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Muhterem Aras

20.04.2023 Sitzungen 17/63

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. – Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Mündlichen Anfragen der Drucksache 17/4233 unter den Ziffern 10 bis 14 können aus zeitlichen Gründen nicht mehr aufgerufen werden. Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller damit einverstanden sind, dann werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Danke. eriode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – Z u s ä t z l i c h e U n t e r s t ü t z u n g f ü r V o r b e r e i t u n g s - k l a s s e n a) Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um Vorbereitungsklassen besser zu unterstützen, insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen Heterogenität? b) Inwieweit sieht sie hinsichtlich der gestiegenen Heterogenität die Gewinnung und den Einsatz von Lehrkräften, die Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache unterrichten (DaF-/DaZ-Lehrkräfte), als sinnvolle Unterstützung für die Vorbereitungsklassen an? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Die Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Ziel. Wesentliche Maßnahmen sind daher z. B. die folgenden: Die Gewinnung von neuen Lehrkräften zur Unterstützung der Vorbereitungsklassen (VKL): Die Zahl der eingestellten Lehrkräfte wurde seit März 2022 deutlich erhöht. Seit dem 1. März 2022 konnten im Umfang von 727 Vollzeitstellenäquivalenten (Stand: 3. April 2023) zusätzliche Verträge mit Lehrpersonal zur Beschulung Geflüchteter geschlossen werden. Die Einstellungen laufen mit Hochdruck weiter. Die Unterstützungs- und Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowohl für neu in VKL und Sprachförderung eingesetzte Lehrkräfte als auch für Bestandslehrkräfte werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kontinuierlich weiter ausgeweitet. Die Angebote umfassen u. a. die Bereiche Zweitspracherwerb (DaZ), Unterricht in VKL/VABO und in den Regelklassen, Umgang mit Heterogenität, Diagnostik für eine gelingende Sprachförderung, DaZ-Sprachförderung im Fachunterricht – u. a. im Sportunterricht in Kooperation mit dem LSVBW –, Alphabetisierung in VKL. Für die Ausweitung des genannten Angebotsportfolios wird das bestehende Team der Fortbildenden im Fachteam DaZ/VKL im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch eine Weiterqualifizierung, deren Kosten in Höhe von 20 624 € aus Einzelplan 04 in Kapitel 0436 Titelgruppe 88 finanziert werden, um weitere 25 Personen ergänzt. Für belastete Schülerinnen und Schüler werden psychologische Unterstützungsangebote an den schulpsychologischen Beratungsstellen vorgehalten. Die Maßnahmen zum Umgang mit Heterogenität werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel weiter verstärkt, z. B. durch die Ausweitung des Monitorings durch Erhebung der nicht bzw. nicht ausreichend alphabetisierten neu zugewanderten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Derzeit werden neue Maßnahmen geprüft und bestehende Angebote gegebenenfalls angepasst. Dazu gehören u. a. die Weiterführung der zusätzlichen Sprachfördermöglichkeiten über die „Lernen mit Rückenwind“-Kursangebote im Schuljahr 2023/2024 und der Ausbau digitaler Diagnose- und Lerntools (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und S speziell für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I sowie neu geplante Tools auch für die Grundschule, nämlich zwei länderübergreifende Digitalprojekte zum Ausbau von „2P Potenzial & Perspektive“, ein Onlineverfahren zur Erfassung von Kompetenzen und Interessen junger Menschen mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen. Zu b: Die Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften mit DaZ/DaF-Zertifikat und zu deren Einsatz sind bereits fest verankert. Sie werden als sinnvolle Unterstützung der VKL erachtet. Im Einsatz sind aktuell aufgrund des hohen Bedarfs sowohl Lehrkräfte mit grundständiger Lehramtsausbildung als auch geeignete Personen ohne grundständige Lehramtsausbildung mit einschlägiger Erfahrung im Bereich der Sprachförderung, etwa mit DaZ/DaF-Zertifikat. In der Ausbildung der Lehrkräfte sowohl in Lehramtsstudiengängen als auch im Vorbereitungsdienst ist die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache bereits als Querschnittskompetenz vorgesehen. In den Vorbereitungsdiensten für das Lehramt Gymnasium sowie das Lehramt berufliche Schulen besteht für angehende Lehrkräfte die Möglichkeit, an der Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ teilzunehmen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – D e r R o m a n „ T a u b e n i m G r a s “ a l s A b i t u r p f l i c h t - l e k t ü r e i m F a c h D e u t s c h a n d e n b e - r u f l i c h e n G y m n a s i e n i n B a d e n - W ü r t - t e m b e r g a) Wie stellt sich im zeitlichen Verlauf der an die