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Anton Baron

AfD 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Ich hoffe, sie hält sich an die Redezeitvorgabe!) Bitte sehr, Frau Bürgerbeauftragte. Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Beate Böhlen: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die oder der Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg erstattet nach § 22 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten jährlich einen Bericht. Ich freue mich, dass so viele von Ihnen da sind und diesen Bericht anhören. Unser Bericht steht unter der Überschrift – das haben wir am Anfang – „Long Covid in den Verwaltungen“. Dazu lesen Sie auf den Seiten 6 und 7 die Schweriner Erklärung der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der deutschen Bundesländer, in der wir dazu aufrufen, den Fokus auf eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung zu legen. Eine leistungsstarke und bürgernahe Verwaltung ist für das Funktionieren und die Akzeptanz des demokratischen Rechtsstaats von herausragender Bedeutung. Die Zahlen haben Sie alle schon genannt. Im Grunde kann ich jetzt schon zwei Seiten meiner Rede ganz kurz zurückstellen. Ich möchte Ihnen nur die aktuellen Zahlen nennen. Zum Stand heute sind es 701 Eingaben – die Zahl ging noch mal hoch –, davon 160 Fälle zur Landespolizei. Die Fallbeispiele, die wir Ihnen aufgeschrieben haben, zeigen auch das Kaleidoskop der Bandbreite der Fälle, die wir bearbeiten. Sie haben schon – dafür bin ich Ihnen sehr dankbar – die Rolle von Herrn Jaeger betont. Im Bereich der Landespolizei haben wir einen – nicht Vertrauensvorschuss – Vertrauensaufbau gewinnen können. Das liegt in der Natur der Dinge. Wir haben es auch schon im Ausschuss davon gehabt, dass z. B. die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein zwei Polizeibeamtinnen abgeordnet bekommen hat, die von der Legalitätspflicht befreit sind. Beschwerden, die sich gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung und unrechtmäßige Ausübung von Gewalt durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte richten, sind häufig Gegenstand der Eingaben bei uns. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass dem Hauptpersonalrat der Polizei die Entscheidungsgewalt über die Teilnahme an der bundesweiten MEGAVO-Studie überlassen wurde. Es ist geradezu fahrlässig, dass wichtige Erkenntnisgewinne für die Führungskultur und vor allem für die Führungsetage der Polizei Baden-Württemberg nicht abgerufen und evaluiert werden können. Ebenso ist es mehr als fahrlässig, dass die Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich einem individuellen, nicht vorhersehbaren Lebensrisiko ausgesetzt sind, keine Fortbildungen von externen Fachleuten im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen erhalten. Die Fortbildungen wer- (Bürgerbeauftragte Beate Böhlen) den alle von internen Nichtfachleuten geleitet. Dazu würde ich mich freuen, wenn Sie den Beitrag „Unzurechnungsfähig? Unprofessionell und unzumutbar!“ ab Seite 57 unseres Berichts lesen würden. Das Bedenkliche im Zusammenhang mit diesem Fall, den ich Ihnen gerade genannt habe, ist, dass weder der zuständige Polizeipräsident noch die Landespolizeipräsidentin von sich aus den Fokus auf eine Qualitätsverbesserung legten. Der Fokus der Prüfung der Verantwortlichen lag allein bei der Rechtmäßigkeit. Der bis heute gültige Grundsatz des Leitbilds der Landespolizei von Baden-Württemberg aus den Neunzigerjahren lautet: Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt – wir achten die Würde jedes Menschen, Menschlichkeit und Gerechtigkeit sind unser Ziel, das Menschenbild des Grundgesetzes ist für uns verbindlich. Dieser Grundsatz blieb völlig unberücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien sowie mit der Polizeipräsidentin und den Polizeipräsidenten ist bis auf ganz wenige Ausnahmen sehr, sehr gut. Dafür herzlichen Dank an die Polizeipräsidentin und die Polizeipräsidenten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Landespolizeipräsidentin und dem Präsidenten des LKA ist gezeichnet von gegenseitigem Respekt. Ich würde mich gern nachher bei meinem großartigen Team bedanken und danke Ihnen, dass Sie das auch schon getan haben, weil es wirklich ganz herausragend ist. Ich gehe aber noch ganz kurz auf einige Punkte ein, die ich mir gerade notiert habe: Herr Dr. Miller, wir sind – das ist die Idee des Ombudswesens – Hilfsorgan des Parlaments. Wir parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Länder maßen uns nicht an, die Arbeit von Abgeordneten und schon gar nicht die Arbeit des Petitionsausschusses irgendwie zu unterhöhlen oder Sonstiges. Sie, die Abgeordneten, sind – wie gesagt, ich habe meine Erfahrungen, auch als Vorsitzende des Petitionsausschusses – die Wichtigen. Deswegen nennt man uns „Hilfsorgan des Parlaments“. Darauf möchte ich gern noch einmal eingehen. Dass ich in meiner Euphorie im Jahr 2019 tatsächlich einen falschen Zungenschlag gewählt habe, tut mir heute noch immer sehr leid. Denn ich wäre doch wirklich blöd, (Vereinzelt Heiterkeit) wenn ich acht Jahre meiner Arbeit als Vorsitzende des Petitionsausschusses kleingemacht hätte. Glauben Sie mir: Der Petitionsausschuss ist, auch gerade für mich, der wichtigste Ausschuss, den Sie hier haben, und Ihre Arbeit, die Sie als Abgeordnete leisten, möchte ich auf gar keinen Fall schmälern. Wir sind das Hilfsorgan des Parlaments, und das möchten wir auch gern sein. ode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei! – Glocke des Präsidenten)

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