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Thomas Blenke

12.10.2023 Sitzungen 17/75

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt noch mal ein bisschen zum Datenschutz sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Gendern unter- stützen Sie ja!) – Wissen Sie, ich habe gerade lange überlegt, ob ich es bringe: „Gendern“, Herr Kollege Klos, ist, wenn in Sachsen ein Boot umkippt. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Das war zum Nachdenken; ich gebe es zu. (Staatssekretär Thomas Blenke) (Abg. Carola Wolle AfD: Hoffentlich denken Sie auch nach! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Ich möchte gern zunächst Sie, werter Herr Professor Keber, als neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hier sehr herzlich begrüßen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Ich kann das auch im Namen des gesamten Innenministeriums, der Landesregierung und auch des Innenministers sagen. Eine Begegnung gab es bereits, und ich muss sagen, das stimmt mich sehr zuversichtlich für das Gelingen der Zusammenarbeit. Ihrer Dienststelle – es war vor Ihrer Amtszeit – gebührt der Dank für die Ausführungen im 38. Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022. Dem Bericht können wir entnehmen, dass der Datenschutz nicht an Aktualität verloren hat, wenn auch die besonderen Herausforderungen der Coronapandemie – es klang bereits an – jetzt endlich der Vergangenheit angehören. Nachdem die Coronapandemie vorbei ist, konnte im Januar dieses Jahres die letzte Verordnung aufgehoben werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind damit jetzt endlich auch von den erforderlichen Einschränkungen befreit, die die Pandemie mit sich gebracht hat, und können jetzt wieder selbst vollumfänglich über ihre Kontakt-, Gesundheits- und sonstigen Daten bestimmen. Sehr geehrter Herr Professor Keber, Ihrem Vorgänger im Amt und Ihrer Dienststelle möchte ich im Namen der Landesregierung noch einmal ausdrücklich sehr herzlich für die engagierte fachliche Unterstützung bei der Abfassung der Coronaverordnungen danken. (Zuruf: Gern geschehen!) Nun erleben wir, auch als Folge dieser Coronazeit, wie wichtig die Digitalisierung und die Verfügbarkeit von Daten für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind. Der Landesbeauftragte greift in diesem Bericht deswegen völlig zu Recht „Digitalisierung und Datenschutz“ als ein Leitthema auf. Inzwischen sind viele Prozesse wie Homeoffice oder Videokonferenzsysteme selbstverständlich und gar nicht mehr wegzudenken. Dabei geht es auch um die Verwendung von Daten der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Darauf müssen wir einfach ein wachsames Auge haben. Dazu gehört für uns auch die Cybersicherheit. Unsere Cybersicherheitsagentur ist da auch mit Unterstützung Ihrer Behörde sehr gut tätig. Aber es braucht noch mehr. Wir müssen uns vor allem auch auf künftige Krisen vorbereiten. Daten müssen zur Verfügung stehen, um daraus sachgerecht die nötigen Folgerungen ableiten zu können. Man nennt das auch einen gestaltenden Datenschutz. Wenn es darum geht, die bestmöglichen Lösungen zu realisieren, ziehen wir mit Ihnen, Herr Professor Keber, an einem Strang. Herausgreifen möchte ich die Nutzung von Gesundheitsdaten. Sie sind die Grundlage für die Erforschung neuer Medikamente oder Therapien. Ohne sie sind medizinischer Fortschritt, eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung sowie die Planung und Bewältigung von Krisenszenarien schlicht nicht möglich. de – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 Die Digitalministerkonferenz der 16 Bundesländer hat sich unter Leitung von Herrn Innenminister Strobl für die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für die moderne Medizin, und zwar auf europäischer und nationaler Ebene, ausgesprochen: dass die Gesundheitsdaten für die Forschung digital zur Verfügung stehen. Damit sich niemand um seine Daten sorgen muss, befürworten wir ein Widerspruchsrecht und gute Anonymisierungstechniken. Auch ist es wichtig, sich für eine einheitliche Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung einzusetzen. Zu oft scheitert vor allem länderübergreifende Forschung an unterschiedlicher Auslegung von Datenschutzregeln. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir in diesen grundsätzlichen Fragen auch auf die Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zählen können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Noch eine kurze Bemerkung zur Polizei: Auch sie profitiert sehr von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten. Das gilt für enge und vertrauensvolle Abstimmungen. Ich nenne hier nur die Beispiele der nötigen Videoüberwachung nach der Stuttgarter Krawallnacht oder die Nutzung von Dashcams. In beiden Fällen haben wir sehr gut mit Ihnen zusammengearbeitet. Ich möchte deswegen Ihnen, Herr Professor Keber, und Ihrer Dienststelle nochmals ganz herzlich unseren Dank aussprechen. Wir freuen uns wirklich aufrichtig, auch vonseiten der Landesregierung, auf eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, die ich ausdrücklich auch für das Innenministerium und im Namen von Herrn Minister Strobl anbiete. Ich möchte auch sagen, dass es mich freut, dass Ihnen heute im Parlament ein sehr großes Wohlwollen entgegengebracht wurde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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