Dr. Markus Rösler
Werter Herr Finanzminister, ich habe noch drei Fragen, die eher über den Einzelfall hinausgehen, aber grundsätzlich den Erbbauzins betreffen. Wir haben uns im finanzpolitischen Bereich hierüber ausgetauscht, und daraus ergaben sich folgende Fragen: Kann auf den Erbbauzins eigentlich verzichtet werden, oder kann die Dauer des Erbbaurechts verlängert werden? Das ist der erste Punkt. (Dr. Markus Rösler) Der zweite Punkt: Kann das Erbbaurecht mit einer höheren Grundschuld belastet werden? Ist das möglich? Wäre es möglich, dass diese Grundschuld dann sogar den Wert des Erbbaurechts übersteigt? Die dritte Frage ist: Welche Möglichkeiten haben eigentlich wir hier im Parlament, über den Haushalt, den Staatshaushalt, um eine sozial orientierte Förderung von Wohnraum im vorliegenden Fall zu stärken und den Erbbauzins zu reduzieren?
