landtag-bw.de ↗

Rudolf Hoogvliet

11.10.2023 Sitzungen 17/74

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat nach der Vorunterrichtung des Landtags im Frühjahr dieses Jahres und nach der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten den vorliegenden Gesetzentwurf zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag nun beschlossen. Jetzt soll der Staatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Gleichzeitig soll durch eine Änderung des Landesmediengesetzes die gesetzliche Grundlage zur Förderung der regionalen Fernsehanstalten in Baden-Württemberg verlängert werden. Das sind also zwei Punkte, die wir auf der Tagesordnung haben. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Zum ersten Punkt: Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist bekanntlich eine Antwort auf das Bekanntwerden der indiskutablen Korruptionsvorwürfe beim Rundfunk Berlin-Brandenburg im Sommer letzten Jahres. Diese Vorkommnisse haben nun wirklich das Potenzial, das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig zu schädigen. Das hat auch schon Wirkung hinterlassen. Sie fallen in einen Zeitraum, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur in Deutschland, sondern europaweit unter verstärkten Rechtfertigungsdruck geraten ist. (Abg. Anton Baron AfD: Zu Recht!) Verlorenes Vertrauen baut man aber nur mit maximaler Transparenz wieder auf. Das ist eine der Voraussetzungen. Daher bedarf es seitens des Gesetzgebers einer unmittelbaren und auch deutlichen Antwort. Es geht um eine sparsame, wirtschaftliche und transparente Verwendung der Beitragsgelder als elementare Voraussetzung für das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Genau diese Antwort soll mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gegeben werden. Baden-Württemberg hat hier die Federführung im Länderkreis übernommen. Wenn man überlegt, wie viele Jahre der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gebraucht hat – ich glaube, fünf, sechs Jahre, bis Vollzug gemeldet werden konnte –, sieht man den Unterschied: Hier waren wir in einem halben Jahr durch und können den Staatsvertrag jetzt vorlegen. Was enthält der Medienänderungsstaatsvertrag? Erstens: einheitliche Mindeststandards im Bereich Transparenz und Compliance für den Medienstaatsvertrag der Länder. Die Länder können darüber hinausgehen, aber nicht darunter bleiben. Zweitens sollen die Gremien und die Gremiengeschäftsstellen gestärkt und die Fachexpertise der Mitglieder in diesen Gremien sichergestellt werden. Drittens wird eine allgemeine Transparenzverpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit mit konkreten Vorgaben zu Bezügen und sonstigen Einkünften bei den Intendanten und auf der Direktorenebene eingeführt. Diese sind unter Namensnennung zu veröffentlichen. Zu veröffentlichen sind u. a. auch Angaben über die Tarifstrukturen und die außertariflichen Vereinbarungen. Viertens gibt es ein Maßnahmenbündel an strukturellen Vorgaben im Bereich der Compliance. So müssen die Anstalten künftig ein Compliance Management System einführen wie auch eine unabhängige Compliance-Stelle einrichten. Außerdem müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise beauftragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den Änderungen des Medienstaatsvertrags soll mit dem vorliegenden Gesetz auch die gesetzliche Grundlage zur Förderung des regionalen Privatfernsehens nach § 47a des Landesmediengesetzes bis Ende des Jahres 2028 verlängert werden. Diese Förderung besteht seit 2020 und hat das Ziel, die regionale Medienvielfalt in Baden-Württemberg zu sichern. Um es klar zu riode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 benennen: Die regionalen Fernsehanstalten wären ohne diese Förderung kaum überlebensfähig, und das ist uns auch deutlich gesagt worden. Medienvielfalt ist von elementarer Bedeutung, wenn es darum geht, dass sich die Bevölkerung aus unterschiedlichen Quellen informieren und darüber eine ausgewogene Meinung bilden kann. In Zeiten wachsender Polarisierung in unserer Gesellschaft muss es unser Ziel sein, diese Vielfalt in den Medien im Land zu sichern. Wir brauchen geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass gerade im ländlichen Raum zunehmend eine Verödung der Medien- und Informationslandschaft stattfindet. Die Förderung der regionalen Fernsehanstalten ist eine Maßnahme dazu und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt ebendieser regionalen Medienvielfalt. Das war im Übrigen auch Vorbild für andere Länder, die das inzwischen auch eingeführt haben. Insofern scheint es durchaus erfolgreich adaptiert zu werden. Darüber hinaus geht aus dem jüngsten Evaluationsbericht der LFK vom Juni 2023 hervor, dass es ein Erfolgsmodell ist. Die TV-Sender konnten sich in einer Zeit, in der die Zuwendung doch eher leicht abnimmt, sogar mit einem leichten Plus stabilisieren. Das bestärkt uns darin, dass wir mit der Förderung auf dem richtigen Weg sind und die gesetzliche Grundlage für die Förderung daher verlängert werden soll. Es stehen vonseiten der LFK zwei weitere Evaluierungen bis Ende 2028 bevor, nämlich in den Jahren 2025 und 2027. Das ermöglicht uns eine ständige Überprüfung der Förderung, was, glaube ich, auch wichtig ist. Denn wir reden hier immerhin von öffentlichen Geldern im Umfang von 4,2 Millionen € – nicht viel, aber es ist auch Geld. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass der Landtag in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal einen Medienänderungsstaatsvertrag zu beraten hat, zeigt die hohe Dynamik der gesetzgeberischen Aktivitäten im Bereich der Medienpolitik. Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mit den jüngsten Staatsverträgen längst nicht abgeschlossen. Die Länder arbeiten bereits an weiteren grundlegenden Reformen und haben zusätzlich im Frühjahr den Zukunftsrat zur Ausarbeitung von weiteren Vorschlägen zur langfristigen Entwicklung von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. Dieser Zukunftsrat arbeitet selbstständig. Das ist von den Ländern so beabsichtigt gewesen. Ich kann Ihnen deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details zu den Vorschlägen nennen. Vorschläge sollen im Laufe des Winters – Jahresende, erstes Quartal 2024 – vorliegen. Sobald sich das konkretisiert und die Länder sich da in der Rundfunkkommission auch beraten haben, würde ich Sie darüber gern frühzeitig informieren. Doch nun geht es darum, den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und die Verlängerung der Förderung bei den regionalen Fernsehanstalten zu behandeln. Ich freue mich auf die weitere fachliche Beratung im zuständigen Ausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Jonas Weber SPD)

Alle Reden von Rudolf Hoogvliet Protokoll ↗