Gernot Gruber
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorneweg zu sagen: Auch wir begrüßen die Zahlung der einmaligen Energiepreispauschale an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg. – Lieber Herr Wald, ich würde mich freuen, wenn Sie sich auch freuen, dass die Opposition ebenfalls zustimmt. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Wie bitte? Ich habe es nicht verstanden!) – Ich würde mich freuen, wenn Sie sich darüber freuen können, dass auch die Opposition dem zustimmt. iode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 (Vereinzelt Beifall – Abg. Andreas Stoch SPD: Kür- zere Sätze, bitte! – Abg. Tobias Wald CDU: Was gibt es für ein größeres Lob, als wenn ich bei Ihnen klatsche? – Weitere Zurufe) – Herzlichen Dank. – Warum begrüßen wir diese Sache? Zum einen, weil die Landesregierung hier den Regelungen für Bundesbeamte folgt. Zum anderen: Die Energiepreispauschale ist ein Baustein für die Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger neben der wichtigen Gas- und Strompreisbremse und dem geplanten Härtefallfonds. Hinzu kommt – das haben Sie gesagt –: Die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben das Geld schon bekommen. Wir haben im Finanzausschuss, wie Sie es auch schon dargestellt haben, zugestimmt. Im letzten Jahr haben die Versorgungsempfänger keine Erhöhung ihrer Leistungen bekommen; umso notwendiger ist es, dass wir hier nachziehen, gerade angesichts sehr stark gestiegener Energiepreise sowie stark gestiegener Lebenshaltungskosten. Noch ein zusätzlicher Punkt: Mich haben etliche Schreiben von Bürgern erreicht, in denen es hieß: Eigentlich trifft das diejenigen mit hohen Einkommen ja nicht. Herr Kollege Seimer hat das auch schon angesprochen. Man kann das so sehen; aus sozialpolitischer Sicht braucht ein Gutverdiener, ein Reicher das Geld nicht. Auch wir Abgeordneten brauchen dieses Geld nicht, und wir bekommen es auch nicht. Auch die bereits in Pension befindlichen ehemaligen Landtagsabgeordneten, für die noch die alte, vorteilhafte Pensionsregelung gilt, bekommen dies nicht. Ich denke, es ist gut, dass die Politik hier mit gutem Beispiel vorangeht. Trotzdem halte ich es für gut, dass wir keine Grenze einziehen, ab der die Energiepreispauschale nicht mehr gewährt wird. Denn auch hier folgt das Land dem Vorgehen des Bundes insofern, als die 300 € ja brutto ausgezahlt werden. Brutto bedeutet ja auch, ein Reicher bekommt viel weniger als ein Armer. Das zeigt eigentlich, dass es eine vernünftige Regelung ist, dass die soziale Marktwirtschaft durch die Steuerprogression hier funktioniert, einen sozialen Ausgleich herstellt und auch einen Anreiz bewahrt für diejenigen, die mehr verdienen wollen, weil sie sich vielleicht auch mehr anstrengen. Zusätzlich ist noch wirklich gut an dem Bruttoansatz, dass auch die Kirchen erkannt haben, dass sie höhere Einnahmen durch die Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale haben. Die Diakonie und die Caritas haben ja ein niederschwelliges Unterstützungsprogramm aufgelegt, dotiert mit den Steuereinnahmen von der Energiepreispauschale. Das hilft auch dem einen oder anderen, der es dringend nötig hat. Auch das trägt zum sozialen Frieden bei. In diesem Sinn herzlichen Dank auch an die kirchlichen Sozialorganisationen. Ich wiederhole es noch einmal: Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetz gern zu. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
