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Ruben Rupp

AfD 08.03.2023 Sitzungen 17/59

Frau Wirtschaftsministerin, ich habe dazu direkt eine Frage. Es ist schön, dass Sie auf den fiktiven Unternehmerlohn verweisen. Trotzdem bleiben manche Selbstständige teilweise zu Unrecht auf Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich sitzen. Dazu habe ich noch einmal eine Frage. Wir haben dazu einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, mit dem wir ein Landesförderprogramm haben wollten. Dazu hat Ihr Haus wieder einmal gesagt: „Das geht nicht wegen des EU-Beihilferechts.“ Ich finde es ein bisschen schade, dass, wenn wir so etwas fragen, oft gesagt wird: „Das geht nicht.“ Denn man kann sich ja einsetzen. Man kann sich über den Bundesrat einsetzen. Man kann bei der EU direkt Druck machen. Man kann auch versuchen, neue Programme zu notifizieren. Das alles ist ja nicht unmöglich. Deswegen habe ich die Frage: Haben Sie irgendetwas für die Leute vorgesehen, die jetzt aufgrund der Stichtagsregelung – Kollege Dr. Schweickert hat es schon ausgeführt – ungerechtfertigterweise auf den Kosten sitzen bleiben? Oder sagen Sie: „Na ja, die lassen wir jetzt halt im Regen stehen, weil wir nichts tun können“? Das ist die Frage. eriode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 Denn man kann ja eigentlich etwas tun. Man kann im Bund Druck machen, man kann auch bei der EU Druck machen. Deswegen noch mal die Frage: Was macht das Haus? Oder ist das Thema mit diesen Personen, die jetzt auf den Kosten sitzen bleiben, für Sie abgeschlossen? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Also, Herr Rupp, wir haben ja enormen Druck gemacht. Deswegen ist dann damals auf Bundesebene überhaupt Bewegung in diese Angelegenheit gekommen. Denn es wurden diesbezüglich, obwohl es der Bund vorgegeben hatte, unterschiedliche Regelungen umgesetzt. Wir waren auch offen dafür, diese Stichtagsregelung aufzuheben und dann auf den Ersten des Monats zurückzugehen. Aber wir haben über ein Rechtsgutachten eine klare Einschätzung bekommen – das hatte auch mit der Soforthilfe und mit dem Zweck der Soforthilfe zu tun –, das uns bescheinigt hat, dass dies nicht rechtskonform ist. Wir konnten das also gegen geltendes Recht so nicht umsetzen. Was wir jetzt tun, Herr Rupp, ist – ich freue mich auch darüber –, dass wir diese Programme auch über Invest BW, über die Digitalisierungsprämie, über, sagen wir mal, Programme, die in die Zukunft gerichtet sind, fortführen, um damit gerade die kleinen Betriebe zu fördern und zu unterstützen, damit sie jetzt auch wieder Kraft sammeln können zur Bewältigung der Aufgaben. Ich meine: Wer hätte gedacht, dass in der Coronapandemie – es gab ja letztes Jahr im Frühjahr gerade eine Aufbruchstimmung – mit dem schrecklichen Angriffskrieg am 24. Februar im letzten Jahr eine weitere beispiellose Krise, wie wir sie so noch nie erlebt haben, eingetreten ist? Da unterstützen wir mit den Hilfsprogrammen, die dann jetzt auch notwendig waren, die ja im Moment auch umgesetzt werden, wieder mit Milliardenprogrammen, um den Unternehmen in unserem Land auch in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Auch wir, das Land, haben über die Liquiditätskredite zinsverbilligt, auch mit Tilgungszuschüssen, mit den Beratungen hier eine wertvolle Unterstützung für die Wirtschaft in Baden-Württemberg geleistet. Also: Vorwärtsgewandt unterstützen, fördern und begleiten wir die Unternehmen in unserem Land.

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