Frank Bonath
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. – Ich habe noch einmal eine Nachfrage zu dem Thema „Scharfschalten“. Die Kommunen bei uns haben jetzt diese Wärmeplanung, sie haben die drei – – Sie haben die Bedarfsanalyse, die Potenzialanalyse, die Maßnahmen. Das beschließen sie jetzt. Damit ist nichts scharfgeschaltet. Das habe ich so weit verstanden. Jetzt geht die Kommune her und weist in einem Quartier ein Fernwärmenetz aus. Sie macht dazu einen Satzungsbeschluss. Dann gilt für dieses Quartier das GEG im Bestand, und für die restlichen Quartiere gilt es nicht. Ist das richtig? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein, das ist nicht richtig. (Ministerin Thekla Walker) Zumindest nach meiner Kenntnis ist es so, dass das GEG nicht quartiersweise scharfgestellt werden kann, sondern von der gesamten Kommune, von dem gesamten Stadtkreis. Das kann also nicht quartiersbezogen scharfgestellt werden, sondern nur gesamtheitlich. Abgesehen davon ist es ja auch jetzt z. B. immer möglich, schon quartiersweise Wärmenetze auszubauen, unabhängig davon, ob man einen Gesamtbeschluss für die gesamte Stadt fasst. Daher gibt es dieses Junktim nicht, sondern es ist sozusagen von der gesamten Gemeinde oder von der Stadt zu beschließen. Deswegen ist es auch schon jetzt möglich – ganz unabhängig von dem Gebäudeenergiegesetz –, z. B. in der Umsetzung von Wärmenetzen oder Ähnlichem voranzuschreiten.
