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Tim Bückner

CDU 20.07.2023 Sitzungen 17/72

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Wenn ein Bademeister heute so zupacken würde, wie er es früher getan hat, wie es früher üblich war, hätte er selbst vermutlich ein größeres Problem als derjenige, der die Ursache gesetzt hat. Was aber tatsächlich ein Problem ist, ist die Entwicklung bei den Bademeistern. Das wird der Kollege Schütte, der selbst bei der DLRG tätig ist, bestätigen können. Es gibt ein eklatantes Personalproblem. Zu Beginn dieser Freibadsaison fehlten bundesweit 3 000 Schwimmmeister. Diese fehlen natürlich nicht nur auf dem Papier. Sie fehlen nicht nur als Rettungsschwimmer, als Badeaufsicht, sondern sie fehlen in den Bädern auch als Autorität, und das ist spürbar. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Hinzu kommt – auch das ist eine bedauerliche Entwicklung –: In den 20 Jahren seit Beginn des Jahrtausends hat sich die Zahl der Freibäder in Deutschland um sage und schreibe 600 reduziert. Wenn man die Naturbäder hinzunimmt, sind es über 1 100 Badegelegenheiten weniger in Deutschland. (Abg. Anton Baron AfD: Was sind die Gründe da- für?) Die Personen, die Badegäste, die das in Anspruch nehmen, werden natürlich nicht weniger. Das heißt, pro Kopf wird die Wasserfläche geringer, die Liegefläche ebenso, und das birgt Konfliktpotenzial. Die Vorfälle, die sich jetzt in Freibädern ereignet haben, darf man natürlich nicht kleinreden oder wegdiskutieren. (Zuruf von der AfD: Das haben Sie gerade!) Es handelt sich aber tatsächlich um Einzelfälle, gerade in Baden-Württemberg. (Abg. Anton Baron AfD: „Einzelfälle“!) Wenn sich hier Bäder befinden, in denen solche Vorfälle vorkommen, dann muss dies in den Griff bekommen werden, ganz klar, ohne Wenn und Aber. Das erwarten wir auch von den Betreibern, egal, ob es private Betreiber sind, ob es kommunale Träger sind oder ihre Eigenbetriebe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) (Tim Bückner) Die Betreiber haben das Hausrecht. Sie haben aber auch die Pflicht, ihre Badegäste vor Übergriffen zu schützen. Dazu haben sie vielfältige Möglichkeiten bis hin zum Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten. Die Polizeistreife am Beckenrand, die Videoüberwachung im Freibad dürfen in diesem Fall wirklich nur die Ultima Ratio sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir sehen das eher nicht. Wir wollen das auch nicht. Es ist nach unserer Auffassung auch nicht die originäre Aufgabe der Polizei. Vielmehr sollte man – das ist ja ein geflügeltes Wort – in diesem Bereich die Polizei wirklich als Freund und Helfer betrachten. Wo sie unterstützend tätig werden kann und dies ja auch bereits tut, das ist in der Beratung der Freibadbetreiber, in der Prävention und in der Unterstützung. So kann ein Gefahrenpotenzial frühzeitig erkannt werden, was letztlich auch dazu führt, dass strafbare Vorfälle von vornherein erst gar nicht geschehen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat recht, wenn er sagt, man müsse bereits im Eingangsbereich darauf achten, dass Straftäter – die ja häufig Wiederholungstäter sind – erst gar keinen Zutritt erhalten. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Freibäder sind ein Ort der Erholung, sie sind ein Ort der Unbekümmertheit, und das sollen sie auch bleiben. Gleichwohl müssen die Badegäste, vor allem schutzbedürftige Personen, Frauen, Kinder, Familien, natürlich auf ein ungestörtes und ungetrübtes Badevergnügen vertrauen dürfen, das Erholung verspricht. Dazu gehört ganz klar, dass diejenigen, die gegen die Ordnung wie auch gegen die guten Sitten verstoßen, die Straftaten begehen, rigoros – wirklich rigoros! – aus dem Verkehr gezogen werden, dass sie, notfalls unter Einsatz der Polizei, hochkant aus dem Freibad fliegen, dass sie Zutrittsverbot erhalten – das dann auch wirklich durchgesetzt wird – und dass bei entsprechenden Verstößen zügig gegen sie ermittelt