Hans-Peter Behrens
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an die FDP/DVP, dass Sie dieses tolle Thema Agrifotovoltaik heute ins Plenum gebracht haben. Ich halte das Potenzial dieser doppelten Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche für enorm. Wir erzeugen gleichzeitig Energie und landwirtschaftliche Produkte auf ein und derselben Fläche. In unserem intensiv genutzten Land ist das ein sinnvoller Beitrag zum Flächensparen – Floating-PV übrigens auch. Herr Heitlinger, was ich jetzt von Ihnen gehört habe, kommt mir allerdings wie ein älterer Stand des Themas vor, muss ich sagen. (Zuruf des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Deswegen bin ich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, über einige Ihrer Fragestellungen in dem Antrag erstaunt. So ist für die Rahmenbedingungen für den Bau von Agrifotovoltaikanlagen die Bundesregierung zuständig. Und die Bundesregierung, an der Sie ja irgendwie beteiligt sind, (Zurufe, u. a.: Sie aber auch!) hat gehandelt, und sie handelt auch weiterhin. (Beifall bei den Grünen) Innerhalb kürzester Zeit wurde u. a. zugunsten der Agrifotovoltaik erreicht, dass die Fläche weiterhin als landwirtschaftliche Fläche im Sinne der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik gilt. Das heißt, die Direktzahlungen sind gesichert. Das war erst durch die neue Bundesregierung und die grün geführten Ministerien für Wirtschaft und Landwirtschaft möglich. Agrifotovoltaik ist im EEG als eigenständiges Segment verankert worden. Und die Bundesregierung hat eine Privilegierung für Agri-PV-Anlagen in einer für Landwirte geeigneten Größenordnung von bis zu 2,5 ha eingeführt. Das wurde kürzlich beschlossen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Hans-Peter Behrens) Das ist ein großer Gewinn für Landwirtinnen und Landwirte; denn so fallen die hohen Kosten für ein aufwendiges und langwieriges Genehmigungsverfahren weg und damit auch der bislang erforderliche Bebauungsplan. Außerdem wird aktuell ein Zuschlag für die Mehrkosten, die durch die hohe Aufständerung entstehen, überprüft und voraussichtlich angepasst. Hierfür setzen wir uns ein. Ich kann nicht erkennen, wo die Hürden sind, die Sie vorhin angesprochen haben. Mit unseren Wein-, Obst- und Gemüseanbauflächen profitieren wir in Baden-Württemberg besonders von aufgeständerten Agrifotovoltaikanlagen. Alle Studien und Erfahrungen deuten bisher darauf hin, dass die unter der Agri-PV-Anlage angebaute Kultur von der Überdachung profitiert. Das haben Sie allerdings auch angesprochen. Es gibt dort verschiedene Synergieeffekte. Ich kann Hagelschutz, Regenschutz, Sonnenschutz und Insektenschutz integrieren. Es gibt Frostschutz bei Spätfrösten. Ich kann dadurch, dass es nur wenig oder überhaupt nicht auf die Kultur regnet, Fungizide einsparen. Ich kann natürlich das Regenwasser von den Modulen einsammeln und später gezielt zum Einsatz bringen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Jetzt kommt das Engagement des Landes ins Spiel. Sie haben das heruntergespielt. Aber all das, was ich jetzt gesagt habe, wird durch die Pilotprojekte des Landes im Rahmen von „Modellregion Agri-PV“ weiter begleitet und erforscht. Ich habe sie nahezu alle besucht und mir ein eigenes Bild davon gemacht. Das sind die private Anlage in Kressbronn, die staatlich geführte Anlage im Kompetenzzentrum Obstbau, die private Anlage in Nußbach oder auch die landeseigene Versuchsanstalt Weinsberg, in der sich eine integrierte Regenwasserspeicherung befindet. Sie greifen in Ihrem Fragenkatalog auch den Bau von PV-Freiflächenanlagen auf. Vorangestellt: Ohne einen massiven Ausbau der Freiflächen-PV werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Ohne Freiflächen-PV wird der Strom für unsere Industrie fehlen. Unsere Industrie wird in andere Bundesländer abwandern, wenn wir hier nicht agieren. Die Nutzung der Agri-PV kann einen Teil des Ausbaubedarfs mit seinen intelligenten Nutzungsmöglichkeiten insbesondere bei Sonderkulturen abfangen. Sie wollen ein Verbot der Freiflächen-PV. Das wollen wir nicht. Das Vorgehen ist zu pauschal und zu kurz gesprungen. Denn die Zahl der Bodenpunkte, also der Wert der Bodenqualität, stellt die Bedeutung einer Fläche für die Landwirtschaft nur ungenügend dar. Deswegen halten wir als Abwägungskriterium die Flurbilanz, besser noch die neue Standorteignungskartierung für geeigneter. (Beifall bei den Grünen)
