Muhterem Aras
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4558. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksa che 17/4735. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen. Ich schlage vor, über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs jeweils ins gesamt abzustimmen. – Sie sind einverstanden. Vielen Dank. Ich rufe Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer (Landespflegekammergesetz – LPKG) (Präsidentin Muhterem Aras) in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich zunächst zur Abstimmung stelle. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/4823-2, der sich auf die §§ 5, 16, 18 und 44 bezieht. Wer stimmt dem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Vielen Dank. Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4823-1, der zwei Absätze des § 44 betrifft. Sei tens der SPD-Fraktion ist eine getrennte Abstimmung über die beiden Ziffern des Änderungsantrags gewünscht. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion zu stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist damit mehrheitlich abge lehnt. Wir kommen zu Ziffer 2 des Änderungsantrags der SPD-Frak tion. Wer Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 2 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Artikel 1 des Gesetzentwurfs zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Sind Sie einverstanden, dass ich die Artikel 2 bis 9 zusam menfasse? – Dies ist der Fall. Artikel 2 bis Artikel 9 Wer den Artikeln 2 bis 9 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Ar tikeln 2 bis 9 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 10 Inkrafttreten Wer Artikel 10 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 10 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Mai 2023 das folgende Ge setz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 Punkt 7 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, ich rufe noch einmal unseren Tagesordnungspunkt 6 auf: Zustimmung zur Ernennung der Präsidentin oder des Präsidenten des Rechnungshofs Baden-Württemberg Jetzt liegt das Abstimmungsergebnis vor, und ich kann es be kannt geben: (Unruhe – Zuruf: Pst!) An der Abstimmung haben sich insgesamt 134 Abgeordnete beteiligt. Der beabsichtigten Ernennung von Frau Dr. Corne lia Ruppert zur Präsidentin des Rechnungshofs haben 111 Ab geordnete zugestimmt. Der Ernennung haben zwölf Abgeord nete nicht zugestimmt, und elf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ungültige Stimmzettel gab es keine. Der Landtag hat damit gemäß § 10 Absatz 1 des Rechnungs hofgesetzes der Ernennung von Frau Dr. Cornelia Ruppert zur Präsidentin des Rechnungshofs Baden-Württemberg zuge stimmt. Liebe Frau Dr. Ruppert, im Namen des ganzen Hauses wün sche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl! (Beifall bei allen Fraktionen) Damit ist Punkt 6 unserer Tagesordnung beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Wahl der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz Meine Damen und Herren, nach § 22 Absatz 1 des Landesda tenschutzgesetzes wählt der Landtag – – (Unruhe) – Es wäre nett, wenn Sie etwas ruhiger wären. Vielen Dank. Nach § 22 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit seiner Mitglieder die oder den Landesbeauftragten für den Da tenschutz. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat mit Schrei ben vom 17. Mai 2023 mitgeteilt, dass die Landesregierung vorschlägt, Herrn Professor Dr. Tobias Keber zum neuen Lan desbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Entsprechend § 97a Absatz 3 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl ohne Aussprache in geheimer Wahl. In die Wahl kommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Land tags: Herrn Dr. Balzer, Herrn Burger, Frau Gericke, Herrn Ha ser, Herrn Karrais, Frau Neumann-Martin, Herrn Tok, Frau Tuncer und Herrn Weber. Den Ablauf kennen Sie, das hatten wir ja jetzt erst; er ist wie üblich bei geheimen Wahlen. Die Mitglieder der Wahlkom mission geben ihre Stimme natürlich am Schluss ab. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. (Präsidentin Muhterem Aras) Wir treten nun in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Neumann-Martin übernimmt den Namensaufruf. Wir beginnen mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht gewählt hat? – Okay. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergeb nis festzustellen. Vielen Dank. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Das Abstimmungsergeb nis wird nachher bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung – Drucksache 17/4684 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Schebesta.
