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Nico Weinmann

FDP 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist eine Reaktion auf die irritierenden, ja geradezu skandalösen Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es soll mit der Einführung von insgesamt fünf Basisregelungen zu den Themen Transparenz, Compliance, Gemeinschaftseinrichtungen und Interessenkollisionen als §§ 31a bis 31e verlorenes Vertrauen wiederhergestellt werden. Dabei können nach unserer Überzeugung die vorliegenden Änderungen nur ein erster Schritt zur Reaktion auf die zahlreichen jüngst bekannt gewordenen und vielfältigen Verfehlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Die jetzt vorgelegten Regelungen – Herr Staatssekretär Hoogvliet hat es angesprochen – sind dabei ein allgemeingültiger Mindeststandard, wie wir ihn bereits aus vielen anderen Bereichen als selbstverständlich kennen und auch zu Recht erwarten. Ich denke beispielsweise an die im kommunalpolitischen Bereich aktiven Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkassen. Auch dort ist die Fortbildung regelmäßig auf der Tagesordnung; dies wird ebenso in Aufsichtsräten verlangt. Insofern ist es nur recht und billig, dass auch die entsprechenden Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hier beteiligt werden. Jede Sendeanstalt ist aufgefordert, im Sinne von Transparenz und Ehrlichkeit und nicht zuletzt, um das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen, in den eigenen Regeln noch darüber hinauszugehen und die Einhaltung konsequent zu überwachen. Gerade hier stellt sich mir die Frage, welcher Evaluationsprozess aufgesetzt werden soll, um zu prüfen, wie die Regeln gelebt und umgesetzt werden – auch und gerade in Bezug auf die Unabhängigkeit des dem Verwaltungsrat angeschlossenen Personals. Hier wird also tatsächlich auch die Umsetzung eine Frage sein. Aber schlussendlich begrüßen wir als zweiten Teil ausdrücklich die Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender, erfahren diese doch gerade einen erfreulichen Zuspruch, gerade auch, weil sich der SWR in der regionalen Berichterstattung etwas zurücknimmt. Auch tragen die regionalen TV-Sender zu einer qualitätsvollen Medienvielfalt in unserem Land bei. Sowohl die Förderung als auch die Überwachung durch die Landesanstalt für Kommunikation haben sich bewährt. Insofern freuen wir uns über diese Entscheidung. Das ist auch Ausdruck einer Initiative; Kollege Weber und Kollege Wolf haben es angesprochen. In der Tat teilen wir gemeinsam die Überzeugung, dass es die regionalen TV-Sender zu fördern und zu unterstützen gilt. Insofern freue ich mich, dass es ge- (Nico Weinmann) lungen ist, fraktionsübergreifend hier einen entsprechenden Beschluss auf den Weg zu bringen. In diesem Sinn herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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