Stefanie Seemann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen heute eine Geschichte erzählen, die sich so oder ähnlich tagtäglich abspielt: die Geschichte einer Frau, die viele Namen trägt – nennen wir sie hier Michaela. Rein statistisch betrachtet kann es gut sein, dass Sie sie kennen – aus der Nachbarschaft, aus einem Verein, von der Arbeit. Was Sie aber vermutlich nicht wissen: Michaela leidet seit Jahren unter häuslicher Gewalt. Ihr Ehemann schlägt, bedroht, erniedrigt sie. Zwar hat Michaela schon mehrfach versucht, sich zu trennen, doch bisher ist es ihm immer gelungen, sie wieder zurückzugewinnen. Eines Tages eskaliert die Gewalt jedoch, und Michaela sucht mit ihren Kindern in einem Frauenhaus Schutz. Dort findet sie nicht nur eine sichere Unterkunft, Michaela bekommt auch den Rückhalt, den sie braucht, um Anzeige gegen ihren Ehemann zu erstatten. Wie es danach weitergeht? Michaela bleibt mehrere Monate im Frauenhaus, baut ihr Leben neu auf, sucht sich eine eigene Wohnung. In dieser Zeit erhalten sie und ihre Kinder psychologische Unterstützung, um die Folgen der Gewalt zu bewältigen und wieder Selbstvertrauen aufzubauen. Außerdem bietet das Frauenhaus ihnen Freizeitaktivitäten an, die ihnen helfen, sich zu erholen und wieder Lebensmut zu fassen. In vielen kleinen und großen Schritten gelingt so ein Weg in eine Zukunft ohne Angst und Gewalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Punkt sind wir uns einig: Die Arbeit, die in Frauen- und Kinderschutzhäusern geleistet wird, ist von enormer Bedeutung für unsere Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Aus diesem Grund stehen wir Grünen hinter der Forderung nach einer bedarfsgerechten, einzelfallunabhängigen und bundesweit einheitlichen Finanzierung. Deshalb begrüßen wir auch, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, allen voran Bundesministerin Lisa Paus, am Einstieg des Bundes in die Regelfinanzierung arbeitet. Wie Sie alle wissen, wurde bereits ein Referentenentwurf für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt angekündigt, der die Finanzierung der Frauenhäuser periode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 ab 2025 nach einem Stufenplan neu regeln soll. Um Baden-Württemberg darauf vorzubereiten, wird im zweiten Quartal 2023 die Verwaltungsvorschrift „Frauen- und Kinderschutzhäuser“ überarbeitet, u. a. mit dem Ziel, Unsicherheiten in der Finanzierung zu beseitigen. Die Grundlage dafür liefern die Evaluationsergebnisse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene. Zwei wichtige Punkte sind bereits absehbar. Zum einen will das Sozialministerium mit der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift die freiwillige Landesfinanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter ausbauen, voraussichtlich durch eine Steigerung der prozentualen Förderung der Investitionskosten. Und es wird daran gedacht, die Mittel für die kurzfristige Unterbringung von nicht tagessatzberechtigten Frauen und ihren Kindern von bisher 72 Stunden zu erhöhen, um den Trägern mehr Zeit zur Abklärung der Kostenübernahme und für die Weitervermittlung zu geben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zum anderen – auch das halten wir für sehr wichtig – plant das Sozialministerium, sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Frauenhäuser als auch die kommunalen Landesverbände in die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift einzubinden. Der Gesetzentwurf der SPD – das haben wir auch in der Anhörung so vernommen – ist unausgereift und lässt kritische Details offen, (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Ist das billig! – Vereinzelt Beifall) z. B. die Höhe der Unterstützung für die Kommunen bezüglich der Tagessatzfinanzierung. Andere Aspekte hingegen sind durch die Verwaltungsvorschrift abgedeckt. Das heißt nicht, dass wir den Vorstoß als solchen nicht löblich fänden; ganz im Gegenteil. Wir alle wollen, dass Frauen wie Michaela mit ihren Kindern auch in Zukunft einen geschützten Raum finden. Nur steht zwischen gut gedacht und gut gemacht immer auch die Frage nach der Umsetzung und der Wirksamkeit der Maßnahmen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wie der politische Wille!) Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
