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Thomas Blenke

20.07.2023 Sitzungen 17/72

Sie fragen ja, ob das, was Sie darstellen, „nicht zwangsläufig ein Fall für den Verfassungsschutz“ sei. Das ist Ihre Frage. Und ich sage: Es ist kein Fall für den Verfassungsschutz, weil die Grüne Jugend – ich habe es bereits ausgeführt – nicht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Deswegen verbietet sich diesbezüglich eine Beurteilung. Diese werde ich auch nicht vornehmen. Im Übrigen: Der gesamte Sachverhalt, den Sie schildern, hat auch nicht in Baden-Württemberg stattgefunden, sondern in riode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 Leipzig, wenn ich recht informiert bin. Das ist im Freistaat Sachsen.

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