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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrter Herr Präsi­ dent, werte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen ab­ schließenden Lesung der Änderung des Landesgrundsteuer­ gesetzes möchte ich nochmals um Zustimmung für die vorge­ legten Änderungen werben, die nach Aussagen aller Fraktio­ nen im Grundsatz sinnvoll sind. Die Beratungen im Finanzausschuss, um ehrlich zu sein, ha­ ben jetzt auch keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ich möch­ te daher in aller Kürze und unter guter Berücksichtigung der Redezeit noch einmal auf den viel beachteten Volksantrag der Initiative „Ländle leben lassen“ hinweisen, in dem es um ei­ nen reduzierten Flächenverbrauch geht – ein Thema, das für das Grundsteuergesetz von Bedeutung ist –, der gemeinsam von Landwirtschafts-, Naturschutz-, Wander-, Jagd- und Fi­ schereiverbänden vorgelegt wurde. Uns allen ist klar: Gerade in einem so dicht besiedelten Land wie Baden-Württemberg müssen wir uns der Grenzen des Wachstums bei der Bebau­ ung bewusst sein. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Diesem Grundgedanken folgt unser grün-schwarzes Grund­ steuermodell; denn unser Modell zielt auf den Flächenver­ brauch: Wer mehr Fläche in Anspruch nimmt, wird steuerlich stärker belastet als diejenigen, die ihre Grundstücksfläche ef­ fizienter nutzen und mehreren Parteien Wohnungen bieten. (Abg. Anton Baron AfD: Aber 100 000 Menschen ins Land holen! Ein Widerspruch!) Diesen Effekt können die Kommunen durch die Option der zusätzlich eingeführten Grundsteuer C verstärken. Kommu­ nen können eigene Hebesätze auf baureife Grundstücke in­ nerhalb der Ortschaften festlegen, um Spekulationen mit Bau­ grundstücken zu verteuern. Außerdem wird eine Entlastung des sozialen Wohnungsbaus durch eine verringerte Steuer­ messzahl sichergestellt. Einige Menschen im Land werden ab 2025 weniger und an­ dere mehr Steuern zahlen. Das ist durch die vom Bundesver­ fassungsgericht verordnete Reform unvermeidlich. Es wird nicht alles gleich bleiben können, es wird Veränderungen nach oben und nach unten geben. Die kommunalen Landesverbän­ de haben immer wieder betont, dass sie diese Änderungen eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 nicht zum Anlass nehmen, mehr Geld zu verdienen, sondern dass sie diese durch Umschichtungen aufkommensneutral ge­ stalten wollen. Ich hoffe, dass das weiterhin möglich sein wird. Die bisherigen Berechnungen, die hin und wieder vorgelegt werden, basieren auf veralteten Werten und waren auch frü­ her nicht mehr verfassungskonform. Für all diejenigen, die ei­ ne Mehrbelastung befürchten, dürfen wir aber schon sagen – sowohl vonseiten der Fraktion GRÜNE als auch vonseiten der CDU-Fraktion wie eigentlich von allen –: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind eine der wichtigsten Einnahme- und Ein­ kommensquellen der Kommunen. Damit werden kommuna­ le Ausgaben wie Kitas oder Schulgebäude, Spielplätze oder Sportanlagen, Pflegeheime oder Altenheime finanziert. Deren Unterhaltung ist eine wichtige Aufgabe, und es ist richtig, dass die Kommunen dafür das Geld zur Verfügung haben. Abschließend werbe ich noch einmal um Zustimmung für die hier vorgeschlagenen Änderungen am Landesgrundsteuerge­ setz und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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