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Dr. Ute Leidig

09.03.2023 Sitzungen 17/60

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Reith, vielen Dank für Ihr Interesse an der Enquetekommission. Am 9. März 2022 hat der Landtag beschlossen, die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ einzusetzen. Diese soll sich mit der Frage beschäftigen, wie krisenfest die badenwürttembergische Gesellschaft aufgestellt ist und welche Maß- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) nahmen nötig sind, um die Resilienz – also die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit – von Staat und Gesellschaft zu stärken. Die Koordinierungsstelle der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ des Landtags ist innerhalb der Landesregierung dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zugeordnet. Die Aufgabe umfasst eine Vielzahl von organisatorischen und inhaltlichen Tätigkeiten, um vonseiten der Landesregierung der Enquetekommission fachliche Expertise bereitzustellen. Zum 1. Mai 2022 wurde daher im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine temporäre Koordinierungsstelle eingerichtet. Aufgrund der Zeitläufe war eine Ausbringung der für die Koordinierungsstelle notwendigen Neustellen im Staatshaushaltsplan 2022 nicht mehr möglich. Mit dem Staatshaushaltsplan 2023/2024 wurden für den beschriebenen Aufgabenzuwachs zwei Neustellen im Einzelplan des Sozialministeriums implementiert – eine E-14-Stelle mit k.w.-Vermerk zum 1. Januar 2026 und eine E-13-Stelle mit k.w.-Vermerk zum 1. Januar 2026, beide Stellen bis 2026. Frage 2: Da geht es darum, warum die Neustellen bis 1. Januar 2026 geplant sind, aber die Arbeit der Enquetekommission bis April 2024 abgeschlossen sein soll. Die Kommission erstattet dem Landtag über die Ergebnisse der Kommissionsarbeit bis zum 30. April 2024 abschließend Bericht im Plenum. Dabei wird sie sich insbesondere auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen konzentrieren, die ihre Wirkungen im Zeitraum nach Abschluss ihrer Tätigkeit entfalten. Ausgelöst durch die sich daran anschließende prozessuale und inhaltliche Initiierung und Begleitung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Land werden die Stellen zunächst bis Ende 2025 für notwendig gehalten.

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