Thomas Blenke
Danke schön. – Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf die Mündliche Anfrage des Abg. Ruben Rupp von der AfD im Namen der Landesregierung beantworten. Gestatten Sie mir eine generelle Vorbemerkung: Die Landesregierung verurteilt jedwede Form von Gewalt, egal, welcher Couleur, egal, aus welcher Motivation. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen, Herr Abg. Rupp, wie folgt: Zu a: Die Grüne Jugend ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Die Bewertung etwaiger Stellungnahmen von Einzelpersonen oder Parteien, die als Nicht-Beobachtungsobjekte – also als Organisationen, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden – keine Relevanz für die Aufgabenwahrnehmung des Landesamts für Verfassungsschutz aufweisen, unterfällt nicht dem gesetzlichen Auftrag des Landesamts für Verfassungsschutz. Zu Ihrer Frage b: Eine verfassungsschutzrechtliche Bewertung durch die Landesämter für Verfassungsschutz erfolgt nicht isoliert anhand einzelner Äußerungen, Sachverhalte oder Umstände. Vielmehr ist das stets eine umfassende Gesamtschau, die dort für die Beurteilung geboten ist. Hinsichtlich der Grünen Jugend bzw. der Grünen Jugend Baden-Württemberg liegen keine Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor. Im Übrigen möchte ich die von Ihnen eben in der Vorbemerkung gemachte pauschale Unterstellung gegenüber einer demokratischen Partei im Namen der Landesregierung zurückweisen. Danke schön.
