Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 74 % der über 3 600 rechtsfähigen Stiftungen in Baden-Württemberg sind vor Ort bzw. sind regional aktiv. 51,5 % der Stiftungen haben das Thema Gesellschaft im Blick; darüber hinaus beschäftigen sie sich mit den Themen Sport, Kultur, Soziales, Bildung und Klimaschutz, also mit Themen, die die Menschen betreffen und die tatsächlich geeignet sind, Gesellschaft und Staat zu entlasten. Noch eine weitere Zahl: 28 % der Menschen können sich vorstellen, ihr Erbe einer gemeinnützigen Organisation bzw. einer Stiftung zu vermachen. Diese drei Zahlen, entnommen dem Magazin „Stiften.“ der Kreissparkasse Heilbronn, machen deutlich, warum es in unserem Interesse stehen muss, stiftungsrechtliche Regelungen im Land rechtssicher, praktikabel und vor allem auch unbürokratisch zu gestalten. Bei den in Rede stehenden Änderungen, auf die die Kolleginnen und Kollegen bereits hinreichend eingegangen sind und auf deren Wiederholung ich aus prozessökonomischen Gründen verzichten möchte, handelt es sich nach der vorangeganiode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 genen gesetzgeberischen Tätigkeit des Bundes um folgerichtige sowie inhaltlich konsequente Anpassungen in Landesrecht. Sie leisten einen Beitrag zu Vereinheitlichungen des Rechts und zur Entbürokratisierung. Ich kann es kurz machen: Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt daher diese Maßnahmen und stimmt den geplanten Änderungen zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP, der Grünen und der CDU – Zuruf: Sehr gut!)
