Dr. Ute Leidig
Ganz grundsätzlich: Beteiligung ist etwas, das Zeit braucht. Es ist ja nicht so, dass Ihnen dies noch nie vorgestellt worden wäre; bei der letzten Ihrer bisher vier Fragen seit Beginn dieser Legislaturperiode wurde Ihnen dazu etwas mitgeteilt. Ihre letzte Frage stammt von November letzten Jahres, und wir haben Ihnen gesagt, dass im Dezember eine erste Sitzung stattfinden wird. Da dem Verfahren eine schriftliche Befragung dazu vorausging, welches die Punkte sind, die vorab tatsächlich diskutiert werden müssen, und da uns sehr daran gelegen ist, dass die Expertinnen und Experten tatsächlich mit ihrer Expertise auf einen entsprechenden Entwurf Einfluss nehmen und dass ein möglichst weitgehender Konsens im Vorhinein hergestellt wird, damit es in einer möglichen nachgeordneten Beteiligung nicht nochmals zu großen Änderungen kommen muss, ist das natürlich etwas, das einfach Zeit braucht. Wir haben nun voreriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 gesehen, dass es bis zum Herbst bzw. bis Ende des Jahres tatsächlich ein Zusammentragen der Ergebnisse in den Unterarbeitsgruppen geben wird und ein Referentenentwurf vorliegen wird. Wann wir damit dann genau den Weg in das Parlament finden, das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ich möchte mich da heute ungern festnageln lassen. Aber Sie kennen nun das Prozedere, das natürlich auch mit der Frage zusammenhängt, inwiefern die Unterarbeitsgruppen mit ihrer Arbeit vorankommen. Ich finde, ganz grundsätzlich muss man denen auch die Zeit geben, die sie brauchen, um bestimmte Dinge zu diskutieren. Denn das ist ja ein wichtiges Gesetz, an dem auch viele Förderungen hängen, und deswegen sollten wir das nicht übers Knie brechen, sondern eine ordentliche Beteiligungsarbeit leisten.
