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Christine Neumann-Martin

CDU 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir in zweiter Lesung über das Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunkausbau. Hier gab es schon in der ersten Lesung viel Einigkeit. Auch in den Be­ ratungen im Ausschuss lief der Entwurf einstimmig durch. Schon das spricht für die gute Arbeit des Ministeriums. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die SPD-Fraktion kann so viel Harmonie anscheinend nur schwer ertragen und stellt daher einen Entschließungsantrag, zu dem ich nachher noch Stellung beziehe. Das vorliegende Gesetz vereinfacht und beschleunigt die Ver­ fahren beim Ausbau der Mobilfunknetze und hilft den Mobil­ funknetzbetreibern, Funklöcher schnell zu stopfen. Diese Not­ wendigkeit ist unumstritten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Als Landespolitiker ist es unsere Aufgabe, die Rahmenbedin­ gungen im Planungsrecht so zu setzen, dass die Mobilfunkan­ bieter ihrer Aufgabe nachkommen können. Die genauen Maß­ nahmen hat gerade Frau Kollegin Holmberg vorgestellt. Da­ her werde ich sie nicht wiederholen. Alle diese Maßnahmen erhöhen die Flexibilität und sind ein echter Beitrag zur Ent­ bürokratisierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei­ fall bei den Grünen) Damit setzt sich Baden-Württemberg an die Spitze der Ent­ wicklung in Deutschland. Wir passen die Landesbauordnung (Christine Neumann-Martin) am konsequentesten an. Dafür ein großer Dank an Ministerin Razavi und ihr Haus. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei­ fall bei den Grünen) Betrachtet man den Entschließungsantrag der SPD, so stellt man zuerst einmal fest, dass man sich vom Thema Planungs­ recht verabschiedet. Und man stellt fest: Die eigentliche Wir­ kung des Antrags geht in eine ganz andere Richtung, als die Antragsteller suggerieren. Der Ausbau der Mobilfunkinfra­ struktur beruht in den nächsten Jahren nämlich auf drei Säu­ len. Das sind erstens der privatwirtschaftliche Mobilfunknetz­ ausbau – der übrigens viele Planungs- und Baukapazitäten bindet –, zweitens der Ausbau über Auflagen – die Mobilfunk­ netzbetreiber sind nämlich zum Ausbau in der Fläche gesetz­ lich verpflichtet –, und drittens das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, das nicht mit einem Landesprogramm kombiniert werden kann. Die Folge einer Annahme des SPD-Antrags: Entweder wür­ den wir die Mobilfunknetzbetreiber von ihren Aufgaben ent­ lasten oder den Bund. Danach steht aber nicht ein Sendemast mehr im Land Baden-Württemberg. Sie können natürlich argumentieren: Andere Bundesländer wie Bayern hatten ein solches Programm. Das ist richtig. Sie starteten aber vor dem Programm des Bundes. Das kann man also nicht miteinander vergleichen. Außerdem müsste man die EU-Kommission – Stichwort Beihilferecht – zustimmen las­ sen, und damit würden wir wieder weitere Jahre „vergeigen“ (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf) – verstreichen lassen. Entschuldigung. Schlussfolgerung: Ein solches Programm hätte Sinn gemacht, wenn man zu einer Zeit eingestiegen wäre, als ein gewisser Superminister noch die Schwarzwaldtäler zuwachsen lassen wollte. Vielleicht kennen Sie den Namen noch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Ist das der, der die ganzen Wohnun­ gen verkauft hat?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen den Ent­ schließungsantrag der SPD­Fraktion daher ab, stimmen aber dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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