Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz soll Un klarheiten beseitigen, die sich im Rahmen der weiteren Um setzung der Grundsteuerreform ergeben haben. Dabei wird auch der Abstimmungsprozess auf Bundesebene aufgegriffen, und zudem gibt es redaktionelle Korrekturen. Es geht zum einen um die Gutachten, die z. B. aufgrund eines Kaufs erstellt wurden. Diesen soll Geltung verschafft werden; das ist richtig. Zum anderen ist es natürlich sinnvoll, dass für eine nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz geförderte Wohnung die Zusage nur einmal innerhalb eines Hauptfest eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 stellungszeitraums nachgewiesen werden muss und nicht jähr lich. Weiter ist es auch sinnvoll, dass es Vergünstigungen für Vereine und Genossenschaften gibt, die nicht ausschließlich im Mietwohnungsbau für ihre Mitglieder tätig sind. Der Weg fall einiger Anzeigepflichten ist ebenso zu begrüßen. Dass wir dem Gesetz dennoch nicht zustimmen, sondern uns in diesen Punkten enthalten, hat den Grund, dass wir die Grundsteuerreform der Landesregierung insgesamt ablehnen. Zu den Gründen: Erstens: Die Grundsteuer in Baden-Württemberg mit einer Einzelbewertung von Grundstücken ist eine Substanzsteuer und stellt den Einstieg in eine Besteuerung des Vermögens dar. Diese lehnen wir grundsätzlich ab. Warum wird Grund und Boden besteuert, Aktienpakete dagegen nicht? Dafür gibt es keinen Grund. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Zweitens: Die Tatsache, dass hier Daten von Bürgern zusam mengetragen werden sollen, die staatlichen Stellen bereits vor liegen, spricht nicht gerade für die Bürgerfreundlichkeit die ser Reform. Kollege Wald, Sie sprachen vorhin von mangeln der Akzeptanz der Grundsteuerreform. Das nenne ich mal ei nen Euphemismus. Von mangelnder Akzeptanz muss man mindestens sprechen, wenn man draußen mit Bürgerinnen und Bürgern spricht. (Beifall bei der FDP/DVP) Drittens: Ihre sture Haltung bei der digitalen Einreichung und dem nur häppchenweisen Nachgeben und Ausgeben analoger Vordrucke bekräftigt uns in der negativen Einschätzung die ser Grundsteuerreform, zumal ja die Abstürze von ELSTER in der Anfangsphase legendär waren. Viertens: Dass Grundstückseigentümer bei abweichender Mei nung über den Wert des Grundstücks auf eigene Kosten ein Gutachten beibringen sollen, das nur dann eine Rolle spielt, wenn sich eine Abweichung von mindestens 30 % ergibt, ist einfach ungeheuerlich. Wo nehmen Sie diese 30 % her? Das ist reine Willkür. Es könnten ja auch 29,5 % oder 15 % Ab weichung sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Fünftens: Die Gutachterausschüsse in den Gemeinden arbei ten mit äußerst schwankender Qualität. Wenn diese Wertgut achten Grundlage für die Besteuerung sein sollen, sind Kla gen programmiert. Sechstens: Die immer wieder zitierte Aufkommensneutralität ist auf keiner Ebene zu gewährleisten – weder auf Bundesoder Landesebene noch auf Ebene der Gemeinde. Sie ist le diglich eine Schimäre, die Sie ins Feld geführt haben, um die Steuerzahler zu beruhigen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nicht wir, die kommunalen Landesverbän de! Nicht wir!) Hier sind wir auf konkrete Lösungsvorschläge, die ja ange kündigt wurden, gespannt. (Stephen Brauer) Dies alles sind Gründe, um Ihre Reform der Grundsteuer ab zulehnen. Einen weiteren wichtigen Grund habe ich noch nicht erwähnt. Er liegt in der Einzigartigkeit Ihres Modells. In keinem anderen Bundesland soll die Besteuerung von Grund und Boden ohne die darauf stehenden Gebäude erfolgen. Hier bin ich allerdings mit dem Verfassungsrechtler und Steu erexperten Gregor Kirchhof der Meinung, dass das Gebäude einen wesentlichen Wertbestandteil eines Grundstücks aus macht und deshalb Bestandteil der Besteuerung werden muss. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vier Urteile – vier Meinungen!) Es ist nicht unerheblich, ob ein Schloss oder eine Hütte auf dem Grundstück steht. Es entspricht dem Gerechtigkeitsemp finden eigentlich jedes normal denkenden Bürgers, dass dies in der Besteuerung seinen Niederschlag finden muss. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Anton Baron AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2010 hatten die Länder Hessen, Bay ern und Baden-Württemberg ein gemeinsames Modell zur Re form der Grundsteuer erarbeitet. Dieses sogenannte Äquiva lenzzahlmodell ist einfach und gerecht. Es arbeitet mit einem Eurobetrag für den Quadratmeter Wohnfläche und mit einem Eurobetrag für den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bayern hat dieses Modell eingeführt und fährt bislang gut damit. Liebe CDU, damals haben wir noch etwas zusammen hinbe kommen. Jetzt ziehen Sie sich den Zorn von 5,2 Millionen Grundstücksbesitzern zu und reden sich dieses Trauerspiel auch noch schön – und dies alles wegen der Vasallentreue zu den Grünen. Wenn das mal nicht nach hinten losgeht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Ich mache es kurz: Wir lehnen die Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung ab. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zu den Änderun gen hat er jetzt gar nichts gesagt!)
