Nicolas Fink
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir erneut über die Grundsteuer in Baden-Württemberg reden dürfen. Ich glaube, wenn Sie die Menschen draußen im Land fragen, ob sie den Eindruck haben, dass die Grundsteuer in Badenperiode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 Württemberg besonders einfach sei, werden Sie wenig Zu stimmung bekommen, Herr Kollege Wald. (Beifall bei der SPD) Das Problem dabei ist aber gar nicht so sehr die Frage, ob es einfach ist oder nicht. Wir erinnern gern daran: Warum müs sen wir überhaupt an die Änderung der Grundsteuer heran – Sie haben es ebenfalls kurz angedeutet –, warum hat das Bun desverfassungsgericht gesagt, dass die alte Grundsteuer so nicht mehr gelten darf? Das waren vor allem zwei Gründe. Erstens: Die Bewertungs grundlage war veraltet. Zweitens: Die einzelnen Dinge in den Gemeinden waren nicht differenziert genug. Das Erste wird auch zu unserer Zufriedenheit in Baden-Würt temberg erledigt: Wir bekommen eine neue Bewertungsgrund lage. Aber das Zweite, ob nämlich die Bescheide untereinander dif ferenziert genug sind, ist auch in Baden-Württemberg nicht ansatzweise erfüllt, weil es keine Rolle spielt, welches Gebäu de auf dem Grundstück steht. Das kann nicht verfassungskon form sein, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deshalb bemerken wir ehrlicherweise aber auch schon gewis se Absetzbewegungen, gerade auch in der CDU. (Zuruf: Ah!) Ich habe auch ein ganz konkretes Beispiel, geschätzter Kol lege Vogt: Das „Stadtgespräch“ aus Bietigheim-Bissingen, ein Magazin der dortigen CDU, hat es bis nach Esslingen ge schafft. (Unruhe bei den Grünen) Eine sensationelle Reichweite! (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 80 km! – Weite re Zurufe) Jetzt passen Sie auf! Warum ist das spannend? Das sehen Sie, wenn Sie sich das „Stadtgespräch“ der CDU Bietigheim-Bis singen anschauen, was da auf der ersten Seite steht. Dort steht auf der ersten Seite, dass diese Grundsteuerreform eine stol ze Idee der damaligen grünen Finanzministerin sei, die damit sehr folgsam sei gegenüber Anton Hofreiter, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh!) und dass man jetzt aber feststellen würde (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Steile These!) – ja, ich zitiere nur; aber bitte; das können Sie nachher bila teral klären –, das sei total ungerecht, was da passiert. Des halb empfiehlt die CDU Bietigheim-Bissingen kraftvoll, man möge doch Widerspruch einlegen gegen das, was da passiert. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb merken Sie nicht nur das, sondern auch, dass es in vielen anderen Stadträten und Gemeinderäten Anträge von (Nicolas Fink) CDU-Fraktionen gibt, die darauf drängen, man möge doch mit den neuen Hebesätzen garantieren, dass das Ganze auf kommensneutral über die Bühne gehen solle. (Zurufe: Richtig!) Man versucht also ein Stück weit, den Schwarzen Peter an die Kommunen weiterzuspielen, auf die Sie heute Morgen noch das Hohelied gesungen haben. Partnerschaftliches Miteinan der sieht anders aus, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ein weiteres Indiz dafür, dass Teile dieser Regierung, Teile der Grünen und der CDU, nicht wirklich daran glauben, dass die Grundsteuer in Baden-Württemberg verfassungskonform ist, sehen Sie nicht auf der Regierungsbank – ich habe es bei der ersten Lesung schon gesagt –: Wir haben einen sehr kom munikativen Finanzminister, der sich sehr gern zu jedem The ma, das gerade die Schlagzeilen bestimmt, äußert. Das einzi ge Thema, zu dem Sie von ihm fast nichts hören und zu dem er jetzt nicht einmal mehr hier ist, ist das Thema Grundsteu er. Das ist kein Zufall, werte Kolleginnen und Kollegen. Das ist kein Zufall. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Deshalb, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, noch einmal mit allem Respekt davor, dass Sie sich diesen Debatten immer wieder stellen: Wir lassen weder das grüne Finanzministeri um noch die CDU-Fraktion noch die Grünen aus der Verant wortung. Das ist Ihre Grundsteuerreform, und Sie haben zu verantworten, ob das Ganze gerichtlich hält – ja oder nein, Ih re Verantwortung. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Abschließend: Wir gehen fest davon aus, dass das Grundsteu ergesetz Baden-Württemberg vor Gericht keinen Bestand ha ben wird. Bis das nicht geklärt ist, werden wir auch keinen Änderungen in diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Einspruch einlegen!)
