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Nico Weinmann

FDP 27.09.2023 Sitzungen 17/73

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob es Ihnen beim Gang in dieses Hohe Haus auch aufgefallen ist: Vor dem Landtag von Baden-Württemberg weht neben der Europafahne und der Flagge von Baden-Württemberg auch die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die hat sich heute Herr Miller ausgeliehen!) In der Tat ist die Staatsflagge, die die Freiheits- und Einheitsbewegung widerspiegelt, in Artikel 22 unseres Grundgesetzes geregelt. Für Baden-Württemberg ist sie entsprechend in der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung der Dienstgebäude aus dem Jahr 2011 abschließend und auch sinnvoll geregelt. Insofern ist der Antrag der AfD wenig durchdacht. Durch die abschließende Regelung ist es auch unnötig, hier noch eine weitere Regelung anzuwenden. Ich kann mich also meinen Vorrednern anschließen: Diesen Antrag werden wir ablehnen. An dieser Stelle möchte ich aber doch noch daran erinnern, dass die älteste Erwähnung in einem Lied des Kieler Studenten August Daniel von Binzer erfolgte, in dem es heißt: „Stoßt an, Schwarz-Rot-Gold lebe!“ Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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