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Nico Weinmann

FDP 12.10.2023 Sitzungen 17/75

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wunsch nach einer immer effizienteren Verwendung und Vernetzung nicht selten auch höchst persönlicher Daten ist fortwährend mit den betroffenen Grundrechten in Einklang zu bringen. Sie, sehr geehrter Herr Professor Keber, tragen mit Ihrem Team dazu bei, dem Schutz des modernen Bürgerrechts Geltung zu verschaffen. Dabei bedienen Sie sich bewährter Formate Ihres iode – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 geschätzten Vorgängers Herrn Dr. Brink, bringen aber auch neue und durchaus innovative Ideen aufs Gleis. Der Erfolg – 3 200 Besucherinnen und Besucher bei über 120 Veranstaltungen – spricht schon eine deutliche Sprache und zeigt ein deutliches Engagement. Auch Ansätze wie beispielsweise die Teilnahme bei der „Langen Nacht der Museen“, um auch niederschwellig Menschen für den Datenschutz zu begeistern, finde ich sehr innovativ, genauso wie die Einbindung von Studentinnen und Studenten an der Universität Stuttgart, interaktiv über die Überwachung im öffentlichen Raum zu diskutieren. Das gilt auch für den Ansatz, den Datenschutz gegenüber dem kommunalen Sektor zu öffnen und sich dort zu zeigen. Erst neulich war ich bei der Eröffnung des GovTech Campus in Heilbronn. Heilbronn ist in dieser Hinsicht sicherlich ein toller und interessanter Partner. (Beifall des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) – Herr Kollege, Sie klatschen völlig zu Recht. (Vereinzelt Heiterkeit) Ein bisschen Lokalpatriotismus muss man auch hier im Landtag von Baden-Württemberg zeigen. – Das angesprochene Beispiel zeigt, dass hier sehr viele Möglichkeiten offenstehen, und da begleiten wir Sie sehr gern. Gern habe ich auch davon gelesen, dass die Beratungsleistung gerade auch bei Forschungsunternehmen zugenommen hat. Ich verweise auf die Aussage, dass ein ausreichender, guter und verständlicher Datenschutz zu einer erhöhten Bereitschaft beiträgt, an Forschungsprojekten teilzunehmen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Erkenntnis. Deswegen ist es notwendig, dass wir den Datenschutz in diesem Bereich stärker verankern, um die Bereitschaft, mitzuwirken, zu stärken, insbesondere im Bereich der Medizin. Aber gerade dieser Bereich der Forschung, auch für länderübergreifend tätige Unternehmen, zeigt, dass im Bundesdatenschutzgesetz, aber auch im Landesdatenschutzgesetz Korrekturbedarf besteht. Denn wir nehmen schon zur Kenntnis, dass oftmals Irritationen über die unterschiedliche Auslegung der Datenschutzregelungen bestehen. Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland formal 18 Stellen, die sich mit der Auslegung von Datenschutzregeln und auch mit der Sanktionierung von Verstößen beschäftigen. Das ist auch fünf Jahre nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung problematisch und zeigt, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben, weil wir uns natürlich ansonsten selbst im Weg stehen, wenn wir Forschung und Innovation voranbringen möchten. Insofern möchte ich Sie motivieren und animieren, in diesem Bereich auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Länderebene Lösungen zu suchen, wie sie sich auch im Bereich der künstlichen Intelligenz, im Bereich der Medizin, im Bereich der Schulen aufdrängen. Erfreulich finde ich, wenn ich den Bericht lese, dass die Beratung immer im Vordergrund steht. Natürlich braucht es, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, auch eine entsprechende Sanktionierung. Die Zahl von 213 Verfahren – deutlich mehr als in früheren Jahren – zeigt hier einen deutlichen (Nico Weinmann) Anstieg und auch die Notwendigkeit, über Sanktionierungen nachzudenken. Auch die Bußgelder von 150 000 € sind durchaus eine stattliche Summe, die es zu erwähnen gilt. Der Handlungsraum, die Handlungsnotwendigkeit ist groß, und zwar zum einen im Kleinen, im Alltäglichen, beispielsweise bei der Videoüberwachung von Nachbarn oder dem GPS-Tracking. Aber es ist natürlich auch innerhalb der Behörden notwendig, für die Sensibilität zu wirken. In Erinnerung haben wir beispielsweise noch die rechtswidrige Weitergabe eines Schreibens und damit die Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Minister Strobl, was genauso Thema im Jahresbericht war wie beispielsweise auch die Verwendung von Kameras in Streifenwagen – die eigentlich hätten die Rettungsgasse verfolgen sollen; aber natürlich, wenn man die Daten hat, werden diese auch gern für weitere Dinge verwendet, sodass letztendlich auch hier ein grundrechtsrelevanter Eingriff vorliegt, der über die Bagatelldelikte hinaus nicht wirken kann. Insofern gibt es viel zu tun. Hierzu wünsche ich Ihnen auch im Namen der FDP/DVP-Fraktion viel Fortune, viel Glück. Und in der Tat – Kollege Weber hat es gesagt –: Bleiben Sie wachsam! Es gibt immer viel zu tun. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD)

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