Felix Herkens
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist bei diesem Thema doch echt wie ein Fähnchen im Wind. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Einerseits gibt sie sich immer arbeitnehmerinnenfreundlich und sozial und stilisiert sich als Arbeitnehmerinnenpartei, als die einzig wahre Arbeitnehmerinnenpartei. (Zurufe von der AfD) Dabei macht sie auch keinen Halt, mit unverhohlen rechtsnationalen und völkischen Argumentationen auf Stimmenfang zu gehen. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aber wenn es dann andererseits tatsächlich mal um das Thema geht, so wie heute, und wenn es dann tatsächlich um die wirkungsvolle Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie um bessere Arbeitsbedingungen geht, (Abg. Anton Baron AfD: Wo denn? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Dann stimmen Sie dagegen!) dann stellen Sie einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des LTMG. Sie zeigen doch damit heute nur Ihr wahres Gesicht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Ihnen doch völlig egal, genauso wie gute Arbeitsbedingungen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Und auch wenn Sie Ihren Gesetzentwurf jetzt schon zum zweiten Mal einbringen, dann macht es das nicht unbedingt besser, weil er dieses Mal genauso unsinnig ist wie beim ersten Mal. Denn bevor das LTMG im Jahr 2013 eingeführt wurde, förderten öffentliche Vergaben vor allem einen Wettbewerb nach dem Motto „Je billiger, desto besser“. Die bietenden Unternehmen, die dabei nach Tarif beschäftigt haben und faire Löhne gezahlt haben, hatten oft das Nachsehen. Zum Zug kamen stattdessen Unternehmen, die ihre günstigsten Angebote vor allem durch Lohndumping abgeben konnten, und in der Folge waren vor allem tarifgebundene Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere auch bei den Mittelständlern in unserem Land. Diese Wettbewerbsverzerrungen wurden durch das LTMG verhindert. Das Land und die Kommunen beschaffen nicht mehr zulasten der Beschäftigten, und darum sagen wir ganz (Felix Herkens) klar: Das LTMG ist ein gutes und wirkungsvolles Gesetz, das gebraucht wird. (Beifall bei den Grünen) Ich möchte noch auf ein paar Punkte eingehen, bei denen ich den Eindruck habe, dass sie regelmäßig falsch verstanden werden, z. B. das Thema Bundesmindestlohn. Das Entgelt ist einfach nur ein Aspekt beim Thema Tarifverträge. Hinzu kommen wichtige Regelungen zu Aspekten wie Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, aber auch die Arbeitszeit. Tarifverträge sind nun einmal eines der wichtigsten Instrumente für gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung. Das ist nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinnvoll, sondern auch für die Unternehmen, weil somit gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche sichergestellt werden. Das ist fair und verhindert Dumpingkonkurrenz, die die Marktmacht nur durch eine Preisspirale übernimmt. Trotz dieser guten Argumente für Tarifverträge für beide Seiten ist die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Tarif beschäftigt werden, seit Jahren rückläufig. Wenn wir das LTMG weiterentwickeln wollen, dann handelt es sich dabei natürlich auch um eine Maßnahme zur Stärkung der Tarifbindung. Jetzt nur auf den Bundesmindestlohn zu verweisen greift einfach viel zu kurz. Ein zweiter Punkt, der immer wieder genannt wird, ist die Kienbaum-Evaluation. Ich habe den Eindruck, dass dabei die wichtigen zentralen Aussagen gar nicht erfasst werden; denn die Evaluation ergibt doch ganz deutlich, dass das LTMG einerseits zur Sicherung von Mindestentgelten und Tariflöhnen beigetragen hat und beiträgt und dass zweitens weder die Vergabestellen noch die Unternehmen Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Gesetzes haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) 70 % der befragten Vergabestellen und der Unternehmen sowie die Expertinnen und Experten sehen einen klaren Zusammenhang zwischen dem LTMG und der Sicherung der Tariftreue. Schwierigkeiten mit der Umsetzung hatten nur 10 % der Vergabestellen und nur 4 % der Unternehmen. Überhaupt benennt nur ein Drittel einen nennenswerten Mehraufwand, der durch das LTMG entstanden ist. (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie die Zitate vom Kollegen gehört?) Was sich die Unternehmen im Land wünschen, ist also ein klares, einfach anwendbares Gesetz, das gute Arbeitgeber wirksam vor unfairer Konkurrenz schützt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Genau!) Natürlich besteht hier auch noch Handlungsbedarf – keine Frage –, vor allem auch im Bereich der Kontrollen. Aber wir haben deswegen auch ganz klar gesagt, dass wir das Gesetz weiterentwickeln werden. Der Handlungsbedarf liegt eben nicht darin, das Gesetz abzuschaffen, sondern darin, es besser zu machen und gute Rahmenbedingungen zu bilden und gut umzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 Es lässt sich also sagen: Die AfD agiert arbeitnehmerinnenund arbeitnehmerfeindlich, (Ah-Rufe und Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Unglaublich!) wirtschaftsfeindlich. Wir hingegen arbeiten an Fortschritten, anstatt mit vollen Händen in den Rückschritt zu gehen. (Zuruf von der AfD) Wir wollen das Mindestentgelt anheben, wir wollen die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen schützen und ausbauen und dadurch die Wettbewerbschancen mittelständischer Unternehmen stärken, die gute Löhne zahlen. Wir streben die sinnvolle Weiterentwicklung eines guten Gesetzes an, von der vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen in diesem Land gleichermaßen profitieren werden. Darum lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
