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Tim Bückner

CDU 20.04.2023 Sitzungen 17/63

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist in der Tat ein guter Tag für die Pflege in Baden-Württemberg. Mit diesem Landespflegekammer-Errichtungsgesetz, das wir heute in erster Lesung behandeln, zwingt der Landtag der Pflege keine Pflegekammer auf. Das möchte ich ganz klar betonen, und das möchte ich auch ganz klar in Richtung Gewerkschaften und Betriebsräte sagen, deren Schreiben in den vergangenen Wochen genau dies suggerieren sollten. (Beifall bei der CDU) Mit diesem Gesetz machen wir der Pflege und den betroffenen Pflegekräften vielmehr ein Angebot, das sie annehmen können, das sie aber natürlich auch ablehnen können. Wir machen das Angebot, wichtige Aspekte der Profession Pflege in die eigenen Hände zu nehmen und über die Kammer, über die Selbstverwaltung, selbst mitzubestimmen. Auch ich bin als pflegepolitischer Sprecher in den letzten Wochen und Monaten unglaublich viel in den Einrichtungen der Pflege unterwegs gewesen, und mein – selbstverständlich subjektiver – Eindruck ist genau der der Kollegin Krebs: dass die Zustimmung in der Pflege zur Kammer sehr, sehr hoch ist, größer, als wir vielleicht dachten. Nun kann mich natürlich mein Eindruck täuschen – oder ich gerate rein zufällig an die aus Sicht der Kammergegner falschen Gesprächspartner. Das mag sein. Das alles spielt jetzt aber nicht die entscheidende Rolle, weil wir die Frage, ob die Kammer kommen soll oder nicht, ob die Pflege eine Kammer braucht, mit diesem Gesetz ausschließlich in die Hände der Pflege legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erlebe die in der Pflege tätigen Menschen als fachlich exzellent und vor allem als ihrem Berufsbild und ihrem Berufsstand hochgradig verbunden. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde, die Frage und die Entscheidung, ob die Pflege eine verkammerte Selbstverwaltung braucht, ist bei diesen Fachkräften am allerbesten aufgehoben. Zumindest ich habe allergrößtes Vertrauen und keinerlei Zweifel am Urteilsvermögen dieser Pi mal Daumen ca. 110 000 betroffenen Pflegefachkräfte. Dieses Urteilsvermögen schließt die Frage ein, ob die Kammer einen Mehrwert an Fachlichiode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 keit und eine Aufwertung des Berufsstands mit sich bringt. Es schließt auch die Frage ein, ob dieser Mehrwert eine Pflichtmitgliedschaft und einen Pflichtbeitrag rechtfertigt, und es schließt auch die Frage mit ein, ob die Repräsentanz der Pflege über die Gewerkschaften und die bisherigen Verbände als ausreichend angesehen wird. Wenn jede einzelne Pflegefachkraft in diesem Gründungsprozess diese Fragen für sich entscheidet, dann haben wir am Ende nach 18 Monaten ein Ergebnis, das ich akzeptieren werde, das meine Fraktion akzeptieren wird, das mit Sicherheit das Ministerium akzeptieren wird, wo ich dann aber bitte auch die Pflegekammergegner bitte, es genauso zu akzeptieren. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Wenn wir heute zurückdenken – das wurde gerade erwähnt –, wo und wann diese Diskussion ihren Ausgangspunkt genommen hat, landen wir bei der Enquetekommission „Pflege“ mit den Handlungsempfehlungen aus dem Jahr 2016. Das, was dort empfohlen wurde, zitiere ich jetzt nicht erneut. Es gab diese repräsentative Umfrage 2018 mit einer Zustimmung von 68 %. Diese Umfrage genügt manchem von Ihnen nicht, oder Sie ziehen sie in Zweifel. Es gab den Beteiligungsprozess zu diesem Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal des Landes. Da war die Mehrheit mit 71 % noch deutlicher. Auch das genügt manchem nicht. Deshalb ist das Errichtungsquorum von 60 % in der Frage, ob die Kammer gewollt ist oder nicht, der ultimative Lackmustest für die Kammer: nicht 50 plus 1, sondern eben die 60 %, die gefordert sind. Dabei stimmen wir mit dem Minister und dem Ministerium überein, dass es diese breite Akzeptanz braucht, auch um in dieser Frage zu befrieden.

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