landtag-bw.de ↗

Tim Bückner

CDU 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Nein, danke. – Wir haben einen ambitionierten Zeitplan gewählt, und wir haben eine hohe Hürde von 60 % gesetzt. Man kann es nun drehen und wen­ den, wie man möchte, aber diese Sperrminorität, diese „Ver­ hinderungsmehrheit“ von 40 % ist ein Fakt. Die 60 % sind auch bei einer Opt-out-Lösung eine stattliche Hürde, die es zu nehmen gilt. (Abg. Ansgar Mayr CDU: So ist es!) Schauen wir uns die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren an. Uns haben sehr viele zustimmende Stellungnahmen er­ reicht – über zwei Drittel –, uns haben wenige ablehnende Stellungnahmen erreicht – genau ein Fünftel –, und uns ha­ ben sehr wenige neutrale Stellungnahmen erreicht. Die ableh­ nenden Stellungnahmen lehnen die Pflegekammer per se ab. Da geht es nicht um Detailfragen, die sie geändert haben wol­ len, sondern um eine grundsätzliche Ablehnung. Wenn man sich die Verfasser anschaut, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hierbei auch um gewisse Pfründe handelt, die man in Ge­ fahr sieht. Die wenigen neutralen Stellungnahmen weisen zu Recht darauf hin, dass eine Pflegekammer einen Mehrwert mit sich bringen muss. Das ist vollkommen richtig. Ich sage an dieser Stelle auch ganz bewusst: Die Pflegekammer hat kei­ nen Selbstzweck; sie muss auch liefern, wenn sie gegründet ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ins Detail mit ganz konkreten Änderungswünschen gehen die vielen zustimmenden Stellungnahmen. Der Umgang mit die­ sen zustimmenden Stellungnahmen zeigt, dass wir der Pflege keinesfalls eine Kammer aufzwingen möchten und dass wir den Kammerbefürwortern auch keine Kammer auf dem Sil­ bertablett servieren möchten. Wir haben uns mit den Fragen der Registrierungsfrist sowohl vor den Stellungnahmen als (Tim Bückner) auch danach ausführlich befasst. Wir haben uns mehrfach mit der Frage des Errichtungsquorums befasst, und wir respektie­ ren auch den Wunsch vieler Verbände, den Weg zur Kammer für sie einfacher zu gestalten: mit einer längeren Frist oder ei­ nem niedrigen Quorum. Gleichwohl kommen wir diesem An­ sinnen nicht nach. Der Prozess soll aus unserer Sicht strin­ gent, effizient und ökonomisch verlaufen, und das Quorum soll eine Legitimation gewährleisten, die deutlich über 50 plus 1 liegt. Die heute eingebrachten Änderungsanträge der Opposition lehnen wir wie bereits im Ausschuss ab. Die Gewerkschaften selbst haben in keiner ihrer Stellungnahmen ein Vorschlags­ recht für den Gründungsausschuss gefordert. Vielmehr haben sie deutlich gemacht, dass sie die Kammer grundsätzlich ab­ lehnen, weshalb davon auszugehen ist, dass sie keinerlei In­ teresse an einer konstruktiven Mitarbeit im Gründungsaus­ schuss haben. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Auch durch ein Opt-out-Verfahren wird eine Befragung der potenziellen Pflichtmitglieder durchgeführt. Wir trauen es den Pflegekräften durchaus zu, dass sie sich auf diesem Weg ihre Meinung bilden und ihre persönliche Entscheidung treffen können – in einem bürokratiearmen und verwaltungseffizien­ ten Verfahren. Zum Änderungsantrag der FDP/DVP: Warum Sie das Ziel ei­ ner ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit qualita­ tiv hochwertigen Pflegeleistungen stört, ist für uns nicht nach­ vollziehbar; das sage ich ganz ehrlich. Die bei Ihnen unter Zif­ fer 2 genannten Änderungen lassen sich unserer Ansicht nach bereits allesamt unter andere Punkte im Gesetz subsumieren oder sind bereits aufgeführt. Die freiwilligen Mitglieder, die ja jederzeit ihre Mitgliedschaft beenden können, sollten un­ serer Ansicht nach nicht über die Belange der Pflichtmitglie­ der entscheiden dürfen, die diese Gestaltungshoheit nicht ha­ ben. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Sehr richtig!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist mitnich­ ten ein Spaltpilz für die Pflege. Es ist ein Angebot und eine Chance. Vor Kurzem habe ich den Vorstandsvorsitzenden eines gro­ ßen Trägers nach seiner Meinung zur Kammer gefragt. Seine Antwort war: „Als Träger, als Arbeitgeber, muss ich die Kam­ mer natürlich kritisch sehen. Als Pflegekraft wäre ich verrückt, wenn ich dieses Angebot nicht annehmen würde.“ Mir bleiben jetzt zum Abschluss eines doch langen Prozesses, der seinen Ausgangspunkt zu einer Zeit genommen hat, als ich persönlich an vieles gedacht habe, aber ganz sicher nicht daran, dass ich im Jahr 2023 im Landtag zur Pflegekammer reden würde, zwei Punkte zu sagen. Erstens, an die Pflege­ fachkräfte gerichtet: Befassen Sie sich, beschäftigen Sie sich mit der Pflegekammer, und treffen Sie Ihre persönliche Ent­ scheidung für sich selbst. Zweitens: Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023

Alle Reden von Tim Bückner Protokoll ↗