Christine Neumann-Martin
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen vielleicht das nette Zitat: Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) de – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 Es ist aber mehr. Wir reden nicht nur über eine Idee, sondern über ein fertiges Verfahren und über ein Verfahren, für das es höchste Zeit wird. Ich bin unserer Bauministerin Nicole Razavi dankbar, dass wir heute über das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beraten können. Wir haben es schon gehört: schnellere Verfahren und ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau. Mit diesem Gesetz und anderen, die wir schon auf den Weg gebracht haben, machen wir uns auf zur digitalen Bauverwaltung. Das ist der größte Gamechanger seit der Einführung des Baugesetzbuchs und zudem ein Durchbruch bei der Digitalisierung der Verwaltung insgesamt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen: Das Thema Wohnraum ist eines der Megathemen dieser Zeit. Deshalb ist es unsere Aufgabe, an allen Stellschrauben zu drehen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Natürlich löst der vorliegende Gesetzentwurf nicht alle Probleme. Von dem Ziel der Ampelregierung, 400 000 Wohnungen pro Jahr zu schaffen, sind wir weit entfernt. Aber jeder Weg besteht aus einzelnen Schritten. Deshalb arbeiten diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen diese Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag ab. Wir haben uns im Koalitionsvertrag geeinigt, die Genehmigungsverfahren zu optimieren, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Also: Wir liefern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauanträge, wie Kollege Tok schon erzählt hat, ab 2025 nur noch elektronisch eingereicht werden können. Damit sind wir nicht nur Vorreiter in Deutschland; es vereinfacht einfach alles. Die Unterlagen werden schließlich am Rechner erstellt; es entfällt ein analoger Zwischenschritt. Hier wollen wir die medienbruchfreie Bearbeitung. Deshalb ist der Verzicht auf eine Wahlmöglichkeit sinnvoll. Es schafft auch Klarheit, genauso wie die Antragstellung über einen spezifischen Onlinedienst. Das sind Details, die man bei digitalen Systemen regeln muss. Sinnvollerweise reicht man Anträge, die die untere Baurechtsbehörde bearbeiten muss, bei der unteren Baurechtsbehörde ein, die dann die betroffenen Gemeinden in Kenntnis setzt. Wir strukturieren die Nachbarbeteiligung, wie schon gehört, neu. Sie wird auf Fälle begrenzt, in denen die Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. So wird es bereits in nahezu allen Bundesländern gehandhabt. Wir schaffen die Möglichkeit, Bescheide elektronisch zuzustellen. Auch das spart wieder Zeit, Geld und Papier. Ein letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist: Die Anhörungen haben viele wichtige Anregungen ergeben, die dann ihren Weg in den Gesetzentwurf gefunden haben. Das ist für mich der richtige Umgang miteinander; das ist Politik auf Augenhöhe. Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetzentwurf zeigt sich einmal mehr, dass diese Koalition liefert, dass sie partnerschaftlich mit allen Akteuren agiert und die großen Aufgaben annimmt und abarbeitet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
