Rüdiger Klos
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, die Klassikerfrage, die jeder von uns von den Bürgern auf den Tisch bekommen hat, lautet: „Ich habe mir eine Heizung eingebaut,“ – egal, ob Öl oder Gas; das ist völlig wurst – „und zu einem späteren Zeitpunkt kommt die Wärmeplanung der Gemeinde für ein Fernwärmenetz. Was passiert mit meiner Investition? Ist sie weg, oder gibt es Bestandsschutz?“ Es wäre nett, das aus Ihrem Mund zu hören. Danke. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Vielen Dank. – Sie wissen ja, dass das Ziel ist, ab 2044/2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland zu haben. Spätestens dann wäre eine Gas- oder Ölheizung auszutauschen oder zu erneuern. Aber – jetzt kommt es – bis dahin gilt: Wenn einzelne Bürger jetzt noch eine Gasoder Ölheizung angeschafft haben sollten und die Kommune sagt: „Ja, wir wollen bei uns ein Wärmenetz bauen; wir haben das Potenzial für Fernwärme“, dann haben die Bürger eine zehnjährige Übergangsfrist. Sie haben also zehn Jahre länger Zeit und können dann quasi abwarten. Wenn dieses Wärmenetz oder vielleicht sogar Wasserstoffnetz nicht gebaut wird, dann muss der Betreiber den Schaden ersetzen. Das ist festgelegt. Das heißt, es gibt eine sehr hohe Verbindlichkeit für diese Planungen. Will heißen: Es gibt einen Aufstellungsbeschluss. Es gibt eine Konzessionsvergabe an einen Betreiber. Dieser Betreiber sagt das dann verbindlich zu. Wenn es nicht eintreffen sollte – das kann ja immer sein; das weiß man nicht; es können sich Dinge ergeben, sodass es nicht klappt –, dann hat der einzelne Bürger davon keinen Schaden, sondern bekommt die entsprechende Entschädigung und muss, wenn die Klimaneutralität gilt, dann für die Wärmeversorgung entsprechend umrüsten. Es ist zumindest so, dass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sehr lange Übergangsfristen haben. Ich möchte es noch einmal betonen: Das GEG gibt sehr flexible Optionen der Umsetzung. Sie können auch hybride Lösungen wählen wie z. B. eine Wärmepumpe mit zusätzlichem Betrieb durch Holzpellets für Spitzenzeiten, also sehr kalte Tage, oder mit Gas- oder Ölbetrieb für diese Spitzentage, an denen es vielleicht erforderlich ist. Es gibt also viele Erfüllungsoptionen. Es gibt sehr lange Übergangsfristen, die es, glaube ich, jedem möglich machen, das umzusetzen, was erforderlich ist. Man muss immer sagen: Wir kommen in einen Emissionshandel mit Öl und Gas. Das heißt, diese fossilen Brennstoffe werden halt teurer. Auf lange Sicht sind diese Lösungen – wie man feststellt, wenn man die Betriebskosten betrachtet – deutlich kostengünstiger, auch wenn zunächst natürlich die Investition hoch ist. Aber auch da gibt es sehr hohe Zuschüsse von bis zu 70 % vom Bund für die Beschaffung z. B. einer Wärmepumpe.
