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Muhterem Aras

20.07.2023 Sitzungen 17/72

Herr Abg. Klauß, seien Sie bitte einfach einmal ruhig. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Lachen des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nun zu den Fakten: Seit dem Jahr 2015 ist die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten in der Tatörtlichkeit Freibad in Baden-Württemberg insgesamt rückläufig. (Abg. Joachim Steyer AfD: Und was ist mit der Ge- waltkriminalität?) Die beiden durch die Schutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie beeinflussten Jahre 2020 und 2021 einmal außen vor gelassen, liegt die Zahl der Straftaten in Freibädern im Jahr 2022 mit 1 174 Fällen auf einem Tiefstwert seit dem Jahr 2015. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) In diesem Zeitraum ist die Zahl der Straftaten in Freibädern um knapp 40 % gesunken. Ich halte also noch einmal fest: Die Zahl der Straftaten in der Tatörtlichkeit Freibäder befindet sich auf einem Tiefststand seit dem Jahr 2015. Der Rückgang der Zahl der Straftaten beträgt 40 %. Das sind die Fakten. Konkret: Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bewegt sich im Jahr 2022 mit 51 Fällen leicht unterhalb des Niveaus der Vorpandemiejahre 2017 bis 2019. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit machen in den Freibädern Baden-Württembergs einen Anteil von knapp einem Fünftel aller Straftaten aus. Mit landesweit 200 Fällen im Jahr 2022 ist das ein verhältnismäßig niedriges Fallzahlenniveau – wobei immer klar ist: Jede einzelne Straftat ist eine zu viel. (Minister Thomas Strobl) Die Zahl der Tatverdächtigen bei strafbaren Handlungen in Freibädern ging im vergangenen Jahr im Vergleich mit dem Vorpandemiejahr, also dem Jahr 2019, sowohl bei den nicht deutschen als auch den deutschen Tatverdächtigen um mehr als ein Fünftel zurück. Gestiegen im Betrachtungszeitraum sind die Opferzahlen, was freilich mit Strafrechtsänderungen in einem Zusammenhang steht. Da die PKS eine Jahresstatistik ist und die Freibadsaison 2023, wie wir alle wissen, voll am Laufen ist, ist eine valide Bewertung der aktuellen Entwicklung bei den Straftaten in Freibädern im Jahr 2023 derzeit nicht möglich. Seien Sie jedoch versichert, dass wir die Lage in den Freibädern im Blick haben und stets aufmerksam verfolgen. Es gibt keinen Grund, die Menschen zu verunsichern. Die Polizei Baden-Württemberg trifft zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher lageorientiert alle erforderlichen Maßnahmen und schreitet bei polizeilich bekannten Vorkommnissen konsequent ein. In Baden-Württemberg gibt es keine rechtsfreien Räume. Wer Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte im öffentlichen Raum begeht und damit die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Freibädern in Gefahr bringt, kann mit der vollen Härte unseres Rechtsstaats rechnen. (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) Anders, als die AfD behauptet, ist der Rechtsstaat quicklebendig und zeigt Zähne. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die frühen Morgenstunden des 21. Juni 2020. Wir haben damals gesagt: „Das wiederholt sich nicht.“ Und die Stuttgarter Krawallnacht hat sich nicht wiederholt. (Abg. Anton Baron AfD: Nicht in den Dimensionen!) Durch eine intensive und akribische Arbeit hat unsere Polizei 150 Tatverdächtige ermittelt. In der Folge sind 79 Verurteilungen sowie Jugend- und Freiheitsstrafen von insgesamt über 125 Jahren durch die Gerichte ergangen, davon über 50 Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Das ist die Antwort des Rechtsstaats in Baden-Württemberg. Ich erinnere an den Randalierer an Silvester 2022 in meiner Heimatstadt Heilbronn. Er hat in der Silvesternacht u. a. Polizisten attackiert und herumgeböllert. Ja: „Silvester Radau – Neujahr Bau.“ Nur wenige Tage danach wurde er im beschleunigten Verfahren zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Im Übrigen ist er zwei Monate später nach Tunesien abgeschoben worden. Das ist die Antwort in Baden-Württemberg, die der Rechtsstaat gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD: Das ist ein Einzelfall!) Auch die Freibäder, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Baden-Württemberg sind keine rechtsfreien Räume. Und Abg. Tim Bückner hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Situation hier nicht mit der in Berlin vergleichbar ist. Wir sind nicht am Wannsee, sondern wir sind in Baden-Württemberg. (Zuruf von der AfD) riode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 Lieber Tim Bückner, herzlichen Glückwunsch zu dieser erstklassigen und abgewogenen Rede. Herzlich willkommen in der Innenpolitik! Du hast dich über Nacht wirklich in die Polizeifragen hineingefuchst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Freilich stehen die regionalen Polizeipräsidien grundsätzlich mit den Betreiberinnen und Betreibern von Freibädern in einem engen Austausch und stehen als kompetente Ansprechpartner in Sicherheitsfragen zur Verfügung. In Ergänzung zu den örtlichen Sicherheitskonzepten werden zum Teil private Sicherheitsunternehmen beschäftigt. Das ist gut und richtig so, um einschreiten zu können, um sofort das Hausrecht ausüben zu können. Die Polizei indessen ist nicht nur repressiv tätig. Sie wird auch gezielt präventiv tätig. Bereits im Jahr 2019 – 2019! – wurden unterschiedliche Präventionskonzepte für die Sicherheit im öffentlichen Raum entwickelt. Beispielsweise vermittelt das landesweit umgesetzte Präventionsprogramm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ weitreichende Informationen und Hintergründe zu strafbaren Handlungen, zu dem Risiko, selbst Opfer einer Straftat im öffentlichen Raum zu werden, sowie zur aktiven Gefahrenreduzierung. Das Konzept verfolgt insbesondere das Ziel, das Sicherheitsgefühl von Frauen zu stärken und einen Beitrag zur Reduzierung von Straftaten im öffentlichen Raum zu leisten. Seit Erstellung des Programms konnten in über 1 200 Veranstaltungen bereits über 26 000 Personen zu den Inhalten informiert werden – übrigens auch ganz konkret zum Thema „Sexuelle Belästigung beim Aufenthalt in Frei- und Schwimmbädern“. Ergänzend wurden speziell zu diesem Phänomen zwei Plakate entwickelt, die in Baden-Württemberg flächendeckend über die regionalen Polizeipräsidien an alle Schwimmbäder verteilt werden. Auf ihnen wird neben wesentlichen Verhaltensweisen für Badegäste auch auf die bundesweite polizeiliche Kampagne zur Stärkung der Zivilcourage, die „Aktion-tuwas“, hingewiesen. Zusätzlich steht für die Zielgruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von Schwimmbädern ein Mustervortrag des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zum Thema „Gewalt in Schwimmbädern vermeiden“ zur Verfügung. Dieser dient den regionalen Polizeipräsidien als Grundlage, um lage- und brennpunktorientiert auf entsprechende Einrichtungen zuzugehen, diese zu beraten und Schulungen durchzuführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also: Die baden-württembergische Landespolizei ist auch im Bereich der Freibäder aktiv, und zwar präventiv wie auch repressiv. Wir leben in einem sehr sicheren Land, einem der sichersten überhaupt, und das gilt selbstverständlich auch für unsere Freibäder. So wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer sowie eine schöne und vor allem auch sichere Freibadsaison. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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