Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen, die emanzipiert sind, interessieren mich nur als Experimentiermäuse. Es gibt kein besseres Zitat, um aufzuzeigen, welch besonders schlimmen Arbeitsbedingungen Theaterschauspielerinnen manchmal, aber Gott sei Dank nicht immer, ausgesetzt sind. Dieses Zitat stammt vom bisweilen als genial bezeichneten, berühmtberüchtigten Regisseur Peter Zadek. Alles aus den Schauspielern herauszukitzeln, sie dazu zu bringen, ihr Innerstes nach außen zu kehren, sie aufzuwühlen, damit sie das Publikum aufwühlen können, sie zu provozieren, damit sie provozieren können: Das war über viele Jahre sein Credo – Gott sei Dank in Bochum und nicht in Karlsruhe. Wie passt das mit einem Arbeitsvertrag zusammen, in welchem es außer den Hauptleistungspflichten – Dienstleistung (Stephen Brauer) und Entgelt – als Nebenpflichten noch die Loyalität des Arbeitnehmers, aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt? Man kann plakativ postulieren, dass für Theaterschauspieler andere Gesetze gelten und dass in einem solch kreativen Umfeld keine Rahmenbedingungen gelten können wie bei irgendeiner Behörde, in der ein Tarifvertrag des Landes Anwendung findet. Bei Lichte besehen stimmt das aber nicht. Wurde ein Arbeitsverhältnis begründet, so kommen alle Normen zum Tragen, die zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verabschiedet wurden: Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz usw. Auch bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen an baden-württembergischen Theatern müssen diese Normen eingehalten werden. Gesetzesrecht darf nicht ignoriert werden. Es handelt sich nämlich nicht um Kannvorschriften, sondern um zwingend einzuhaltendes Recht, vor allem dann, wenn das Land in seiner Funktion als Arbeitgeber auftritt. Wenn es sich also um Theater in der Trägerschaft des Landes handelt, darf es keine Diskussion über die Anwendung dieser Normen geben, die ja hauptsächlich Schutznormen für die Arbeitnehmer darstellen. Eine andere Beschäftigtengruppe fristet oftmals ein Schattendasein. Es geht um die Soloselbstständigen, die keinen Arbeitnehmerstatus genießen. Strikt in die Organisation des Theaters eingebunden, nur an die Weisungen eines einzigen Auftraggebers gebunden, dessen Arbeitsmittel benutzend, erfüllen sie oftmals die Kriterien für die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Sie hätten also Anspruch darauf, einen Arbeitsvertrag zu erhalten, der ihnen alle Rechte gewährt, wie sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nun einmal zustehen. Dazu müssten sie aber den Klageweg beschreiten. Aufgrund der oftmals sehr asymmetrischen Machtverhältnisse im Kulturbetrieb unterbleibt dies häufig, und so werden diese Verhältnisse zementiert. Einrichtungen des Landes sollten gehalten sein, solche prekären Beschäftigungsverhältnisse zu identifizieren und nicht einfach nach dem Motto „Friss oder stirb“ zu verfahren. Das gehört sich einfach. Kommen wir zur Vergütung der im Vergleich zu den Soloselbstständigen privilegierten Arbeitnehmer. Natürlich gilt hier die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie, und die Tarifpartner versuchen, beim Interessenausgleich die Nase vorn zu haben. Im Zuge der Coronakrise hat es allerdings eine sehr starke, brutale Marktbereinigung in diesem Bereich gegeben. Trotz der Hilfen – Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Programm „Kunst trotz Abstand“, fiktiver Unternehmerlohn, Tilgungszuschuss Corona usw. – ist von 2019 bis 2022 im Bereich der darstellenden Kunst ein Rückgang der Zahl der Unternehmen von 1 428 auf 1 042 zu verzeichnen – ein Minus von 27 %. Dass das Ministerium die Hilfsprogramme im Kulturbereich nicht auf alle Ewigkeit fortschreiben will und kann, ist sehr gut nachvollziehbar. Umso mehr verwundern die dauernden Dialogformate, bei denen ununterbrochen Begehrlichkeiten geweckt werden. Bereits 2020 wurden im Kulturdialog der Mindestlohn im Kulturbereich, angemessene Vergütung für freiberufliche Leistungen, Geschlechtergerechtigkeit oder die Verbesserung der Altersabsicherung in den Blick genommen. ode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 Nach der Pandemie fand dann am 27. April 2022 die Anhörung im Wissenschaftsausschuss statt, bei der selbstredend auch von finanziellen Schieflagen und den Schwierigkeiten bei der geringen Auslastung in der Nach-Corona-Zeit berichtet wurde. Die betroffenen Kulturschaffenden, die sich dort geäußert haben, die dort ihre Sorgen und Nöte nachvollziehbar geschildert haben, erwarten zu Recht kein weiteres Anhörungs- oder Dialogformat, sondern konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation. Herr Staatssekretär Braun – ich spreche Sie in Ermangelung der Ministerin an –, wenn Sie wie im letzten Jahr die Steuerschätzung abwarten, um die Tarifentlohnung für Tarifbeschäftigte zu gewährleisten, wenn Sie Kulturpolitik unter Haushaltsvorbehalt betreiben und erst ein Antrag der Regierungsfraktionen die Unterstützung einiger nicht staatlicher Kultureinrichtungen ermöglicht, sollten Sie weitere Dialoge tunlichst vermeiden. Ich rufe Ihnen zu: Aufhören mit anhören, anfangen mit arbeiten! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