Landesregierung herangetragenen Kritik am Roman „Tauben im Gras“ zwischen Oktober 2022 und heute ihre Einschätzung zu möglichen juristischen Konsequenzen bei der Zurückziehung des Buches dar? b) Inwieweit erstreckt sich die Fürsorgepflicht des Landes darauf, Möglichkeiten für jene Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zu schaffen, welche die Lektüre des Buches als grenzüberschreitend wahrnehmen oder gar Folgen für die eigene psychische Gesundheit befürchten, Bedenken zu äußern und Hilfe zu erhalten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Die Pflichtlektüren im Fach Deutsch an beruflichen Gymnasien für das erweiterte Anforderungsniveau ab Abitur 2024 wurden im Frühjahr 2021 vor dem Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe festgelegt. Dem Kultusministerium wurde die Kritik der betroffenen Lehrkraft am 8. Dezember 2022 durch das zuständige Regierungspräsidium telefonisch mitgeteilt; am 12. Januar 2023 hat sich die Lehrkraft erstmals direkt an das Kultusministerium gewandt. Eine Änderung der Festlegung der Pflichtlektüren wäre zum Nachteil für die Schülerinnen und Schüler, die diese Lektüre bereits im Unterricht seit Schuljahresbeginn behandelt haben. Aus rein juristischen Gründen ist dies daher nicht möglich. iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 Sport) Zu b: Die Einführung des Buches „Tauben im Gras“ wurde für Lehrkräfte mit einem umfangreichen Paket aus Zusatzmaterialien und Fortbildungsangeboten begleitet. Die drastische und rassistische Sprache, die der Autor Koeppen den Figuren im Buch in den Mund legt, wird in den Fortbildungen und auch im entsprechenden Reader thematisiert und für die Behandlung im Unterricht aufbereitet. Es wird in den Fortbildungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unbedingt vor der Lektüre von „Tauben im Gras“ eine Rassismus- und Diskriminierungsdebatte in den Klassen erfolgen muss. Die an den Fortbildungen teilnehmenden Lehrkräfte sind jeweils aufgefordert, die erworbenen Kenntnisse in ihren Kollegien zu multiplizieren. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i c o W e i n m a n n F D P / D V P – W i e d e r h o l t e S c h u s s w a f f e n k r i m i n a l i t ä t i m G r o ß - r a u m S t u t t g a r t a) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Strukturen und Aktivitäten der organisierten Kriminalität im Fils tal? b) Welche Erkenntnisse hat sie zu den Hintergründen der Schießereien der vergangenen Monate in Stuttgart und den Landkreisen Esslingen und Göppingen? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: In den örtlich für das Filstal zuständigen Polizeipräsidien Reutlingen und Ulm wurden seit dem Jahr 2018 insgesamt sechs Ermittlungsverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität geführt, davon fünf im Polizeipräsidium Reutlingen und eines im Polizeipräsidium Ulm. Die Ermittlungsverfahren lassen sich wegen ihrer überregionalen, teilweise auch internationalen Ausrichtung nicht auf einen bestimmten Ereignisort festlegen. Nach Auskunft der beiden Polizeipräsidien gab es keine direkten Bezüge ins Filstal. Schwerpunkte der Ermittlungsverfahren waren in erster Linie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, aber auch Erpressungssachverhalte und Betrugsdelikte. Insgesamt wurde in diesen Ermittlungsverfahren gegen 94 Tatverdächtige ermittelt. Zu b: Im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidien Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart und Ulm wurden seit dem Sommer des vergangenen Jahres verschiedene Schussabgaben im öffentlichen Raum bekannt. Beispielhaft möchte ich auf die folgenden Fälle eingehen: Trauriger Höhepunkt war der Tod eines 18-Jährigen vor etwas weniger als zwei Wochen in Asperg, der auf einem dortigen Schotterparkplatz erschossen wurde. Ein weiterer 18-Jähriger wurde durch die Schüsse schwer verletzt. In Plochingen waren bereits zwei Vorfälle zu verzeichnen, bei denen jeweils ein Gastwirt durch Schüsse verletzt wurde. In Stuttgart-Zuffenhausen wurde im vergangenen Monat ein Mann durch Schüsse schwer verletzt. Auch hier handelte es sich nicht um den ersten Vorfall: Bereits im Juli des vergan- (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digita genen Jahres wurde in Stuttgart-Zuffenhausen auf mehrere Personen geschossen. Seinerzeit wurde allerdings glücklicherweise niemand verletzt. Durch einen Schuss ins Knie wurde im Februar eine Frau in Eislingen/Fils vor einer Shishabar leicht verletzt. Bei dem eingangs erwähnten Vorfall in Esslingen-Mettingen im September des vergangenen Jahres haben mehrere Personen Schüsse abgegeben. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Teilweise sind nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen Bezüge zu Auseinandersetzungen rivalisierender krimineller Gruppen zu vermuten. