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Dr. Patrick Rapp

20.04.2023 Sitzungen 17/63

Zunächst ist festzuhalten: Eine Erhebung der Zahl der Vollzeitäquivalente wäre ein Zusatz gewesen. Jetzt einmal mit der gleichen Einleitung, die Sie gebracht haben: Es geht darum, die Zahl über die Attribute, über die Items „geleistete Arbeitsstunden“ auf der einen Seite und „tatsächliche Zahl der Köpfe“ auf der anderen Seite zu ermitteln, was durchaus möglich ist, ohne dass man einen zusätzlichen Punkt aufnehmen muss. Denn wir haben auch viele Firmen, die die Elemente mit ihrer entsprechenden Controllingsoftware so festgeschrieben haben. Das heißt, wir würden zusätzlich Kosten auslösen. Wir würden die komplette Statistik deutschlandweit um diesen einen Punkt Vollzeitäquivalente aufblähen, was nicht sein muss, weil die Zahl dieser Vollzeitäquivalente – Sie mahnen an, diese zu ermitteln sei der bessere Weg – durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu ermitteln ist. Das heißt, wir haben auf der einen Seite die Forderung nach der 100-%-Arbeit, um Leistungen oder Produkte für Kundinnen und Kunden zu erstellen, und auf der anderen Seite die Zahl der „Köpfe“, die im Betrieb unterwegs sind. Ich sehe das jetzt nicht wie Sie als die Schwierigkeit an. Vor allem mit Blick auf die zuständigen Gremien, die gesagt haben: „Uns ist in der Abwägung die Entlastung wichtiger“, halte ich den Weg für durchaus gangbar.

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