landtag-bw.de ↗

Arne Braun

11.10.2023 Sitzungen 17/74

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Kliche-Behnke, danke für die Debatte. Zugegeben: Es wird hier in diesem Haus selten über Kultur gesprochen. Das können wir ja fortsetzen, darüber freue ich mich. Der Antrag spricht ein wichtiges Thema an, das der Landesregierung und vor allem unserem Haus sehr am Herzen liegt. Wir setzen uns für eine faire und angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern ein. Hierzu gehört ein fairer Mindestlohn und – das ist für die Theater ebenso von großer Relevanz – der Ausgleich der Tarifsteigerungen. Beim Thema Mindestgage wurden bereits beträchtliche Erfolge zugunsten der Künstlerinnen und Künstler erzielt. Die Abfragen aus dem SPD-Antrag sind damit durch neue Realitäten überholt. Die Mindestgage lag jahrelang bei 2 000 € brutto. Das war natürlich viel zu niedrig; Sie haben es erwähnt, Herr Kollege Köhler auch. Sie müssen sich vorstellen, dass es z. B. bei den Schauspielern und Dramaturgen Menschen gibt, die eine Hochschulausbildung gemacht haben. Diese Mindestgage oder – wie wir neuerdings sagen – Einstiegsgage wurde im letzten Jahr mit einer Steigerung von über 35 % erhöht, zuerst auf 2 550 € ab September 2022 und nun seit Januar auf 2 715 €. Beschäftigte, die länger als zwei Jahre an der Bühne sind, erhalten seit September 2023 sogar mindestens 2 915 €, also knapp 3 000 €. Noch eine wesentliche Neuerung kommt hinzu: Die Einstiegsund Mindestgagen werden künftig regelmäßig gesteigert, wenn neue Tarifabschlüsse mit den Bühnengewerkschaften erzielt wurden. Das bedeutet, ab 2024 sind somit weitere Steigerungen in Aussicht. Für die Vergütungslage der Künstlerinnen und Künstler ist das ein enormer Schritt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lassen unsere Theater nicht allein. Die Landesregierung hat Sorge dafür getroffen, dass die Erhöhung der Mindestgage ausgeglichen wird. An den Staatstheatern in Stuttgart und Karlsruhe fällt dies weniger ins Gewicht; hier sind die Gagen ja generell höher. Auch bei den Landesbühnen ist ein anteiliger Ausgleich wichtig, damit sie durch die Mehrbelastung nicht in Schieflage geraten oder an Kunst oder Personal gekürzt werden muss. Das haben wir im Blick. Unsere Kommunen mit deren Kommunaltheatern lassen wir selbstverständlich auch nicht allein. Wir werden aus dem Landeshaushalt unseren Anteil leisten, damit die Kommunaltheater die höheren Mindestgagen zahlen können. Dieses finanzielle Commitment – knapp 400 000 € – verdanken wir der guten Zusammenarbeit zwischen unserem Haus und dem Finanzministerium. Die Schreiben an die Bühnen gehen demnächst raus. Vielen Dank an dieser Stelle. Voraussetzung ist natürlich wie immer, dass die Kommunen ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten. (Staatssekretär Arne Braun) Sehr geehrte Damen und Herren, neben der Mindestgage kommt im Theaterbereich noch einer anderen Position wesentliche Bedeutung zu: den Tarifsteigerungen. Die allgemeinen Tarifsteigerungen kommen allen Beschäftigten der Theater zugute. Damit sind sie grundlegend für das Vergütungsniveau der Beschäftigten in den künstlerischen und technischen Gewerken ebenso wie in der Verwaltung, also nicht nur bei den Schauspielern. Bei einem Personalkostenanteil von 80 % bedeuten sie aber auch eine finanzielle Herausforderung für die Theater. Hier ist es besonders wichtig, dass die Theater vom Land Baden-Württemberg nicht alleingelassen werden. Der Ausgleich der Tarifsteigerungen durch die öffentliche Hand ist wichtig, damit keine Kürzungen im künstlerischen Budget erfolgen müssen. Hier stehen wir zu unserer Verantwortung. Die Tarifverhandlungen für den TV-L-Bereich beginnen noch in diesem Jahr. Der Bühnenverein wird danach ebenfalls die Verhandlungen aufnehmen. Wir werden aus dem Landeshaushalt die tarifbedingten Steigerungen ausgleichen und auch bei der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigen. Darauf hat sich die Koalition verständigt, und dafür haben wir im laufenden Haushalt bereits Vorsorge getroffen. Das Land Baden-Württemberg bleibt ein verlässlicher Partner in der Kunst- und Kulturförderung. Wir stehen zur Förderung der hervorragenden Theaterlandschaft hier bei uns. Und wir werden auch die freien Theater und Privattheater sowie die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler nicht vergessen. Anders als die Staats-, Landes- und Kommunaltheater sind diese nicht tarifgebunden und profitieren damit nicht von den Tarifsteigerungen, aber auch sie tragen zum vielfältigen Kulturangebot im Land bei. Ebenso müssen wir die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler beim Thema „Faire Vergütung“ im Blick behalten. Hier liegt der Ansatzpunkt aber zuerst bei den Projektförderungen. Das Land hat klargestellt, dass grundsätzlich angemessene Proben- und Aufführungshonorare gezahlt werden sollen. Damit sichern wir Freiräume, Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Einrichtungen und schaffen eine gewisse Absicherung für die Menschen, die das kulturelle Leben in unserem Land mit ihrem großen Engagement prägen und dafür sorgen, dass wir eine lebendige und ideenreiche Kulturszene haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kunst und Kultur sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Wir haben deshalb die Aufgabe, nein, die Pflicht, die vielen engagierten Menschen in den Institutionen und die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler angemessen zu vergüten und ihnen somit die verdiente Wertschätzung für ihre Arbeit und ihr Engagement zukommen zu lassen. Vielleicht noch zwei Bemerkungen: Herr Brauer, Sie hatten die Dialogformate angesprochen. Dialogformate waren in der Vergangenheit sehr erfolgreich. Wie denn sonst? Wir müssen doch mit den Playern zusammen Lösungen entwickeln, sprechen. Wie, wenn nicht im Dialog? ode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 Und Herr Bamberger, die Kunst ist frei. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Okay!) Es gilt das Intendantenprinzip für uns. Das bedeutet, Einflussnahme findet nicht statt. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Den Satz merken wir uns!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Carola Wolle AfD: Es gibt ja nur den Satz: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“!)

Alle Reden von Arne Braun Protokoll ↗