Tim Bückner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer sehr angenehm, wenn der Vorredner ungefähr die gleiche Statur hat. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Danke! – Heiterkeit) Da das Landtagsprotokoll ja nur in Schrift und nicht im Bild erscheint, möchte ich hier zu Protokoll geben – damit es auch für die Ewigkeit festgehalten wird und damit es jeder nachlesen kann –: Kaum ist Punkt 2 der Tagesordnung beendet, haben die Damen und Herren der AfD die Deutschlandkrawatte natürlich wieder umgehend abgenommen, wie einen nassen Sack entsorgt – (Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! – Weitere Zurufe) mit wenigen Ausnahmen. Obendrein stellt sich die Frage – ich habe mir vorhin überlegt, ob ich das in einer Zwischenfrage anspreche –: Vermutlich 100 % Polyester und made in China? Vielleicht können Sie diese Frage auch noch beantworten. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Wahl, ich spoilere gleich zu Anfang und nehme die Spannung heraus: (Tim Bückner) Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss und dann auch in zweiter Lesung ablehnen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Oh!) Sie haben mit diesem Gesetzentwurf ein aktuelles, richtiges und ganz, ganz wichtiges Thema aufgegriffen. Das steht vollkommen außer Frage, da sind wir ganz beieinander. Ich bin im Auftrag der Pflegepolitik viel im ganzen Land unterwegs, Sie sicherlich auch, Kollegin Krebs, Kollege Haußmann genauso. Und genau wie ich werden auch Sie alle hören, dass die langwierigen Anerkennungsverfahren in der Pflege, auch in den Heil- und Gesundheitsberufen insgesamt eines der Topthemen sind – nicht das Topthema, aber in der Priorität sehr weit oben. Wir waren vor geraumer Zeit – Sie haben es angesprochen; ich hätte nicht mehr gewusst, dass das im Januar war – bei Frau Regierungspräsidentin Bay sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Abteilung. Auch Jochen Haußmann und Petra Krebs waren mit dabei. Dabei wurden uns viele Gründe präsentiert, warum die Anerkennungsverfahren im Durchschnitt so lange dauern. Den meisten dieser Gründe lässt sich unserer Meinung nach überhaupt nicht gesetzlich begegnen und schon überhaupt nicht landesgesetzlich. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Damen und Herren des Regierungspräsidiums Ihnen damals zugestimmt hätten, wenn Sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung an dieser Stelle ins Spiel gebracht hätten. Was mir persönlich von diesem Termin sehr prägnant in Erinnerung blieb – das habe ich heute noch nicht gehört –, ist die Aussage vom RP, dass das RP Stuttgart als zentrale Anerkennungsbehörde für ganz Baden-Württemberg trotz aller Frustration über diese langen Verfahren die Behörde ist, die bundesweit noch am schnellsten arbeitet. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Genau! Bravo!) An dieser Stelle ein Dankeschön. Uns wurde da berichtet, dass viele Anträge auf Anerkennung von Antragstellern aus anderen Bundesländern kommen, die nicht hier wohnen und die auch nicht vorhaben, jemals in Baden-Württemberg zu arbeiten. Grund ist, dass das RP Stuttgart die schnellste Behörde ist. Das ist ein Punkt, an dem man ansetzen könnte. Da können Sie jetzt natürlich sagen, wir seien in dieser Hinsicht der Einäugige unter den Blinden. Zugegebenermaßen macht dies alles die Situation auch nicht besser. Es zeigt aber, dass hier keinesfalls ein originäres Versagen im Südwesten vorliegt, sondern ein Problem, das alle gleichermaßen betrifft und für das noch niemand eine nachhaltige Lösung gefunden hat. Ich habe auch in Erinnerung, dass uns berichtet wurde, dass ein wesentlicher Grund dieser langen Verfahrensdauern darin besteht, dass eine beträchtliche Zahl von eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft ist – ich meine, mich an eine Größenordnung von über 60 % zu erinnern –, die dann nicht bearbeitet werden, weil sie eben fehlerhaft oder unvollständig sind, und nicht selten auch beim zweiten oder dritten Einreichen nachgebessert werden müssen. ode – 73. Sitzung – Mittwoch, 27. September 2023 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Anliegen der SPD ist richtig. Die Vorschläge in dem Gesetzentwurf sind sicherlich nicht alle falsch. Ich nenne hier nur die sukzessive Abkehr von Einzelfallprüfungen, wofür ich persönlich viel Sympathie habe; ich habe das damals im Regierungspräsidium auch so benannt. Aber dafür bedarf es unserer Ansicht nach keines Landesgesetzes. Die notwendigen Maßnahmen fallen entweder überhaupt nicht in unsere Gesetzgebungskompetenz, oder sie lassen sich untergesetzlich genauso oder viel besser regeln. Eine benutzerund anwenderfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens der Beantragung, um Fehler und Unvollständigkeit zu vermeiden, bedarf unserer Ansicht nach keines Gesetzes. Ich möchte aber dennoch auch Punkte im Gesetzentwurf ansprechen, die wir keinesfalls teilen. Zunächst einmal: In Artikel 1 beschreiben Sie das Ziel, die Anerkennungsquote zu erhöhen. Die Quote ist jetzt keinesfalls das Problem, die Quote stimmt im Endergebnis. Das Problem ist die lange Verfahrensdauer, bis es zu dieser eigentlich erfreulichen Quote kommt. Was für uns wirklich ein Sakrileg darstellt, was sich unserer Meinung nach schlicht verbietet – es wurde bereits angesprochen –, ist die Genehmigungsfiktion. Bei Gesundheits- und Heilberufen verbietet sich jede Form der Genehmigungsfiktion ausdrücklich. Der Fachkräftemangel kann hier gar nicht so groß sein, dass man den Patientenschutz an dieser Stelle aufweicht. Gleichwohl sind wir darauf gespannt, wie sich im Anhörungsverfahren, das sicherlich folgen wird, die Experten zu den einzelnen Punkten positionieren. Wenn sich hierbei Maßnahmen als sinnvoll erweisen und auch untergesetzlich umsetzen lassen, wird sich jemand, der an einer Lösung dieses akuten Problems interessiert ist, diesen mit Sicherheit nicht verschließen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die zuständigen Ministerien haben sehr wohl bereits Maßnahmen ergriffen, umgesetzt und sind derzeit dabei. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium wurden die Probleme, Engpässe und Flaschenhälse identifiziert, diagnostiziert, und sie werden jetzt durch entsprechende Maßnahmen sukzessive und hoffentlich schnell angegangen. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es hier nicht. Zu Punkt 2 wurde bereits der geistige Vater des Normenkontrollrats, Montesquieu, zitiert: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
