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Jan-Peter Röderer

SPD 20.07.2023 Sitzungen 17/72

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, und ich bin froh, dass wir da über den Schutz von landwirtschaftlichen Flächen und Fotovoltaik reden. Somit ist der ausklingende Plenartag doch noch mit einem sinnvollen und wichtigen Thema gefüllt. Das ist durchaus richtig. Wir können einigen Punkten des Antragstellers und der FDP/DVP durchaus zustimmen. Auch den Ausführungen der Herren vor mir kann ich durchaus in vielen Punkten zustimmen. Kollege Behrens hat gesagt: Auf Bundesebene wird für den Ausbau der PV schon viel getan. Es ist tatsächlich trotzdem noch so, dass die Agrifotovoltaik noch immer weit am Anfang steht. Es handelt sich bisher bei den Anlagen immer nur um Pilot- und Forschungsprojekte innerhalb wie außerhalb Baden-Württembergs. Es ist klar – auch das wurde schon gesagt –, dass die Agrifotovoltaik ein riesiges Potenzial hat: Doppelnutzung, effiziente Nutzung von Flächen, weitere Vorteile wie ein höherer Ertrag bei verschiedenen Kulturen, weniger Pestizideinsatz. Das ist durchaus sinnvoll. Zusätzlich ist die Agri-PV dabei auch noch viel besser geeignet, den landwirtschaftlichen Betrieben eine echte Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen, anstatt nur zuzusehen, wie Großinvestoren dann die Agrarflächen aufkaufen, damit die Bodenpreise in die Höhe treiben, um dann letztendlich eine klassische Freiflächenfotovoltaik zu errichten. Deshalb ist die Forderung nach stärkerer finanzieller Unterstützung für Agrifotovoltaikanlagen, um damit Anreize für Investitionen zu setzen und entsprechende Haushaltsmittel einzustellen, durchaus richtig. Es ist auch unstrittig, was im Antrag genannt ist. Die heutigen erforderlichen Bebauungsplä- (Jan-Peter Röderer) ne und Baugenehmigungen auf kommunaler Ebene sind der ganzen Sache durchaus weiterhin hinderlich. Somit ist auch die Forderung nach einer Änderung der Landesbauordnung richtig, um die Errichtung von Agri-PV-Anlagen, vor allem auch größerer und damit auch wirtschaftlicherer Anlagen, im Kenntnisgabeverfahren zu ermöglichen. (Beifall bei der SPD) Allerdings – das hat der Kollege Haser gerade angesprochen – brauchen wir für eine beherzte Energiewende und für den Klimaschutz beides. Wir brauchen Agri-PV, wir brauchen die Mehrfachnutzung der wertvollen Flächen, wir brauchen aber auch große Freiflächenfotovoltaik auf weniger guten Böden und auf bisher ungenutzten Flächen. Ein großer Teil des Antrags befasst sich damit, Restriktionen für die Freiflächenfotovoltaik festzusetzen. Es ist vollkommen klar: Natürlich sollen und dürfen wir nicht die besten Böden aus der landwirtschaftlichen Nutzung nehmen. Deshalb brauchen wir Regeln und Vorgaben, die verhindern, dass hervorragende Böden für viele Jahre aus der Lebensmittelproduktion herausgenommen werden. Eigentlich haben wir auch schon ein Werkzeug. Es gibt das Landes-Bodenschutzgesetz, mit dem man die Möglichkeit hat, Bodenschutzgebiete auszuweisen und genau dies sicherzustellen. Leider wird meines Wissens von dieser Möglichkeit bisher praktisch kein Gebrauch gemacht. Die Beschränkung auf höchstens 50 Bodenpunkte, die der FDP/DVP-Antrag hier fordert, ist unserer Meinung nach reichlich tief angesetzt und schließt am Ende tatsächlich zu viele Flächen aus. Die Nutzung von Fotovoltaik wird damit auch ein Stück weit ausgebremst, und Hindernisse und Bremsen gibt es, wie wir alle wissen, in diesem Bereich unzweifelhaft schon genug. Auch die andere Forderung im Antrag – Einführung von Regeln für einen großen Abstand – macht meiner Meinung nach bei Anlagen, die weder Lärm- noch Geruchsbelästigung verursachen, die eigentlich generell für Mensch und Umwelt nur recht wenige negative Auswirkungen haben, wenig Sinn. Das Einzige, was man in Betracht ziehen muss, sind die Spiegelungseffekte, die in nahe liegende Wohnungen hineinscheinen oder Landwirte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit blenden und stören können. Aber dazu braucht es keine pauschalen Abstandsregelungen. Eine Fotovoltaikanlage – das muss man auch sagen – hat durchaus weniger Lärm und sonstige Effekte als beispielsweise allein die Bewirtschaftung von Ackerland, wenn man das als störend empfindet. Ich sehe es nicht als störend, aber die Bewirtschaftung mit schweren Maschinen ist da schon etwas anderes. Unser Fazit zur Fotovoltaik lautet deswegen, dass Genehmigungshürden deutlich gesenkt werden. Man muss die guten und noch in Nutzung befindlichen Böden selbstverständlich nicht zur Freiflächennutzung umwandeln. Den Bau von Freiflächenfotovoltaikanlagen auf Ackerböden mit mehr als 50 Bodenpunkten pauschal auszuschließen, das ist ein bisschen zu kurz gedacht. Das Land soll und darf nicht nur passiver Zuschauer sein, sondern muss weiter mit einer wachsenden Zahl riode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 von geförderten Pilotanlagen die Agrifotovoltaik voranbringen, gerade jetzt in der Markteinführungsphase. Wir dürfen die einzelnen Nutzungsarten nicht gegeneinander ausspielen. Dementsprechend brauchen wir alle, auch die Floating-PV; auch da wird zu wenig gemacht. Und es soll ohne Nutzungskonflikte stattfinden. Daher müssen wir aufgrund der pauschalen Vorgaben den Antrag leider ablehnen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer. Nehmen Sie sich Zeit für die Familie und die anderen Menschen, die Ihnen nahestehen; sie werden es Ihnen danken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Raimund Haser CDU)

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