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Sandra Boser

25.05.2023 Sitzungen 17/66

Tatsächlich muss man unterscheiden: Die Personen, die jetzt im Landeselternbeirat vertreten sind, sind auch die Personen, mit denen das organisa- (Staatssekretärin Sandra Boser) torisch besprochen wird. Es handelt sich dabei aber nicht um die institutionalisierte Landeselternvertretung Kita. Ich nenne das im Vergleich zum Landeselternbeirat Schule. Wir haben auf örtlicher Ebene im Kita- und im Schulbereich Elternvertretungen, die unterschiedlich organisiert sind, die vor Ort gewählt werden, die sich je nachdem dann auch auf regionaler Ebene zusammenschließen. Der Landeselternbeirat Kita hat sich dann – ich glaube, vor zwei Jahren – auf Landesebene zusammengeschlossen. Aber es liegt dort keine landesrechtliche Verortung dieses Gremiums vor. Damit am Ende ein Landeselternbeirat Kita gewählt werden kann, der diese Institutionalisierung beinhaltet, braucht es eine Änderung des Kitagesetzes, wo dann eben auch mit verortet ist, wie sich der Landeselternbeirat Kita am Ende zusammensetzt, sodass alle Eltern beim Landeselternbeirat auch mit einbezogen sind und damit dann ordentliche Wahlen stattfinden können und Ähnliches. Daher: Ja, die jetzigen Personen sind auch die, über die man in die organisatorischen Beratungen geht, um dieses Gesetz vorzubereiten, auch, wie so eine Geschäftsstelle aussehen kann. Aber ob dieser Landeselternbeirat dann am Ende eine legitimierte Landeselternvertretung darstellt, werden dann die Personen festlegen, die letztendlich zu wählen haben. Es ist einfach eine rechtlich-organisatorische Grundlage, die dort zunächst geschaffen werden muss.

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