Ayla Cataltepe
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit anderen etwas bewirken und verändern dürfen, das war ein erklärtes Ziel der schwedischen Diplomatin Alva Myrdal. Myrdal war u. a. eine Soziologin, Friedens- und Frauenrechtlerin, und sie wurde als UN-Delegierte mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Mit anderen etwas bewirken und verändern dürfen ist auch das Ziel von vielen Tausenden Stiftungen. Stiftungen, meine Damen und Herren, gibt es schon seit Jahrhunderten. Sie tragen in Deutschland und in Baden-Württemberg ganz wesentlich zum gemeinschaftlichen Leben und damit zum sozialen Zusammenhalt in unserer Demokratie bei. Weil sie sich mit hohem humanen Einsatz für unsere Gesellschaft einbringen, ist die Mehrheit der Stiftungen gemeinnützig. Es gibt Stiftungen, die Museen, soziale Einrichtungen und (Ayla Cataltepe) Bildung unterstützen. Es gibt Stiftungen, die unsere Natur und unser Klima schützen und die Erforschung von Impfstoffen und Krankheiten bestärken. Und es gibt Stiftungen, die sich für die Demokratie und die Menschenrechte einsetzen. Das, meine Damen und Herren, ist von unschätzbarem Wert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ob Soziales, Bildung, Forschung, Kultur oder Schutz der Demokratie und der Menschenrechte – Stiftungen fördern, unterstützen und finanzieren. Sie verpflichten sich dem Gemeinwohl und erfüllen dabei grundlegende gesellschaftliche Aufgaben. Sie sind am Puls der Gesellschaft, sie entwickeln sich weiter, und sie haben stets den gesellschaftlichen Wandel im Blick. Ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit ihrer Menschlichkeit, ihrem Wissen und auch mit großzügigen finanziellen Hilfen für die Begleitung und Mitgestaltung unserer Gesellschaft ein. Ihr Einsatz für unsere Gesellschaft ist die nachhaltigste Form bürgerschaftlichen Engagements, weil sie in ihren Kerngedanken und ihren Zielen stets für die Ewigkeit denken und arbeiten. Umso wichtiger ist es, Stiftungen von unnötiger Arbeit zu entlasten. Herr Minister, Sie hatten es erwähnt: Um genau diese Entlastung geht es auch mit der Änderung des Stiftungsgesetzes. Bei der Änderung handelt es sich im Wesentlichen um die Anpassung landesrechtlicher Regelungen aus dem Bereich des geänderten Bundesrechts; denn das bisher auf Bundesrecht und Landesrecht beruhende Stiftungszivilrecht wurde vereinheitlicht und ist nun im Bund geregelt. Baden-Württemberg hat daher keinen Spielraum für stiftungszivilrechtliche Regelungen im Landesrecht. Aus diesem Grund sind die betroffenen Regelungen im Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg aufzuheben und an das Bundesrecht anzupassen. Auf Landesebene bleiben die Regelungen für die Stiftungen des öffentlichen Rechts, der kirchlichen und kommunalen Stiftungen, bestehen. Hier verbleibt die Gesetzgebungskompetenz bei Baden-Württemberg. Die Reform soll das Verwaltungshandeln entlasten; Herr Minister, Sie hatten es erwähnt. Sie soll entbürokratisieren, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen, insbesondere im Regelungsbereich der Stiftungsaufsicht. Mit der Einführung eines Bundesstiftungsregisters wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern der Rechtsverkehr für Stiftungen vereinfacht. In Baden-Württemberg wird das Landesstiftungsregister für zivilrechtliche Stiftungen durch das Bundesregister abgelöst. Meine Damen und Herren, mit fast 4 000 Stiftungen haben wir bei uns im Land ein vielfältiges Angebot, und es gilt, dort, wo es notwendig und rechtlich möglich ist, zu entlasten. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung sprechen wir nicht nur über die Entlastung von Stiftungen, sondern wir gehen hier einen wichtigen Schritt beim Abbau von unnötiger Bürokratie nach vorn, und das, ohne unsere hohen Qualitätsstandards zu reduzieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) iode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 Die Reform hilft nicht nur großen Stiftungen, sondern besonders auch kleineren Stiftungen, die mit wenig Personal auskommen müssen. In der Reform zur Änderung des Stiftungsgesetzes wird die neue Vorschrift zur Prüfung der Jahresrechnung eine große Erleichterung sein. Denn in Zukunft soll hier von einer Prüfung durch die Stiftungsbehörde abgesehen werden können, wenn bereits eine Prüfung, z. B. durch einen Wirtschaftsprüfer, stattgefunden hat. Das bedeutet eine enorme Verringerung des Verwaltungsaufwands für Stiftungen, und es bedeutet auch, dass sie sich viel mehr ihren wesentlichen Aufgaben zuwenden können, nämlich sich in unsere Gesellschaft einzubringen. Genau das macht das Wesen einer Demokratie aus. Es ist die Beteiligung der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Herz und Hand, die in den Stiftungen mit Hingabe und Menschlichkeit gelebt und erlebt wird. (Beifall bei den Grünen)
