Frank Bonath
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aktuell sind sehr viele Kommunen in unserem Land dabei, eine Wärmeplanung zu verabschieden. Alle Kommunen über 20 000 Einwohner sind verpflichtet, das bis zum Jahresende zu machen. Gleichzeitig gibt es im Bund ein GEG. Das gilt ab Januar für alle Kommunen, die eine Wärmeplanung haben. Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist im Moment noch im parlamentarischen Prozess. Es soll am 15. Dezember verabschiedet werden. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass die Wärmeplanungen, die es auf Länderebene gibt, Bestandsschutz haben und dann auch gelten sollen. Unter diesen Rahmenbedingungen haben wir zwei Fragen. Zum einen: Können Sie sicherstellen, dass für Kommunen, die heute, die in diesem Jahr eine kommunale Wärmeplanung verabschieden, ab Januar das GEG nicht gilt? Die zweite Frage ist: Die kommunale Wärmeplanung, die verabschiedet worden ist, hat ja Bestandsschutz. Unsere in Baden-Württemberg sieht als Erfüllungsoption kein Gas, kein klimaneutrales Gas, keinen Wasserstoff, kein Biomethan vor. Frage: Was planen Sie, um das sozusagen in die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg nachzuziehen?
