Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Reith, Sie fragen nach den Kriterien, die die zuständige Arbeitsgruppe bereits für die Ehrenamtskarte erarbeitet hat. Eine Ehrenamtskarte können alle bürgerschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürger beantragen, die sich in den Modellkommunen freiwillig engagieren. Das heißt, diese Personen üben Tätigkeiten aus, die freiwillig und gemeinschaftsbezogen im öffentlichen Raum stattfinden und nicht auf materiellen Gewinn gerichtet sind. Des Weiteren dürfen keine schwerwiegenden Gründe gegen die Ausstellung einer Ehrenamtskarte sprechen. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss in den zwölf Monaten vor Antragstellung mindestens 200 Stunden betragen. Der Umfang eines projektbezogenen Engagements muss mindestens 100 Stunden in den vergangenen zwölf Monaten aufweisen. Die Ehrenamtskarte muss unter Nachweis der gerade genannten Voraussetzungen beim örtlich zuständigen Landkreis bzw. der örtlich zuständigen Stadt einzeln durch Bürgerinnen und Bürger oder per Sammelantrag durch einen Verein oder eine Organisation beantragt werden. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen. Die genehmigende Stelle wird anhand der geleisteten Stunden der vergangenen zwölf Monate das Vorliegen der Voraussetzungen überprüfen. Einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte haben Freiwilligendienstleistende, Juleica-Inhabende, Mitglieder in Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr und Mitglieder in Einsatzabteilungen des Technischen Hilfswerks. Hier wird auf die Bestätigung durch Vereine, Organisationen bzw. Institutionen verzichtet, weil davon ausgegangen wird, dass die 200 Stunden mindestens erreicht bzw. durch Bereitschaftszeiten kompensiert werden. Angehörige von DLRG oder Rettungsdiensten wie dem DRK hingegen werden häufig für ihre Einsätze bezahlt und fallen somit nicht automatisch unter die genannten Kriterien – es ist also nicht ausgeschlossen, aber sie fallen eben nicht automatisch darunter. Hier kann teilweise ein materieller Gewinn vorliegen, und dann gibt es dafür keine Ehrenamtskarte – wenn nicht, dann eben doch. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Ehrenamtskarte. Die Auswahlentscheidung unter den Antragstellenden fällt grundsätzlich der Landkreis bzw. die Stadt. Bei Fällen, in denen die Voraussetzungen nicht eindeutig sind, fällt die Entscheidung im Benehmen mit dem Land. Dazu werden monatliche Besprechungen zwischen den Modellkommunen und dem Ministerium stattfinden, um sich über einen einheitlichen Umgang bei uneindeutigen oder bis dahin nicht klar definierten anonymisierten Fällen abzustimmen. Dafür haben wir ja auch gerade eine Modellphase, um im Vorfeld auch schon mal Fälle zu identifizieren, bei denen Unklarheiten bestehen, sodass man hier, bis es schließlich zu einer flächendeckenden Einführung kommt, schon ein Einvernehmen herstellen kann. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen gelten für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Die Karte ist maximal elf Monate, mindestens aber bis zum Ablauf der Modellphase am 30. Juni 2024 gültig. Die Dauer der Modellphase beträgt trotzdem zwölf Monate. Denn der Monat Juli wird benötigt, um die Modellkommunen personell und infrastrukturell so aufzustellen, dass die Anträge ab 1. August bearbeitet werden können. Zu Ihrer weiteren Frage, welche Maßnahmen bezüglich der Einführung ergriffen wurden: Die vier Modellregionen stehen seit mehr als einem halben Jahr in engem und regelmäßigem Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Auf der Basis der Kooperationsvereinbarung werden vor Ort Stellen besetzt oder Stellenanteile aufgestockt, um die personellen Voraussetzungen für die Abwicklung zu schaffen. Die Kommunen erhalten dafür vom Land jeweils einen gedeckelten Personalkostenzuschuss, der nach Ende der Modellphase spitz abgerechnet wird. Die vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellte Infrastruktur kann vor Ort genutzt werden – Verwaltungsprogramm, Drucker, Werbematerial, Karten etc. Zu den Aufgaben vor Ort gehören insbesondere die Entgegennahme und die Prüfung von Anträgen, die Ausgabe der Karten, die Gewinnung lokaler Akzeptanzstellen. Das Personal nimmt die Arbeit am 1. Juli 2023 auf – also am kommenden Samstag – und schafft eine Infrastruktur, die es erlaubt, ab 1. August 2023 Anträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
