Dr. Uwe Hellstern
Herr Präsident, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Coronahochphase war natürlich Not am Mann, und man hat die Impfstoffe notzugelassen; sie waren nicht abschließend getestet. Deswegen musste auch ich bei meiner Impfung bei der Ärztin einen Schrieb unterzeichnen, dass ich die Nebenwirkungen mehr oder weniger auf die eigene Kappe nehme. Das ist ja der Unterschied zu allen anderen Impfungen, bei denen nur endgetestete Impfstoffe – weil man mehr Zeit hatte – verwendet wurden. Wie konnten Sie verantworten – mit diesen vorläufig zugelassenen Impfstoffen konnte sich meinetwegen jeder impfen lassen, der dies wollte; aber sie waren vorläufig zugelassen und nicht endzugelassen; es ist nicht gesichert, dass sie alle Teststufen bestehen; ich weiß nicht, wie es heute aussieht –, dass man Leute z. B. im Gesundheitswesen zu Impfungen mit einem Impfstoff zwingt, der noch nicht alle Teststufen durchlaufen hat, der nicht endzugelassen war? Für mich ist das ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Denn bei den anderen Medikamenten bin ich sicher, dass sie zu Ende getestet sind, dass alle Nebenwirkungen bekannt sind. Wie gesagt, bei Corona war Not am Mann. Das verstehen wir alle. Aber man kann doch niemanden zwingen, sich mit einem solchen Impfstoff impfen zu lassen. Wie sind Sie dazu gekommen?