wird und eine etwaige Strafe wirklich auf dem Fuße folgt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) In den letzten Tagen hat sich hier ein gewisser Streit um das sogenannte beschleunigte Verfahren entsponnen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Generalsekretär damit nicht gemeint hat, dass jeder kleine Freibadschläger über ein beschleunigtes Verfahren abgeurteilt werden soll. Es darf hier aber zweifellos auch keine Denkverbote geben, und es sind Fälle absolut vorstellbar, in denen auch bei solchen Konstellationen ein beschleunigtes Verfahren praktikabel und angemessen sein kann. Wir haben in Baden-Württemberg mit diesen Verfahren bereits gute Erfahrungen gemacht. Die an den Pilotierungen beteiligten Gerichtsstandorte haben wir personell gestärkt und werden dies auch weiterhin tun. Die schnelle Verurteilung im beschleunigten Verfahren hat in der Tat Signalcharakter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) riode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 Das galt auch für die sofortigen Urteile für die Straftäter der Silvesternacht, und es gilt ebenso bei Straßenblockaden. Die Anforderungen, die die Strafprozessordnung daran stellt, sind aber so konkret und so eng gefasst, dass sie in Fällen von Massenschlägereien in Freibädern – worum es ja ging – wohl kaum zur Regel werden können, weil ein sehr einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage notwendig sind. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Gerade in solchen Konstellationen gibt es dies im Regelfall eher nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mir wirklich wünschen, dass wir hier im Plenum häufiger über Freibäder und über Schwimmbäder im Allgemeinen debattieren – (Abg. Anton Baron AfD: Ganz wichtig! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) aber nicht über Gewalt, über Straftaten in einzelnen Bädern, und das in Bundesländern, die uns gar nichts angehen. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Uns gar nichts angehen“?) Das, worauf Sie hinauswollen, ereignet sich überwiegend in Berlin. Im Übrigen sind bei den marodierenden Horden in Neukölln, auf die Sie sich beziehen, meiner Kenntnis nach auch Tschetschenen darunter, Putins Bluthunde; das möchte ich nur mal anmerken. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Jetzt haben wir es! Putin ist schuld! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich wünsche mir in der Tat, dass wir hier viel häufiger über Freibäder, über Schwimmbäder reden – aber dass wir darüber reden, wie wir Freibäder und Schwimmbäder retten können, wie wir Wasserfläche wieder aufbauen, statt sie abzubauen, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) wie wir es schaffen, dass der Trend gestoppt wird, dass Kinder nicht mehr richtig schwimmen lernen, und wie wir es schaffen, mehr Ehrenamtliche wie auch Hauptamtliche zu finden, die diesen wichtigen Dienst der Ausbildung und der Aufsicht in Freibädern übernehmen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goß- ner AfD) Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt, Baden-Württemberg gehört in Sachen Sicherheit und Aufklärung zu den Spitzenreitern in Deutschland. (Abg. Anton Baron AfD: Na ja!) Das gilt außerhalb von Freibädern, und es gilt selbstverständlich auch in Freibädern. Um daher die von Ihnen im Titel der Aktuellen Debatte aufgeworfene Frage zu beantworten: Nein, unsere innere Sicherheit geht selbstverständlich nicht baden, schon gar nicht in Baden-Württemberg. Da gehen stattdessen Sie baden. Nehmen Sie sich die Zeit im Sommer. Abkühlung tut uns allen gut. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) (Tim Bückner) In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und euch einen erholsamen Sommer im Kreise der Familie. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Dafür sind die Pom- mes zu teuer!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)

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