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Stephen Brauer

FDP 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrte Frau Präsi­ dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, habe ich mich gefragt: Wie lange musste die CDU nach einem Kommunalthema suchen, bei dem nicht zwingend der Innenminister sprechen muss? (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Zur Sache: Die bestehenden Schulden der Kommunen in dem von der CDU und den Grünen geführten Nordrhein-Westfa­ len zu übernehmen ist Sache der dortigen Landesregierung, wenn sie es denn für richtig erachtet, dies zu tun. Das gilt na­ türlich ebenso für das von den Sozialdemokraten geführte Saarland, aber auch für die Ampel in Rheinland-Pfalz. Um diese drei Bundesländer kreist die Diskussion über die Alt­ schuldentilgung hauptsächlich. Die Finanzausstattung der Kommunen ist Ländersache; sie haben es in der Hand, mit der ausreichenden Zuweisung von Finanzmitteln dafür zu sorgen, dass die Kommunen ihre Auf­ gaben erfüllen können. Genau hier muss angesetzt werden: bei der immer weiter zu­ nehmenden Zahl der Aufgaben der Kommunen – Aufgaben, die ihnen vom Bund und von den Ländern aufgetragen wer­ den, ohne dass gleichzeitig für eine auskömmliche Finanzie­ rung gesorgt wird. Nicht eine Altschuldentilgung ist angezeigt, sondern eine Aufgabentilgung. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von den Grünen) Die permanente Verletzung des Konnexitätsprinzips im Ver­ hältnis zwischen Bund und Kommunen, aber auch im Verhält­ nis zwischen Land und Kommunen ist der Grund für die aus­ weglos scheinende Situation. Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass manche Kommu­ nen bei der Umsetzung ihrer Pflichtaufgaben die notwendige Sparsamkeit tatsächlich vermissen lassen. Da gibt es Fälle von Verschwendung von Steuergeldern, über die man schmunzeln oder auch herzhaft lachen könnte. Wenn man allerdings dar­ an denkt, wie hart dieses Geld von den Bürgerinnen und Bür­ (Stephen Brauer) gern erarbeitet wird, muss einem das Lachen im Hals stecken bleiben. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Bund der Steuerzahler und die einschlägigen Fernsehsen­ dungen arbeiten diesen ineffizienten und teilweise auch inef­ fektiven Einsatz von Steuergeldern auf: ein Busbahnhof in Berlin, der 40 Millionen € statt 4 Millionen € kostet, ein be­ heizbarer Radweg in Traunstein, der einmalige Kosten für die Heizung – nur für die Heizung – in Höhe von 150 000 € so­ wie Stromkosten von 23 000 € pro Jahr verursacht, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Stuttgart 21 nicht vergessen!) oder der Kauf einer Immobilie durch die Stadt Leipzig für 15 Millionen €; diese Immobilie hatte die Stadt selbst vorher für 500 000 € verkauft. (Vereinzelt Heiterkeit bei der FDP/DVP) Ich habe hier extra Beispiele aus Bundesländern gewählt, de­ ren Kommunen nicht schwerpunktmäßig von der Altschul­ dentilgung betroffen wären. Ein weiterer Punkt, der zu dauerhaft hohen Schulden oder gar zur Überschuldung führt, sind Prestigeprojekte in Kommu­ nen, die gar keine Pflichtaufgabe darstellen, sondern auf frei­ williger Basis erbracht werden. Man leistet sich etwas, was sich andere, sparsamere Kommunen nicht leisten können oder wollen. Wenn das auf Dauer über Schulden finanziert wird, die dann irgendjemand, nämlich Bund oder Land, übernimmt, dann kommen die Kommunen mit sparsamer Haushaltsfüh­ rung ins Hintertreffen. Der Anreiz zum Sparen fehlt in Zu­ kunft, (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) und der Weg in den Schuldenstaat auf kommunaler Ebene ist vorprogrammiert. Sollte eine Tilgung der Altschulden erfol­ gen, würde das in kürzester Zeit dazu führen, dass sich die Schuldenkommunen wieder auf ihren Verschuldungspfad be­ geben und dass zusätzlich noch die bislang gut wirtschaften­ den Kommunen bei den Ausgaben in die Vollen gehen. Das Signal, das durch eine Altschuldentilgung durch den Bund gesetzt würde, wäre fatal, auch wenn es sich – wie Kollege Blenke angesprochen hat – „nur“ auf 50 % beziehen würde. Die Länder sind hier in der Pflicht. Rein formalrechtlich liegt die Finanzausstattung der Kommunen in ihrem Aufgabenbe­ reich. Zudem haben sie das Recht und die Pflicht, über das Ausgabeverhalten ihrer Kommunen zu wachen und, wenn nö­ tig, die Notbremse zu ziehen. Da fragt man sich, was die Kom­ munalaufsicht in diesen Bundesländern eigentlich macht. (Beifall der Abg. Dr. Uwe Hellstern und Carola Wol­ le AfD) Wenn der Bund hier eingreift, liegt zum einen eine systema­ tische Verzerrung von Zuständigkeiten vor. Zum anderen wird das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das die Frei­ heit der Aufgabenerfüllung mit der Verantwortung zur spar­ samen Haushaltsführung verbindet, ausgehebelt. eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 Betrachtet man die Leistungsfähigkeit der Bundesländer und vergleicht man diese mit der des Bundes, so muss man fest­ stellen, dass hier ein krasses Missverhältnis vorliegt. Die Län­ der haben teilweise große Überschüsse erzielt. Der Bund hat durch die allseits bekannten Herausforderungen infolge der Zeitenwende finanziellen Spielraum eingebüßt. Die Diskussion über eine Schuldenübernahme kommt zur Un­ zeit, setzt falsche Anreize und hilft langfristig keinem der Be­ teiligten. Eine Frage, die noch gar nicht thematisiert wurde, ist die Fra­ ge nach der Art der Schulden. Durch die Finanzierung lang­ fristiger Projekte mit kurzfristigen Krediten wird die soge­ nannte goldene Finanzierungsregel verletzt. Diese besagt, dass die Gebundenheit von Vermögen mit der Fristigkeit von des­ sen Finanzierung übereinstimmen soll. Vereinfacht heißt dies, dass es vorteilhaft ist, langfristig gebundenes Vermögen ent­ weder mit Eigenkapital oder mit langfristigem Fremdkapital zu finanzieren. Viele Kommunen haben genau das nicht gemacht, sondern mit kurzfristigen Kassenkrediten, die jahrelang zu Niedrigst­ zinsen zu haben waren, ihre langfristig gebundenen Ausgaben finanziert. Und da wir nicht nur eine Zeitenwende haben, son­ dern auch eine Zinswende, hat die Verletzung der allseits be­ kannten goldenen Finanzierungsregel viele Kommunen an den finanziellen Abgrund geführt – in diesem Fall selbst verschul­ det. Das Volumen der kommunalen Kassenkredite beläuft sich laut Statistischem Bundesamt auf 28,9 Milliarden €. Dabei entfal­ len 18,3 Milliarden € allein auf NRW und weitere 4,9 Milli­ arden € auf Rheinland-Pfalz. Eine Zinserhöhung um einen Prozentpunkt kostet die Kommunen in NRW 183 Millionen € zusätzlich. Diese Schulden kann und darf der Bund nicht über­ nehmen; ganz im Gegenteil: Es muss wie auf europäischer Ebene die „No Bail-out“-Klausel gelten und im Gegensatz zur EU dann auch eingehalten werden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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