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Nico Weinmann

FDP 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsverordnungen der obersten Landesbehörden, der Landesoberbehörden, der Regierungspräsidien und der höheren Sonderbehörden werden im Gesetzblatt verkündet. Dieses Gesetzblatt soll in Baden-Württemberg künftig ausschließlich elektronisch geführt werden. Damit befindet sich Baden-Württemberg in guter Gesellschaft, denn auch die Verkündung des Bundesgesetzblatts erfolgt seit dem 1. Januar dieses Jahres ausschließlich elektronisch und gilt als die ausschließlich verbindliche amtliche Fassung. Das Aus der Papierform dient der Nachhaltigkeit, der Digitalisierung und der Bürgerfreundlichkeit. Vor diesem Hintergrund: Wer könnte etwas hiergegen haben? Wir mit Sicherheit nicht. Deswegen werden wir zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf: Kurz und knapp!)

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