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass derzeit weder zu den genauen Hintergründen einzelner Taten noch zu möglichen Zusammenhängen zwischen diesen Taten eine abschließende Aussage möglich ist. Diesbezüglich bitte ich um Ihr Verständnis. Es handelt sich um aktuelle strafrechtliche Ermittlungsverfahren unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft, die durch eine öffentliche Berichterstattung nicht gefährdet werden dürfen. Zudem sollte auch der aktuellen Verhandlung des Landgerichts Stuttgart zum Vorfall in Esslingen-Mettingen nicht vorgegriffen werden. Einen weiteren Vorfall stellen die Schüsse auf einen Abgeordneten des Kreistags Göppingen an dessen Wohnanschrift in Hattenhofen im Kreis Göppingen dar. Der Geschädigte befindet sich zum Glück auf dem Weg der Genesung. Die für diesen Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe Hof beim Polizeipräsidium Ulm arbeitet weiter auf Hochtouren, um die Hintergründe und Tatmotive aufzuklären. Ob ein Bezug zu den bereits angeführten Schießereien besteht, ist Teil der laufenden Ermittlungen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – S a n i e - r u n g d e r L 1 1 3 4 M ö n s h e i m – W i e r n s - h e i m - P i n a c h e a) Inwiefern sind der Landesregierung Anwohnerbeschwerden sowie Beschwerden der betroffenen Gemeinden bezüglich des Zustands und des Sanierungsbedarfs des L-1134- Streckenabschnitts zwischen Mönsheim und Wiernsheim-Pinache bekannt? b) Inwiefern sieht sie vor dem Hintergrund lokaler Beschwerden und wegen des schlechten Zustands der L 1134 zwischen Mönsheim und Wiernsheim-Pinache Handlungsbedarf für eine Voll- oder Teilsanierung des Streckenabschnitts? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Auf Nachfrage liegen dem für die Umsetzung einer Erhaltungsmaßnahme zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe aktuell keine Anwohnerbeschwerden zum Zustand der Landesstraße 1134 zwischen Mönsheim und Wiernsheim-Pinache vor. Zu b: Das Land führt turnusmäßig alle vier Jahre eine sogenannte Zustandserfassung und -bewertung, ZEB, für Fahrbahnen durch. Die ZEB für Landesstraßen in Baden-Württemberg hat zuletzt im Jahr 2020 stattgefunden. Lokal bestätigen Ergebnisse der ZEB 2020 eine Erhaltungsbedürftigkeit der L 1134. eriode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 alisierung und Kommunen) Im aktuellen Erhaltungsmanagement Landesstraßen 2022– 2025 ist im Streckenabschnitt der L 1134 zwischen Mönsheim und Wiernsheim-Pinache kein Erhaltungsabschnitt enthalten, da andere Maßnahmen mit höherer Dringlichkeit aufgenommen wurden. Auf dieser Grundlage ist derzeit eine Sanierung der L 1134 allenfalls mittelfristig vorgesehen. Der Enzkreis wird bis zur Sanierung des Abschnitts weiterhin dafür sorgen, dass die L 1134 jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand ist. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – N o r m e n k o n t r o l l r a t u n d B ü r o k r a t i e a b b a u Weshalb wollte die Landesregierung Ende 2022 den Normenkontrollrat auflösen, wenn die Regierung sich doch regelmäßig für Bürokratieabbau ausspricht? Schriftliche Antwort des Staatsministeriums: Die Frage des Abg. Rupp kann in der gestellten Form nicht beantwortet werden, da eine Abschaffung des Gremiums nie zur Debatte stand. Dies wurde auch bereits frühzeitig und umfänglich zu verschiedenen Anlässen kommuniziert. Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bereits am Montag, 12. Dezember 2022, in einer Presseerklärung der Landesregierung klargestellt, dass das Gremium gestärkt und neu aufgestellt wird. Weiter nahm die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 17/3752 sowie im Ständigen Ausschuss am 2. März 2023 umfangreich Stellung zu ihren Zielen und ihrem Vorgehen. Das Mandat der Mitglieder des Normenkontrollrats Baden-Württemberg lief zum Ende des Jahres 2022 regulär aus. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass der Normenkontrollrat BW weiterentwickelt werden soll. Mit dem Auslaufen der Amtszeit des Normenkontrollrats BW wurde das Instrumentarium zum Bürokratieabbau auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt. Mit der in Kürze zum Abschluss kommenden Weiterentwicklung und Neubesetzung des Normenkontrollrats BW setzt die Landesregierung die Verwaltungsmodernisierung und den Bürokratieabbau weiter konsequent um. Die Modernisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, um die Zukunft Baden-Württembergs als starkem Wirtschaftsstandort zu sichern. Die staatlichen Institutionen müssen innovativer werden. Ansatzpunkte sind hierbei die Verschlankung und Digitalisierung von Verfahren, eine bessere Rechtsetzung in verständlicherer Sprache oder die Abkehr von Silodenken. So können wir Bürokratielasten senken – für die Menschen im Land, für unsere Unternehmen und unsere Kommunen. Der Normenkontrollrat als konstruktiv beratendes Gremium soll bei diesem Prozess wichtige Unterstützung leisten. *

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