Dr. Christian Jung
Sehr geehrte Frau Ministerin, da das jetzt alles ein bisschen vage ist, habe ich mal ein Beispiel aus meinem Wahlkreis mitgebracht von einer Friseurmeisterin, die ursprünglich davon ausging, dass die versprochenen Soforthilfen nicht zurückzuzahlen seien. Sie hat dann aber alles so gemacht, wie man es förmlich machen sollte, was ja, wie Sie jetzt gerade gesagt haben, anscheinend auch nicht alle gemacht haben. Die Friseurmeisterin muss jetzt, obwohl sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt hat, obwohl sie nicht schwarz geschnitten hat – was übrigens anscheinend auch nicht kontrolliert worden ist – – (Abg. Winfried Mack CDU: Das stimmt nicht!) – Das sagen die Leute aus der Branche: dass es da Probleme gab. – Auf jeden Fall hatte sie immer den Eindruck oder es wurde suggeriert, dass es sich um nicht zurückzuzahlende Zuschüsse handle. Nun haben Sie gesagt, Sie wollten da einiges tun. Jetzt soll die Friseurmeisterin aber eine Rückzahlung leisten. Mit welchen Kriterien arbeitet man da? Denn wir haben es hier mit kleinen Unternehmen zu tun, die jeden Tag versuchen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Wenn ich jetzt aber höre, dass da bei einigen noch gar nicht kontrolliert worden ist, dann weiß ich jetzt gar nicht, was dieser Rückzahlung zugrunde liegt. Vielleicht können Sie das noch periode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 mal erklären, damit man diesen Menschen auch eine Antwort geben kann. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Herr Jung, vielen Dank für die Frage. – Zunächst: Wenn Sie in Kenntnis darüber sind, dass Schwarzarbeit stattgefunden hat, dann melden Sie das bitte. Denn in der Tat: Das geht nicht. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie selbst wissen ja auch: Der Zoll ist für die Kontrolle zuständig, ob Schwarzarbeit vorliegt. In diesem Bereich gab es sehr wohl Kontrollen. Aber auch Sie wissen: Natürlich kann man nicht jeden Einzelfall kontrollieren. Aber wenn Sie da einen Hinweis haben, dann melden Sie das bitte, Herr Jung. Ich kann es gern wiederholen – ich habe es ja vorhin ausgeführt –: Das Ziel der Soforthilfen war ja, dass die Betriebe schnell Liquidität bekommen. Es gab behördliche Schließungen. Das heißt, die Geschäfte konnten nicht mehr verkaufen. Wir haben dann im Nachgang Möglichkeiten gefunden, wie man das auch ohne Frequenzen ermöglichen kann. Aber in dieser ersten Zeit gab es klare Restriktionen. Ich denke jetzt mal an Essen to go. Später haben sich, zumindest in Teilen, wieder andere Perspektiven eröffnet, wenngleich die Einschnitte natürlich brutal waren. Das ist keine Frage. Die Idee war, so schnell wie möglich finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Ich habe es ja vorhin ausführlich dargelegt. Deshalb musste die Berechnung auf einer Prognose basierend erfolgen. Die Betriebe selbst haben die Einnahmen und Ausgaben in den nächsten drei Monaten prognostiziert. Wenn ein Liquiditätsengpass eintritt, sind sie berechtigt, eine Soforthilfe zu beantragen. Jetzt lagen eben bei manchen Unternehmen, beispielsweise weil früher geöffnet wurde, die Umsätze über denen, die prognostiziert waren – oder vielleicht konnten sie auch die Ausgaben reduzieren. Und so ist der Liquiditätsengpass, der prognostiziert war, der also geplant war, nicht eingetreten. Das ist dann der Grund für eine Rückzahlung, die geleistet werden kann, weil man hier auf prognostizierten Werten aufgebaut hat.
