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Dr. Andre Baumann

20.04.2023 Sitzungen 17/63

Es gibt für die Verwaltung auch Leitfäden und Hilfestellungen. Aber es ist dann eben auch ein Leitfaden für die nachgeordnete Verwaltung. Ich weiß jetzt nicht, welche Schreiben, Erläuterungen es für die Verwaltungen alles geben wird – die gibt es immer, in diesen Bereichen, auch in anderen –; das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Aber wenn es wichtig ist – deswegen nehmen wir solche Anfragen von Abgeordneten wie die von Ihnen sehr ernst –, dann kann es einen Praxisleitfaden oder einen Leitfaden für Verwaltungen geben oder auch ein klärendes Schreiben an die nachgeordneten Verwaltungen, wenn es notwendig wird. Denn wir haben das Ziel, dass Verordnungen und Gesetze möglichst schnell, möglichst gut, möglichst pragmatisch umgesetzt werden. Wenn es dann notwendig ist, einen Leitfaden zu erarbeiten, machen wir das gern. Aber auch ein Leitfaden ist Teil einer Bürokratie, die dann auch für die Verwaltung anzuwenden ist. Deswegen muss man immer genau abwägen: Ist es jetzt sinnvoll, einen ermessensleitenden Leitfaden zu entwickeln, oder auch nicht? Obliegt es dann der Zuständigkeit und dem Ermessen der Behörden? Aber wenn es notwendig ist, die eine oder andere Sachfrage zu klären, kann es mal individuell oder auch mal gesammelt erfolgen. Deswegen noch mal der Dank auch an Sie – das richtet sich jetzt an Sie als Person und als Abgeordneten –, dass Sie auch die eine oder andere Detailfrage thematisieren. Das ist auch für uns wichtig, um die Umsetzung der PV-Pflicht dann besonders praxisnah zu gestalten.

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