Dr. Markus Rösler
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Mal sprechen wir hier über die Grundsteuer. Heute ist das Thema „Sonderweg bei der Grundsteuer in Baden-Württemberg“ – ich ergänze: angeblich – „teuer, kompliziert und verfassungswidrig!“. Machen wir einmal einen Faktencheck. Erstens: Kompliziert sei die Grundsteuer; behauptet die FDP. Fakt ist: Sowohl bei den Flächenmodellen in Bayern, Hessen, Hamburg und Nieiode – 69. Sitzung – Donnerstag, 29. Juni 2023 dersachsen als auch beim Bundesmodell müssen deutlich mehr Angaben gemacht werden. Diese Angaben – zum Teil zur genauen Wohnfläche, zur Art der Immobilie oder zur Anzahl der Garagenstellplätze – führen nicht dazu, dass ein Steuersystem für Millionen unterschiedlichster Grundstücke unkomplizierter wird, im Gegenteil: In anderen Bundesländern ist es komplizierter. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Auch fördert die Berücksichtigung der Bebauung in anderen Bundesländern nicht die Transparenz oder die Fehlerlosigkeit, im Gegenteil: Das Bundesmodell wird vom Bund der Steuerzahler gerade wegen der zu vielen Angaben durch die Steuerpflichtigen kritisiert. Wer anderes behauptet, verkennt die Realität de facto völlig. Fakt also: Die Modelle in anderen Bundesländern und das Bundesmodell sind komplizierter. Wir haben das einfachste Modell. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) Zweitens: Teuer sei die Grundsteuer; behauptet die FDP. Fakt ist: Für die Steuerpflichtigen entsteht beim modifizierten Bodenrichtwertmodell der geringste Aufwand. Geringer Aufwand heißt nun einmal auch, dass es mit geringeren Kosten verbunden ist. Das heißt, die Finanzämter, wo viele fleißige Leute sitzen, haben weniger Arbeit. Ohne Frage kann man – das hat auch der Minister einmal gesagt – noch das eine oder andere nachbessern. Niemand ist perfekt. Aber im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Aufwand in den Finanzämtern bei uns geringer. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Wir, Grüne und CDU, haben uns für unser Land, für unsere Kommunen, für unsere Bürgerinnen und Bürger gemeinsam für das günstigste aller Modelle in Deutschland entschieden. Das ist Fakt, und das ist die Sachlage. (Beifall bei den Grünen) Die FDP sieht sich gern als Speerspitze im Kampf gegen die Bürokratie. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn Sie in die anderen Bundesländer schauen – – Kollege Brauer, wenn man in anderen Bundesländern Mitverantwortung hat und sieht: „Was machen sie?“, sollte man zumindest ein bisschen informiert sein. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ich kann nicht erkennen, dass in anderen Bundesländern, wo die FDP beteiligt war oder beteiligt ist, irgendetwas einfacher wäre als bei uns in Baden-Württemberg. Sie von der FDP müssten doch über unser einfaches und unbürokratisches Steuermodell froh sein. Jetzt haben wir ein solches eingeführt, und jetzt ist es Ihnen wieder nicht recht. Es ist wie beim Wolf: Die FDP fordert mehr Bürokratie. Das ist Realität, ganz nüchtern betrachtet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der FDP/DVP) (Dr. Markus Rösler) Drittens: Verfassungswidrig sei die Grundsteuer; behauptet die FDP. Fakt ist: Dass es bei einer so umfassenden Steuerneuregelung zu Einsprüchen und Klagen kommen wird, war abzusehen. Immerhin geht es bundesweit um 36 Millionen Grundstücke. Es handelt sich um eine Umverteilung von Steuerlasten, die nun manche Schulter stärker belastet als vorher, manche aber auch weniger. Seien wir ehrlich: Uns allen, völlig egal, auf welcher Seite wir sitzen und in welcher Fraktion wir sind, war von Anfang an klar, dass in jedem Bundesland und gegen jedes Grundsteuermodell geklagt wird. Das war bei der Grundsätzlichkeit dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gegeben hat, doch klar. Entsprechend liegen unterschiedliche Gutachten vor, die zu unterschiedlichen, teils sogar gegensätzlichen Schlüssen kommen. Das schon erwähnte Gutachten vom Verfassungsrechtler Kirchhof von der Universität Augsburg sieht das Bundesmodell und unser Bodenrichtwertmodell als verfassungswidrig an. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Das ist bekannt. Dagegen seien die Flächenmodelle in den anderen Ländern vorbildlich. Zu einem ganz anderen Schluss kommt aber das Gutachten vom Verfassungsrechtler Schmidt. Demnach verstoßen die Flächenmodelle von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gegen die Verfassung. Wir alle wissen: Fünf Juristen haben manchmal sechs Meinungen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) Natürlich unterlag auch unser Modell im Voraus einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung. Das ist ja klar. Daraufhin haben wir – das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt – darauf hingewiesen, darauf hingewirkt, darauf geachtet und das berücksichtigt, was uns von Verfassungsrechtlern empfohlen und gesagt wurde. Entsprechend haben auch die kommunalen Landesverbände mit ihren zahlreichen Juristinnen und Juristen – – Apropos Verfassungsmäßigkeit – sonst heben Sie die kommunalen Landesverbände und ihre Kompetenz ja zu Recht auch hervor –: Die kommunalen Landesverbände mit ihren Juristinnen und Juristen haben gesagt: Dieses Modell wollen wir haben; das ist ein gutes Modell. Deswegen ist das gut so. Wir können sagen, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass das Modell verfassungskonform ist. Endgültige Sicherheit – das ist auch klar – bekommen wir allerdings erst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Wir müssen davon ausgehen – egal, ob wir bei der FDP sind, oder die Kolleginnen und Kollegen von der CDU oder wir Grünen oder die SPD oder andere –, dass alle diese Modelle erst in letzter Instanz geklärt werden. Ob uns das gefällt oder nicht, ist etwas anderes. Aber auch das wusste jeder vorher. Deswegen ist es leicht, hier davon zu reden, es sei verfassungswidrig. Das kann man behaupten. Aber auch das Gegenteil kann man qualifiziert sagen. Ich wiederhole es noch eineriode – 69. Sitzung – Donnerstag, 29. Juni 2023 mal: Wir haben sowohl verfassungsrechtliche Gutachten und Stellungnahmen vorliegen und haben auch eigene Veranstaltungen durchgeführt als auch die kommunalen Landesverbände mit ihren Juristinnen und Juristen auf unserer Seite, und deswegen sind wir guter Dinge. Das Fazit lautet: Die Faktenlage widerspricht in allen drei Punkten der Themensetzung der FDP/DVP. Kompliziert, teuer und verfassungswidrig wäre wahrscheinlich das, was Sie dann anstreben würden. Insofern vielen Dank für diese Aktuelle Debatte und für Ihr fulminantes Eigentor. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
