Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Schweickert, mit Blick auf Ihre Fragen eine Vorbemerkung: Produzierendes Gewerbe im Land soll möglichst ungestört produzierender Arbeit und der Bereitstellung gewisser Dienstleistungen nachkommen, und nur nebenbei sollen Statistiken und Daten produziert werden. Das ist auch der Kontext der Frage – so entnehme ich es, lieber Herr Professor Schweickert –, die einen Teilaspekt der Statistikpflichten von Unternehmen des produzierenden Gewerbes zum Gegenstand hat. Zu Teilfrage a: Es versteht sich, dass eine evidenzbasierte Wirtschafts- und auch Finanzpolitik logischerweise auf eine solide Datenbasis angewiesen ist. Es versteht sich aber ebenso, dass die Berichtspflichten der Unternehmen auf das tatsächlich notwendige Maß beschränkt bleiben. Mehr noch: Die Meldewege sollten so gestaltet sein, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen möglichst unbürokratisch nachkommen können. Hier wurden im Laufe der Jahre erhebliche Vereinfachungen durch die Digitalisierung realisiert, wobei ich auch anmerken muss: Die Zahl der unterschiedlichen Erhebungsfragestellungen hat sich deswegen nicht zwingend minimiert. Die Statistiken im produzierenden Gewerbe sind Bundesstatistiken, die die statistischen Ämter der Länder dezentral, aber nach den bundeseinheitlichen Methoden erheben. Eine dieser Vorgaben ist, dass die auskunftspflichtigen Unternehmen die von der amtlichen Statistik bereitgestellten Onlinemeldeverfahren nutzen. Hierdurch konnte auch eine deutliche Kostenund Zeitersparnis erreicht werden, nicht nur für die amtliche Statistik, sondern gerade auch für die Unternehmen. Beispiele für Effizienzgewinne durch die Onlinemeldewege: Die formularbasierte elektronische Meldung weist auf Unterstützungsfunktionen hin. Daten können vorab auf Plausibilität geprüft werden; aufwendige Rückfragen werden dadurch eingespart. Bestimmte Formularfelder für sich wiederholende Aufgaben sind benutzerspezifisch vorausgefüllt. Daneben iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 gibt es noch die Möglichkeit, die erfragten Daten mittlerweile automatisiert aus den verwendeten Softwaresystemen der Betriebe zu generieren und zu ermitteln. Prozesse der Datenerhebung dabei im Blick zu behalten ist natürlich logischerweise auch Aufgabe der amtlichen Statistik. Unser Statistisches Landesamt bringt sich u. a. auch im Beirat für das Statistische Bundesamt ein und versucht, die Belange der Wirtschaft hier in Baden-Württemberg sichtbar zu machen und einzubringen. Zur Teilfrage b, der Frage nach der Bewertung des Umstands, dass die Betriebsgröße an der Zahl der Beschäftigten, nicht aber an der Zahl der Vollzeitäquivalente festgemacht wird: Tatsächlich wurde diese Möglichkeit im Verbund der statistischen Ämter bereits erwogen, im Ergebnis aber verworfen. Ich war nicht dabei und kann Ihnen die Hintergründe nicht detailliert aufschlüsseln. An der Betriebsgröße entscheidet sich, ob ein Betrieb zum Berichtskreis – das heißt, zum Kreis der Auskunftspflichtigen – gehört oder nicht. Es liegt hier natürlich nahe, nicht nur die Zahl der Köpfe, also die Zahl der tätigen Personen, zu zählen, sondern auch die Zahl der Vollzeitäquivalente. Die Zahl der Vollzeitäquivalente wäre jedoch ein weiteres Merkmal gewesen, was hätte erhoben werden müssen, und zwar zusätzlich zu dem bisher vorgeschriebenen Merkmal „tätige Personen“. Hier wird also unterschieden. Die Umrechnung der Zahl der Köpfe in die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hätte für berichtspflichtige Unternehmen einen Mehraufwand bedeutet. Der wurde wiederum als unverhältnismäßig betrachtet – das heißt, er wäre nur als Hilfsmerkmal in die entsprechende statistische Datenaufbereitung eingegangen. Insofern wurde daran nicht entschieden, ob der Betrieb zum Berichtskreis gehört oder nicht. Aus gutem Grund und im Interesse der Auskunftspflichtigen wurde im Ergebnis davon abgesehen. Eine Anmerkung dazu: Die Aussagekraft der Statistiken leidet dadurch nicht, eher im Gegenteil. Die Gefahr verzerrter Ergebnisse würde vielmehr dann bestehen, wenn der Berichtskreis durch eine Zunahme der Teilzeitarbeit – als Beispiel – erodieren würde. Das Arbeitsvolumen wird zudem über das Merkmal „geleistete Arbeitsstunden“ erfasst, sodass also damit wieder ein rundes Bild erstellt werden kann. Vielleicht zum Schluss noch eine Bemerkung: Die amtliche Statistik nimmt die Anliegen der auskunftspflichtigen Betriebe sehr ernst, auch im eigenen Interesse. Je höher die Akzeptanz, desto besser die Datenqualität. Für uns im Wirtschaftsministerium ist die Fachaufsicht für die Wirtschaftsstatistiken ein wichtiger Themenkomplex. Es geht um die Entlastung von Berichtspflichten, von bürokratischen Vorgaben. Ich glaube, wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, dass das ganz am Schluss natürlich die Ressourcen in den Betrieben – sowohl finanziell als auch personell – schont und damit die Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder verbessert werden kann.
