Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kollege Born! Für die Institutionalisierung des Landeselternbeirats ist ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes notwendig. Wir wollen diese Regelung zur Einrichtung eines Landeselternbeirats vor allem auch mit weiteren Regelungen der Kindertagespflege verknüpfen, sodass über dieses Gesetz dann einmalig in parlamentarischer Form abgestimmt werden kann. Wir arbeiten derzeit an dem konzeptionellen Entwurf für die Landesvertretung, der dann auch Grundlage für Gespräche sein soll, um letztendlich gemeinsam mit den Beteiligten eine Konzeption einbringen zu können. In diesem Rahmen wird auch die Gestaltung und Organisation der Geschäftsstelle dann thematisiert werden. Da die Mittel für die Geschäftsstelle sachlich dem Kitagesetz, also der Landeselternvertretung, die noch zu gründen ist, zugeordnet werden, muss zunächst die institutionelle Gesetzgebung vorausgehen. Doch das schließt nicht aus, dass in diesem Zug auch schon mal die vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um letztendlich eine Geschäftsstelle einrichten zu können. Also, es braucht – kurz zusammengefasst – zunächst die Änderung des Kitagesetzes, um die Institutionalisierung vorzubereiten. In diesem Zug wird auch ausgestaltet, wie die Geschäftsstelle organisiert ist, wie sie zustande kommt – da werden gerade die Vorbereitungen getroffen –, aber eben auch die Zusammenarbeit mit den Beteiligten, damit diese auch von Anfang an eng einbezogen werden.
