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Dr. Ute Leidig

08.03.2023 Sitzungen 17/59

Wir sind uns alle einig: Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt hat oberste Priorität. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sind für den Gewaltschutz enorm wichtig. Sie sind die letzte Zufluchtsstätte, wenn alle anderen Optionen ausgereizt sind, wenn Frauen um ihr Leben oder das Leben ihrer Kinder fürchten. Daher unterstützt die Landesregierung die wichtige und notwendige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser. Das Land ist freiwillig in die Finanzierung der Prävention sowie der Nachsorge nach dem Auszug aus den Frauen- und Kinderschutzhäusern eingestiegen. Das ist nur ein Teil der Aufgaben, die wir im Bereich des Gewaltschutzes fördern. Wie heute Morgen ausgeführt, unterstützen wir zahlreiche Beratungsangebote. Einige davon kamen schon zur Sprache. Die Anlaufstelle für Genitalverstümmelung z. B. habe ich schon genannt, die wir letzte Woche eröffnet haben und in der Modellphase nahezu komplett finanzieren. Insgesamt fließen – von Frau Abg. Huber wurden die Zahlen bereits genannt – 12 Millionen € in die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Im Jahr 2017 waren es im Vergleich dazu noch 1,7 Millionen €. Um das Platzangebot zu erhöhen und Zugang zu ermöglichen, fördert die Landesregierung insbesondere den Bau, Ausbau und barrierefreien Umbau der Frauenhäuser. Dafür stellt das Land jährlich etwa 6 Millionen € zur Verfügung. Das Finanzierungskonstrukt für die Schutzhäuser weist Probleme auf, und zwar mehrere. Die drei wesentlichen davon möchte ich kurz aufzeigen. Da ist zum einen die Verknüpfung der Kostenübernahme des Frauenhausaufenthalts mit den Sozialgesetzbüchern. Da ist zum anderen der hohe bürokratische Aufwand für die Frauen und die Häuser. Und schließlich mangelt es an Plätzen. Das liegt vor allem in den weißen Flecken begründet. Wie schon Frau Abg. Kliche-Behnke sagte, gibt es in einigen Landkreisen gar keine Schutzhäuser und gar keine Beratungsstellen. (Zuruf von der SPD: Ja!) Dabei sind die Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger zuständig für die Unterbringung und psychosoziale Betreuung von Frauen und ihren Kindern. Sie stehen in der Verantwortung für Gewaltschutz. Um es ganz deutlich zu sagen: Dieser Gesetzentwurf löst nicht die Kopplung von Kostenübernahme und sozialer Bedürftigkeit. Dieser Gesetzentwurf beseitigt nicht die bürokratischen Hürden. Dieser Gesetzentwurf wird keinen Landkreis dazu bewegen, ein Frauenhaus zu schaffen. Damit, Herr Abg. Reith, liegt mit diesem Gesetzentwurf eben kein Lösungsansatz vor, so, wie Sie es gesagt haben. eriode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 (Abg. Sascha Binder SPD: „Kein Lösungsansatz“!) Um diese entscheidenden Schwierigkeiten für die Frauen- und Kinderschutzhäuser zu beseitigen, braucht es nun mal tatsächlich ein Bundesgesetz. Aus der Anhörung im Rahmen des Sozialausschusses ging klar hervor: Alle Expertinnen und Experten befürworten den Rechtsanspruch, und nur ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt und auf Beratung wird das Hilfesystem in Deutschland nachhaltig und bedarfsorientiert verändern können. Nur durch den Rechtsanspruch wird es allen von Gewalt bedrohten bzw. betroffenen Frauen möglich sein, unabhängig von der Finanzierung Schutz und Beratung in Anspruch nehmen zu können. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Die Landesregierung setzt sich hierfür schon seit Jahren ein, und mit Frau Bundesministerin Paus wird dieses schwierige Thema endlich auch angegangen. Allen Unkenrufen zum Trotz, von denen wir bei der Anhörung auch einige gehört haben – dass auf Bundesebene nichts passieren würde –, werden nach meinem Kenntnisstand sehr konkrete Vorschläge zu Gewaltschutz, Frauenbetroffenheit und Glaubhaftmachung beraten. Zudem wird im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aktuell eine Kostenstudie zum Hilfesystem durchgeführt. Sie ist nicht erst geplant, sie wird aktuell durchgeführt. Mit der Vollerhebung der jährlichen Kosten in allen Einrichtungen des Hilfesystems können die tatsächlichen Kosten erstmals beziffert und die hochkomplexen Finanzströme der Finanzierung der Frauenhäuser dargestellt werden. Ab 2025 soll die Finanzierung der Frauenhäuser auf den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu geregelt werden. Diese Regelung ist notwendig; denn es braucht eine gesellschaftliche Verpflichtung zum Gewaltschutz auf allen Ebenen. Und natürlich: Wir sind bereits jetzt in der Finanzierung der Frauenhäuser drin, wenn es um Prävention und Nachsorge geht, und nehmen uns überhaupt nicht aus der Verantwortung. Aber es muss eine Regelung dazu geben – die dann auch zwischen den Kommunen und dem Land sowie dem Bund gilt –, wer tatsächlich was übernimmt. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Unabhängig vom Prozess auf Bundesebene wird die Landesregierung kontinuierlich den Gewaltschutz im Land weiter stärken. Hierzu überarbeiten wir im zweiten Quartal 2023 die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuser; Frau Abg. Seemann hat bereits darauf hingewiesen. Selbstverständlich erfolgt dies wie immer im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Frauenhilfe- und -unterstützungssysteme sowie den kommunalen Landesverbänden. Mit einer Novellierung an den richtigen Stellen können wir schnelle und bedarfsorientierte Verbesserungen in den Förderungen voranbringen. Beispielsweise werden wir die 72-Stunden-Ausnahme nicht leistungsberechtigter Frauen angehen, und um den Ausbau weiter voranzubringen, werden wir auch über den Anteil der Landesförderung bei den investiven Zuschüssen diskutieren. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Sie können sicher sein: Wir werden weiterhin auf Verbesserungen für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, hinwirken. Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke, Sie haben es eben so dargestellt, als würden wir uns generell nicht um die Frauenund Kinderschutzhäuser kümmern. (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat sie nicht gesagt! – Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Nicht um die Grundfinanzierung! – Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Keine Entschuldigung!) – Habe ich schon wieder etwas falsch verstanden? Dann höre ich jetzt einfach auf, bevor wir jetzt in Schwierigkeiten miteinander kommen, und sage nur noch: Für den vorliegenden Gesetzentwurf können wir leider nur die Ablehnung empfehlen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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