. So müssen die Anstalten künftig ein Compliance Management System einrichten ebenso wie eine unabhängige Compliance-Stelle. Es sollen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio Ombudspersonen als externe Anlaufstelle eingerichtet werden, die anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen aufnehmen können. Das betrifft den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Jetzt haben wir noch einen zweiten Punkt: das Landesmediengesetz und die Fortführung der Förderung des regionalen Privatfernsehens. Denn Qualitätsmedien befinden sich nicht nur im Bereich des Öffentlich-Rechtlichen, sondern auch im privaten Bereich. Hier soll auch eine entsprechende Unterstützung stattfinden, und zwar aus einem einfachen Grund: Wir wollen die Vielfalt, die wir derzeit im Bereich der Medien in Baden-Württemberg tatsächlich noch haben, sichern. Das ist das Ziel dieser seit 2020 bestehenden Förderung. Medienvielfalt ist ebenfalls von elementarer Bedeutung, wenn es darum geht, dass sich die Bevölkerung aus unterschiedlichen Quellen informieren und sich dadurch eine abgewogene Meinung bilden kann. Sie sehen: Der Rationalisierungsdruck bei den privaten Medien steigert sich aufgrund des veränderten Werbemarkts, sodass die Refinanzierung der regionalen TV-Anbieter immer schwieriger wird. Die Förderung, die wir seit 2020 nach § 47a des Landesmediengesetzes leisten, leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt dieser regionalen Vielfalt. Die jüngste Evaluierung der Landesanstalt für Kommunikation aus dem Jahr 2023, vom Juni dieses Jahres, zeigt, dass die Förderung funktioniert. Entgegen dem allgemeinen Abwärtstrend konnten sich die Reichweiten der regionalen TV-Sender sogar mit einem leichten Plus stabilisieren. Das bestärkt uns darin, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass es richtig ist, diese Förderung bis zum Jahresende 2028 entsprechend zu verlängern. (Beifall des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Es werden bis dahin in den Jahren 2025 und 2027 noch weitere Evaluierungen stattfinden. Das heißt, wir können immer zeitnah schauen, ob es weiterhin gut funktioniert und ob wir gegebenenfalls nachjustieren müssen. Meine Damen und Herren, mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch keineswegs beendet sein. Wir haben noch einen weiteren Weg vor uns. Wir stehen in intensiven Beratungen für weitere Reformschritte. Der Fünfte und der Sechste ode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 Medienänderungsstaatsvertrag kündigen sich schon an. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Rundfunkkommission hat den Zukunftsrat eingerichtet, ein unabhängiges Gremium, das weitere Vorschläge ausarbeitet. Diese Vorschläge werden Anfang des Jahres 2024 vorliegen. Ich greife gern Ihren Vorschlag, Herr Abg. Weinmann, auf. Wir würden gern mit Ihnen frühzeitig darüber diskutieren, welche notwendigen Maßnahmen, welche Reformen weiterhin anstehen können. Ich bin da für vieles offen. Sie haben eine Fusion oder eine weiter gehende Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Raum gestellt. Auch hierüber können wir gern miteinander reden. Da komme ich gern auf Sie zu. Aber für heute werbe ich für den und bitte ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
