Hans-Peter Hörner
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist selbstverständlich richtig, dass das Land die Schulen in freier Trägerschaft finanziell unterstützt und die notwendige Kostenanpassung gesetzlich verankert. Diese Gesetzesänderung betrifft natürlich auch die schlimme Zeit der Coronakrise – schlimm, weil durch nicht nachvollziehbare und intransparente Entscheidungen Schüler und Lehrer aller Schulen extremen Belastungen ausgesetzt wurden und hoffentlich nie mehr ausgesetzt werden. (Beifall bei der AfD) Die demokratische Alternative stimmt gerade deshalb dem Gesetzentwurf – auch der Coronasonderzahlung – zu. Dabei bleibt aber die Frage, ob dieser Zuschlag die den Lehrkräften zugefügten physischen und psychischen Belastungen wenigstens etwas mildern kann, dennoch nur eine rhetorische. Tatsache ist, dass Privatschulen einen wichtigen Ergänzungspunkt zu unserer vielfältigen Schullandschaft darstellen, auf den – nicht auf die – wir mit Stolz blicken können. Da gibt es konfessionelle Träger, denen diese Form der Schule die Möglichkeit gibt, im Alltag wirkungsvoller ihre religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen in den Fokus zu setzen, und auch solche Träger, die vor allem einen vom staatlichen Angebot differierenden pädagogischen Inhalt verfolgen, sowie jene, die sich aus einer Elterninitiative heraus gründen oder gegründet haben. eriode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 Es zeigen sich somit Träger, deren pädagogisches Anliegen vor allem darin liegt, ein gegenüber den öffentlichen Schulen exklusiveres, im dualen Bereich ein fachlich besseres und vor allem auch anpassungsfähigeres Bildungsangebot zu erreichen. Dieses Angebot, diese Angebotsvielfalt ergibt sich aus dem Grundgesetz, aus Artikel 7 Absatz 4. Ich möchte einmal kurz die Ergebnisse der Privatschulen mit denen der öffentlichen Schulen vergleichen, ohne dabei Wertungen abzugeben. Dabei ergeben sich deutliche Aspekte, und zwar auch Aspekte, die für eine Erhöhung der Zahl der Privatschulen sprechen. Davon wurde ja im Moment noch gar nicht geredet. Wenn wir die Schülerleistungen einzelner Bundesländer vergleichen – ich verzichte auf einen Vergleich mit anderen Ländern im europäischen Raum –, dann ist bekannt, dass von der Leistungsfähigkeit her das Land Sachsen auf Platz 1 steht. Das Land Sachsen hat einen Privatschulanteil von 23,5 %, darin einen Schüleranteil von 14,0 %. Wir sehen also, dass die Privatschulen – das wird sich durchziehen – trotz der finanziellen Belastungen mit geringeren Schülerzahlen auskommen. Das Land Bayern – auf Platz 2 – hat einen Privatschulanteil von 22,6 % bei 14,4 % Schüleranteil. Das Land Baden-Württemberg – unser geliebtes Heimatland – steht mal wieder irgendwo in der Mitte, nämlich auf Platz 6. Wir haben 15,5 % Privatschulanteil bei 10,4 % Schüleranteil. Die Krux bei unseren Privatschulen, liebe Kollegen und Kolleginnen, liegt natürlich zum einen in der Finanzierung mit diesen genannten 80 %, die die Notwendigkeit weiterer 20 % aus anderen freien Mitteln ergibt. Aber – das haben wir heute noch gar nicht gehört –: Zur Gründung von Privatschulen ist es ja erst einmal Tatsache, dass die ersten drei bis vier Jahre des Betriebs einer Privatschule nicht öffentlich gefördert werden. Es gibt lediglich ein Bundesland, nämlich Nordrhein-Westfalen, das im Prinzip die Privatschulen von Anfang an fördert. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Die haben ein ganz anderes System als wir!) – Wie bitte? (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Die haben ein ganz anderes System!) – Das mag ja sein. Aber wenn hier z. B. eine Innung oder eine Kammer eine Privatschule gründen wollte, könnte diese natürlich nicht einfach in den ersten vier Jahren auf diese 80 % verzichten. Es wäre eine ganz wesentliche Erleichterung, wenn wir es schaffen würden, die Privatschulen von Anfang an zu fördern. Nordrhein-Westfalen kann das, und dann können wir das auch – gerade in einer Zeit des Fachkräftemangels im Handwerk, des Fachkräftemangels in der Pflege. Ich habe ja einleitend von einem exklusiveren Bildungsangebot im dualen Bereich geredet und ein fachlich besseres und anpassungsfähigeres Bildungsangebot gefordert. Gleichzeitig haben wir 50 000 Schulabgänger ohne Abschluss. Hier besteht auch eine Möglichkeit für Privatschulen, da rechtzeitig gegenzusteuern. Wir brauchen notwendigerweise eine (Hans-Peter Hörner) Umgestaltung unseres Schulwesens nach dem Grundgesetz, orientiert an den Grundsätzen der Marktwirtschaft, (Beifall bei der AfD) an Leistung, an Einsatz und Ausrichtung nach der Begabung entsprechend Artikel 11 unserer Landesverfassung. Ein Schüler hat einen Anspruch auf eine Erziehung entsprechend seiner Begabung. Handlungsbedarf, liebe Kollegen, besteht hier nach der Meinung der demokratischen Alternative dringender denn je. (Zuruf des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Die öffentliche Hand – ich muss das leider auch als Lehrer nach fast 45 Jahren feststellen – hat hier versagt. Ich verspreche mir von dieser Art der öffentlichen Verwaltung in unserem Schulwesen keine wesentliche Besserung oder Linderung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
